UGV Inkasso GMBH Vorläufigem Zahlungsverbot/Konto

11. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Andy125
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)
UGV Inkasso GMBH Vorläufigem Zahlungsverbot/Konto

Hallo alle zusammen,

Zum Sachverhalt folgendes:
Mein Vater bekam am 03.02.2014 eine Postübergabeurkunde
von der *** Inkasso Gmbh (FKH GbR)?,mit einem Vorläufigem Zahlungsverbot (gemäß § 845 ZPO ), Die Hauptforderung ist 30,63 € diese ist von 2003 in der zwischenzeit haben sich festgesetzte Kosten 1435,50 € , Zinsen 87,72 , und Kosten des Zahlungsverbotes 64,26 € angehäuft, nach so langer Zeit bekommt mein Vater einen Brief und nun soll er 1618,11 € zahlen er ist zu 100% Schwerbehindert, bekommt nur 505,00 € EM Rente jeden Monat. Das positive ist er besitzt ein P-Konto somit konnte ich das Geld noch abholen.
Habe mich etwas über das *** inkasso informiert und die scheinen auch nicht ganz sauber zu sein ( 5513 Js 7355/09 6 KLs)

Meine frage ist jetzt was kann ich tuen soll ich damit zu einem Anwalt gehen was meint ihr ? Einspruch erheben ? Würde mich über antworten freuen danke.

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21 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Festgesetzte Kosten von 1435€ halte ich für einen schlechten Scherz. Das ist absurd hoch. Auch die Zinsen scheinen mir absurd hoch.

Das erste ist eine Sachaufklärung. Gibt es die Forderung wirklich? Haben die wirklich einen Titel? Haben die eine entsprechende Vollmacht? Entweder weiss dein Vater, was dort in 2003 war und es gibt auch Unterlagen dazu oder er weiss es nicht.

Wenn er es nicht weiß, das Inkasso anschreiben und folgendes verlangen:
- Vollmacht im Original
- Titelkopie
- Zustellnachweis des Titels
- Forderungsaufstellung

Ich würde in dem Schreiben eine Frist von 14 Tagen setzen, schreiben dass man aufgrund der Recherchen im Internet und aufgrund der absurden Kostenforderungen bei fruchtlosem Verlauf der Frist Strafanzeige wegen Betrugs/Nötigung erstattet.

Ich würde das deswegen schreiben, weil diese 1400€ Kosten wirklich absurd hoch sind. Das kann nicht mit rechten Dingen zugehen, was die da in Summe fordern.

Ansonsten noch einmal melden. Für den Moment ist noch nichts passiert, da ein P-Konto vorliegt. Insofern abwarten, was da kommt und dann kann man immer noch entscheiden, ob man einen Anwalt einschaltet.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 11.02.2014 15:44

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andy125
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Wow vielen dank wusste jetzt echt nicht weiter ich werde das Inkasso anschreiben und die Dokumente verlangen.Was genau für die 30€ erworben wurde, konnte mir auch niemand sagen was mich auch stutzig gemacht.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Das riecht nach einer illegalen Vorpfaendung.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Das riecht nach einer illegalen Vorpfaendung.

So weit wollt ich nicht gehen, aber kann durchaus sein. Zumindest die gebühren sind einfach nur grober Unfug. Da kommen niemals 1400€ Gebühren zusammen. Abwarten, ob die einen Titel haben.

quote:
Was genau für die 30€ erworben wurde

Wenn es einen Titel gibt und wenn der korrekt zugestellt wurde und wirksam ist, wird da auch kaum einer etwas erklären. Dann gilt halt: Titel und fertig.

Aber erst mal abwarten. Bei FKH weiß man ja nicht so genau, denn die mauscheln schon extrem.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Die Hauptforderung ist 30,63 € diese ist von 2003 in der zwischenzeit haben sich festgesetzte Kosten 1435,50 € , Zinsen 87,72 ,


Diese Forderungsaufstellung würde mich interesieren

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Andy125
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

Also die Forderungsaufstellung sieht wie folgt aus :
Hauptforderung 30,63€

Festgesetzte Kosten , bisherige Kosten der Zwangsvollstreckung sowie nach Titulierung entstandene Inkassokosten, Auslagen usw. 1435,50€
Zinsen bis 24.01.2014 87,72€
abzügl. geleisteter Zahlungen 0,00€
Kosten des Zahlungsverbotes (analog RVG,VV 3309)aus 1553,85/Summe 64,26€
zuzüglich weiter anfallender Zinsen sowie Gerichts-und Zustellkosten
Summe:1618,11€

danke vielmals für die bisherige unterstützung :)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Festgesetzte Kosten , bisherige Kosten der Zwangsvollstreckung sowie nach Titulierung entstandene Inkassokosten, Auslagen usw. 1435,50€

Und genau dieser Punkt is erklärungsbedürftig und MUSS vom Inkasso weiter aufgeschlüsselt werden.

quote:
Zinsen bis 24.01.2014 87,72€

Auch das wäre erklärungsbedürftig. Zumindest auf die Hauptforderung entstehen seit 2003 nur rund 20€ Zinsen. Aber da sind auch sowieso sämtliche Zinsen vor 2011 verjährt.

