UGV Inkasso Bitte um Hilfe

11. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
moni1964123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
UGV Inkasso Bitte um Hilfe

Hallo benötige dringend Hilfe

vor cirka 2 Wochen lag ein Brief vom Gerichtsvollzieher im briefkasten das ich vorbei kommen muss um eine Vermögensauskunft abzugeben von FKH ohg ich habe zu dem Gerichtsvollzieher gesagt das ich nicht weiss was das ist .
Er sagte er muss das aufnehmen es ging um eine Forderung von 260,00 euro
Paar tage später kam dann ein Brief von der bank mit einer kontopfändung von FKH OHG c/o *** Inkasso
betrag 400,58 auf dem schreiben steht Vorläufiges Zahlungsverbot Vorpfändung
Auf dem anderen schreiben steht Arrestpfändung ich habe auf der bank angerufen was das soll sie sagte sie weiss es auch nicht was das soll Arrestpfändung
dann habe ich so dumm wie ich doch war in der ganzen Aufregung die *** Inkasso angerufen was das soll und um was es überhaupt geht keine antwort darüber bekommen sie meinte ich soll den ratenplan zurücksenden dann wird die Pfändung aufgehoben
dann habe ich mich im Internet schlau gemacht weil ich mir keiner schuld bewusst bin dann kam das grosse erwachen bin total geschockt was ich da alles gelesen habe .
WAS SOLL ICH JETZT TUN
nochmals die Daten von den kosten
Gerichtsvollzieher 17.10.2016 260,65
schreiben von der Bank über pfändungsbetrag am 2.11.2016 400.58
schreiben von *** Inkasso 8.11.2016 465.66

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abgegeben?
Hast du dir von ihm mal den Vollstreckungstitel zeigen lassen bzw. kannst du vom Gerichtsvollzieher mal in Kopie anfordern?
Ebenso von der Bank alles in Kopie anfordern.

Was genau hat die Bank bekommen? Nur einen Brief des Inkassos oder tatsächlich einen "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" , ausgestellt vom örtlichen Amtsgericht? Normalerweise bekommt da nicht nur deine Bank ein Exemplar, sondern du kriegst auch was vom Gericht zugesandt.

Normalerweise steht in den Briefen dabei, um welchen Vollstreckungstitel es geht. Also von welchem Gericht der Titel stammt und mit welchem Aktenzeichen. Du kannst mal von diesem Gericht eine Kopie anfordern. Schreibe denen, dass du gerne eine Aktenkopie hättest, insbesondere den Zustellnachweis.

Das Inkasso würde ich per Einschreiben anschreiben: "Wertes Inkasso. Mir sind die Forderungen komplett unbekannt. Sie werden aufgefordert, unverzüglich eine Titelkopie vorzulegen, sowie eine Forderungsaufstellung im Detail. Schon jetzt fordere ich sie sicherheitshalber auf, sämtliche erfundenen Gebühren (Kontoführungsgebühren) oder verjährten Zinsen zu streichen. Sie haben 14 Tage Zeit."

Sobald du die Titelkopie hast, kannst du dich ja nochmal melden. Kontrolliere insbesondere die Adresse auf dem Titel. Stimmt die Adresse nicht mit deiner überein bzw. hast du damals nicht dort gewohnt, wo der zugestellt wurde, kannst du dagegen vorgehen. Das muss dann aber sofort passieren binnen 14 Tagen.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Schließe mich an. Bei diesem Laden schrillen sofort alle Alarmglocken. Diese Bande ist selbst in der äußerst unseriösen Inkassobranche ein schwarzes Schaf und für seine Methoden berüchtigt.

Befolge unbedingt mepeisens Ratschläge. Es gilt zu klären ob überhaupt ein Titel auf deinen Namen vorliegt und ob der korrekt zugestellt wurde.

-- Editiert von fm89 am 11.11.2016 07:47

-- Editiert von fm89 am 11.11.2016 07:48

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Der TE hat hier wohl so einige Gerichtspost verpasst, ansonsten würde es ja keinen Titel geben...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
moni1964123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für eure Nachrichten werde morgen alles klären und melde mich dann wieder

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
moni1964123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo
war heute beim GV er sagt es liegt ein titel vor vom Amtsgericht mayen ich habe aber nichts bekommen ......der meinte ich soll das gericht in mayen anschreiben und die Sache anfordern .....desweiteren hat er gesagt ich soll dem Inkasso dieses schicken

ich bitte um übersendung einer auf Sie lautenden Inkassovollmacht damit ich sehe das sie zum geldeinzug für die FKH OHG berechtigt sind

was soll ich jetzt tun

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Genau das, was dir gesagt wurde.

Du schreibst dem Amtsgericht Meyen: "Wertes Gericht. Hiermit fordere ich eine Aktenkopie, insbesondere den Zustellnachweis zu VB mit Aktenzeichen ABCDEF an. Offenbar soll hier ein Titel gegen mich vorliegen, der mir jedoch nicht zugegangen ist."

Du schreibst das Inkasso an: "Mir ist kein Titel bekannt. Sie wollen mir unverzüglich zur Sachprüfung vorlegen: Titel in Kopie, Forderungsaufstellung im Detail ohne verjährte Anteile und ohne erfundene Gebühren (beispielsweise Kontoführung), Vollmacht des Gläubigers. Daneben wollen Sie mir sämtliche Tätigkeitsnachweise und Rechnungsnachweise für etwaige Vollstreckungsgebühren der Vergangenheit vorlegen."

Und dann abwarten, was da kommt.
Hat dir der Gerichtsvollzieher eine Frist gesetzt, bis zu der du das klären sollst? Dann ist er womöglich auch nicht so ganz von der Korrektheit überzeugt. Gut, wenn er dir Gelegenheit gibt, das zu klären. Sobald du die Infos hast, melde dich sofort noch mal hier. Dann kann man das kurz prüfen und dir auch die richtigen Ratschläge geben bzw. sagen, ob es sich lohnt, sich beispielsweise via Anwalt zu wehren oder ob das nichts bringt.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
moni1964123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo ich mal wieder kam voher von der arbeit und hab wieder einen Brief aus dem postkasten geholt
so langsam dreh ich durch
eine förmliche Zustellung
da steht vorläufiges zahlungs verbot
betrag diesmal 382,36
desweiteren steht da
der Drittschuldner wird aufgefordert nicht an den Schuldner zu zahlen
diese Benachrichtigung hat die Wirkung eines Arrestes
versteh jetzt gar nichts mehr abgestempelt von einem Gerichtsvollzieher am 27.10.2016
hab die ja gestern angeschrieben

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vergleiche mal bitte die zwei Schreiben des Gerichtsvollziehers. Da steht ja drauf, aus welchem Grund bzw. aus welchem Titel die Vorpfändung erfolgt. Sind das dieselben Aktenzeichen?
Sind die Drittschuldner ggf. unterschiedlich?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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