Wie gesagt: Fordere die oben genannten Unterlagen vom Inkasso an und mache denen deutlich, dass du über deren Scherze nicht lachst. Entweder melden sie sich nicht, wo man dfann vorsorglich zur Polizei geht oder einen Anwalt mit einer negativen Feststellungsklage beauftragt oder sie melden sich, dann poste nochmal hier oder aber sie ziehen sich mit irgendeiner fadenscheinigen Ausrede zurück (dann würde ich genauso zur Polizei gehen, einfach wegen der Vorgeschichte dieses Ladens).

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Andy125
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
ich habe gerade eben einen weiteren Brief vom *** Inkasso GMBH erhalten nun ist die Forderung auf 1912,57 € angestiegen.Das *** Inkasso ist bereit die Vorpfändung zurückzunehmen, wenn wir das Anerkenntnis und Ratenzahlungsvergleich Formular unterschreiben, nun bin ich mir sicher das da, was faul ist.Die Sachaufklärung soll ich trotzdem einfordern?

Verlinke den Brief von heute.
http://imageshack.com/a/img833/8236/tuy3.png
http://imageshack.com/a/img833/4036/stac.png
danke

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Ja nicht unterschreiben!!!!!!!


quote:
- Vollmacht im Original
- Titelkopie
- Zustellnachweis des Titels
- Forderungsaufstellung


Bevor du diese Dinge nicht erhalten hast, machst, unterschreibst und vor allem überweist du NICHTS!
Und wenn das Inkasso irgendwas der oben genannten Dinge sendet, hier posten, bevor du irgendwas unternimmst.

Die beiden Zettel des Inkasso sind das Papier nicht wert auf denen es gedruckt ist.
Davon ab sind auf dem Anerkenntnis und Ratenzahlungsvergleich schon Positionen aufgeführt, die Ihr (falls die Forderung überhaupt gerechtfertigt ist) sowieso nicht zahlen müsstet.

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-- Editiert spatenklopper am 12.02.2014 14:03

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Die Sachaufklärung soll ich trotzdem einfordern?

Würde ich machen.

Sehr scharf formuliert. Beispielformulierung, die ich wählen würde. "Hallo Inkassobüro. Zunächst stelle ich fest, dass es ihre ureigenste Pflicht als Rechtsdienstleister ist, Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Dem Satz ihres Schreibens, wonach sie für einen Pfändungsbeschluss eine Anwaltskanzlei einschalten MÜSSEN, ist geradezu lächerlich. Des weiteren bestreite ich, dass einen Titel gegen mich gibt, der sie zum Empfang dieser Fantasie-Geldsumme berechtigen würde. Sie wollen mir unverzüglich binnen 7 Tagen vorlegen:
- Forderungsaufstellung
- Titelkopie
- Zustellnachweis des Titels
- Vollmacht im Original oder Nachweis des Forderungsübergangs vom ursprünglichen Gläubiger

Ich bin insbesondere auf ihre Forderungsaufstellung gespannt, denn nach meinen Recherchen ist es faktisch unter legalen Möglichkeiten unmöglich, eine 30€-Schuld auf über 1900€ anwachsen zu lassen. Sollten Sie keinen rechtskräftigen Titel gegen mich vorliegen haben, wovon ich ausgehe, werde ich ohne weitere Warnung Strafanzeige wegen aller in Frage kommenden Straftaten erstatten (Betrug, Urkundenfälschung, Nötigung, gewerbmäßige Erpressung...). Sollten Sie zwar einen Titel vorliegen haben, aber keine Rechtsgrundlage für diese Kostenexplosion haben, werde ich ebenfalls Strafanzeige gegen Sie wegen Betrugs und Nötigung erstatten.

Diskussionen werden nicht geführt. Fristverlängerungen werden nicht gewährt.

Im übrigen untersage ich Ihnen vorsorglich die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Sollte bereits etwas an Auskunfteien gemeldet worden sein, wird ohne Vorwarnung ein Anwalt mit einer Klage beauftragt werden und die Kosten werden als Schadensersatz wegen Kreditgefährdung gegen Sie geltend gemacht.

Ich behalte mir grundsätzlich die Forderung von Schadensersatz für den von Ihnen durch mutmasslich illegale Vorpfändung angerichteten Schaden vor."

Ich denke, da ist alles drin, um denen deutlich zu zeigen, dass man nicht lacht.

Wie gesagt: Die haben es faustdick hinter den Ohren, die Jungs dort. AUF KEINEN FALL DAS TEIL UNTERSCHREIBEN!

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-- Editiert mepeisen am 12.02.2014 14:14

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Öhhmmmm.

Ich glaube ich würde jeden Schriftverkehr mit oben genanntem Inkasso einstellen und sofort anzeige erstatten:

quote:
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen *** Inkasso, FKH GbR und Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen
01.07.2013

Nach Mitteilung des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) an das Forum Schuldnerberatung wurde von der Staatsanwaltschaft Frankenthal gegen die Verantwortlichen der UGV Inkasso GmbH, der FKH GbR und der Rechtsanwaltskanzlei Wehnert & Kollegen wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug und gewerbsmäßiger Erpressung beim Landgericht Frankenthal Anklage erhoben.
Die Anklage ist bei der 6. Großen Strafkammer unter dem Aktenzeichen 5513 Js 7355/09 6 KLs anhängig und wurde den Beteiligten nach Angaben des Landgerichts zugestellt. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde noch nicht entschieden. Wir werden weiter über den Fortgang des Verfahrens berichten.


Quelle:Ermittlungen gegen Ugv

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-- Editiert spatenklopper am 12.02.2014 14:30

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ronja158
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten Tag,
ich habe heut von meiner Bank erfahren das mein Konto gesperrt ist.
War total ferig.
die Bank war so nett und hat mir das vorläufigen Zahlungsverbot zugeschickt.
Hetzt kommt es
23,93 €
992,30 € festgesetzte Kosten
80,93 € Zinsen
49,27 € Kosten Zahlungsverbot.

Dann hab ich bei *** angerufen und 25 min gewartet und habe gefragt was das ist, da der Name ich nicht mal mehr stimmt.
Da wurde mir mitgeteilt. Das es eine Forderung von 2010 ist und eine Vollstreckungsbescheid von 2003 existiert.
Ich habe mich 2010 von meinem EX-Mann getrennt.Das war seine Zeitschrift. Und weiß von nichts.
Ich habe mir für morgen erstmal einen Anwaltstermin geholt.
Aber trägt meine Rechtsschutz das, die habe ich doch erst seit 2010.

Das schlimme ist das Dauert ja jetzt alles so lange.
Soll ich mir jetzt ein P-Konto holen. Aber das Geld reicht nicht für meine Verpflichtungen.

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass die keinen TItel haben. Insofern wäre es schon vorteilhaft, wenigstens das zu überprüfen. Den ganzen Gebührenunfug und dass die wegen Betrugs u.ä. bereits eine Anklage kassiert haben, das behält man erst mal im Hinterkopf :-)

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ronja158
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Sorry für die Rechtschreibfehler, bin so aufgerecht.

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

@ronja: Eigenes Thema wäre besser gewesen. Wie dem auch sei. Da es sich um ein vorläufiges Zahlungsverbot handelt, passiert mit deinem Geld erst mal gar nichts. Außer dass das Konto halt gesperrt ist.

Ich vermute mal, bei dir geht es auch um die FKH/***. Die scheinen also wieder aktiv zu werden. Im Prinzip gilt bei dir das Gleiche: Den Laden anschreiben mit deutlicher Aufforderung, dir sofort die relevanten Unterlagen zukommen zu lassen. Da du aber einen Anwaltstermin hast, wird dir der Anwalt das gleiche sagen. Den Anwalt ruhig auch auf das von oben aufmerksam machen, dass die Jungs also schon wegen gewerbmäßigen Betrugs angeklagt sind und das Verfahren augenscheinlich noch läuft.

Auch bei dir gilt: Unter legalen Umständen ist diese Kostenexplosion nicht erklärbar. Alles weitere wird dir dein Anwalt mitteilen.

Normalerweise übernimmt die Rechtsschutzversicherung das, denn du hörst Stand heute das erste mal von dem Ganzen. Insofern müsste es aus deren Sicht ein neuer, aktueller Fall sein. Aber das soll der Anwalt am besten direkt mit der Versicherung klären. Nimm deine Versicherungsnummer mit. Anwälte wissen schon, wie sie das der Versicherung verklickern.

Der Anwalt kann auch ggf. per einstweiliger Verfügung die mutmasslich illegale Vorpfändung aufheben lassen. Das ist etwas mit Risiko behaftet, aber vor allem durch die utopische Gebührenexplosion und das laufende Verfahren wegen gewerbmäßigen Betrugs gegen die Jungs durchaus begründbar. Ob das realistisch ist, kannst du den Anwalt morgen fragen.

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-- Editiert mepeisen am 12.02.2014 14:56

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Andy125
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
habe ein Schreiben fertiggemacht und es per Übergabeeinschreiben weggeschickt, wenn sich das Inkasso meldet, gebe ich bescheid.Ich und mein Vater danken euch vielmals ist heute nicht selbstverständlich das man unverbindlich beraten wird :) .


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-- Editiert Andy125 am 12.02.2014 16:22

-- Editiert Andy125 am 12.02.2014 16:23

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was den Umgang mit Schulden angeht oder grundsätzliche Tipps, wieso ist das nicht selbstverständlich? Für alles weitere wird man, je nachdem, wie die Jungs dort reagieren, dann wohl einen Anwalt hinzuziehen. Um sich in den Regularien nicht zu verzetteln. Die Sachaufklärung und Vorabeit, die kann man aber schon selbst lösen und evtl. ziehen sich die Jungs zurück und man spart sich die Anwaltsgebühren.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Andy125
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Guten Tag,
Hoffentlich verfolgt noch einer diesen Thread :) .Habe heute endlich ein Schreiben vom Inkasso erhalten,

Brief: http://imageshack.com/a/img22/8123/mf84.png

Die Forderungsaufstellung sieht etwas annehmbarer aus.

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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1. War dein Vater am 5.5.2003 unter der dort angegebenen Adresse wohnhaft?
2. Hast du beim Amtsgericht Mayen einmal unter dem angegebenen Akltenzeichen komplette Akteneinsicht beantragt?
3. Hast du Strafanzeige erstattet?

Ich würde auf jeden Fall direkt heute zur Polizei gehen. Strafanzeige wegen gewerbmäßigen Betrugs und schwerer Erpressung/Nötigung. Diese Absurdität, da bis zu 1900€ zu verlangen, würde ich nicht mal ansatzweise akzeptiueren. Man braucht eigentlich nur eine Kopie des VB mitzunehmen und die Forderungsschreiben. Jeder blinde sieht dort bereits, dass sich das rechnerisch nicht mal ansatzweise ergibt.

Wenn dein Vater unter der Adresse nicht gemeldet war oder wenn sich in den Gerichtsakten des Amtsgeerichtes Mayen etwas merkwürdiges ergibt (nicht erfolgreiche Zustellung o.ä.) würde ich direkt nochmal bei der Polizei nachlegen.

Ist das Konto mittlerweile wieder frei, ohne dass gepfändet wurde? Wenn ja, ist es vorläufig OK. Wenn nicht, direkt zum Amtsgericht und bei der Rechtsantragsstelle eine einstweilige Verfügung beantragen mit Pfändungsverbot und eine Vollstreckungsabwehrklage um den absurden Kostenfestsetzungen (und den verjährten Zinsen) zu widersprechen. Ggf. einen Anwalt machen lassen.

Falls das Konto wieder frei ist, würde ich nur kurz die FKH GbR informieren "Wertes Inkasso. Ich habe soeben Strafanzeige wegen schweren Betrugs und Nötigung gegen Sie erstattet. Ich gehe davon aus, dass Sie mir nicht erklären können, wie sie mit legalen Möglichkeiten die Kosten von bis zu 1700€ begründen wollen. Sie werden sicherlich gegenüber der Staatsanwaltschaft Erklärungen vorlegen können. Da Sie keine nachvollziehbare Aufstellung vorgelegt haben, habe ich zudem Klagen eingereicht. Wir sehen uns alsbald vor Gericht."

Diesen XXXXX müsste meiner Einschätzung nach schleunigst das Handwerk gelegt werden. Ein andere Bezeichnung fällt mir für dieses Dreistigkeit nicht mehr ein.


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-- Editiert mepeisen am 04.03.2014 13:44

-- Editiert mepeisen am 04.03.2014 13:45

-- Editiert Moderator am 04.03.2014 21:18

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ronja158
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

ich habe ja auch das Problem mit *** Inkasso,
heisst das ich brauch nur die Kosten vom Vollstreckungsbescheid 175,21 bezahlen. Und nicht jetzt sind es schon 1388,55 € ?

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
992,30 € festgesetzte Kosten


Das hast Du schriftlich ?

Gem verlinktem VB war der GV 3 mal da



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

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