UGV Inkasso HILFE!!

22. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Anjali2006
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)
UGV Inkasso HILFE!!

Hallo, nachdem ich nun 2 mal ein Schreiben der UGV Inkasso Harthausen erhalten habe und ich so dumm war eine Forderung in Raten zu bezahlen, trotz des Wissens und der Bekundung das ich definitiv nichts bestellt bzw. erhalten habe, gab es heute wieder ein Schreiben mit der Zahlungsaufforderung für Provea.

Beim ersten Schreiben vom 24.10.2006 geht es um den Ursprungsgläubiger VH France S.A.S.U. mit der Forderung vom 30.04.2003! Ich habe NIEMALS Schreiben, Mahnungen oder ähnliches erhalten. Habe mich aber leider einschüchtern lassen. Kann ich denn hier diesbezüglich noch was tun? Nun Forderungssache FKH Gbr Heuchelheim vertreten durch UGV Inkasso.

Beim gestrigen Schreiben ist der Ursprungsgläubiger Firma Provea wo ich nie eine Warenlieferung erhalten habe. Vertreter wieder FKH GbR durch UGV Inkasso. Die Hauptforderung sei vom 10.09.2004! Auch hier habe ich weder Waren noch Rechnungen bzw. Mahnungen erhalten. Ich bin wirklich verzweifelt und anhand der Berichte im Internet hoffe ich das Sie mir hier jemand etwas dazu sagen kann.

Soll ich das erste widerrufen und das 2te aussitzen? DANKE

Post vom Inkassobüro?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kellerlöwe
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)

Liebe Anjali
Natürlich war es ein Fehler von Dir in Raten zu zahlen, das Inkasso nimmt für Ratenzahlungen extra Gebühren, verstehe auch nicht wenn Du von der Fa. nichts bestellt hast verstehe ich auch nicht für eine nicht erbrachte Leistung irgendetwas zu bezahlen ganz abgesehen davon ignoriert man Inkassobüros einfach, auch ich habe dummerweise 2 x bezahlt als noch Kosten offen waren habe ich denen einfach widersprochen und mit dem Datenschutzbrauftragen gedroht, seitdem ist Ruhe, Die Sache kommt mir auch spanisch vor, warum haben die sich 3 Jahre Zeit gelassen, wer Geld eintreiben will läßt sich keine 3 Jahre Zeit, sollte eine Forderung bestehen ist diese sowieso verjährt.
Ich würde folgendermaßen verfahren.
Die Inkassobriefe ignorieren
Falls du Geld und Lust hast denen widersprechen, die Originalvollmacht anfordern, und denen außer dieser Zusendung absoluten Kontaktverbot erteilen, (per Brief oder Aussendienstler) die Schreiben als Nötigung auffassen und mit dem Datenschutzbeauftragten drohen, dies als Einschreibbrief an das IK schicken, und hoffen dass danach keine Bettelbriefe mehr kommen.
Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sofort widersprechen.
Da Du aber ein gutes Gewissen hast, und von der Firma keine Leistungen beansprucht hast, hast Du auch nichts zu befürchten,
das Inkassobüro versucht Dir mit allen psychologischen Tricks (Dringende Angelegenheit, Drohung mit Gericht usw.) ein schlechtes Gewissen einzureden um mit aller Macht an Dein Geld zu kommen, was denen nicht zusteht.
Meine Devise
Inkasso - immer eiskalt ignorieren.
Also abwarten und die Inkassobriefe dem Altpapier übergeben
Gruß Kellerlöwe

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anjali2006
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Kellerlöwe, vielen Dank. Kannst du mir auch verraten ob ich die ersten zahlungen einstellen soll? Die laufen noch und die Summe ist nicht unerheblich...DANKE

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjali2006
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Noch was vergessen..kann bei der ersten Forderung nichts mehr machen..durch meine Angst vor Gericht hab ich nen Anerkenntnis unterschrieben. Da kann man nicht mehr widersprechen ne...man das macht mich echt fertig!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kellerlöwe
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)

Liebe Anjali
Natürlich würde ich die Zahlungen sofort einstellen. Wenn die merken, dass Du weiter willig löhnst warum sollten die die "goldene Kuh" die so gut Milch gibt, nicht weitermelken. Diese Inkassoheinis sind Erpresser und hören solche nach einem erfolgreichen Versuch auf? Lass es, falls die den Mut haben zu klagen zu einer Gerichtsverhandlung kommen, dann fällt nämlich deren Betrug auf, oder willst Du weiter für etwas zahlen was Du nicht erhalten hast ? Die Gelder die Du denen bislang in den Rachen geworfen hast wirst Du wahrscheinlich wohl nicht mehr zurückbekommen, also ziehe jetzt die Notbremse sonst nehmen diese Abzocker Dir noch Dein letztes Hemd.
Gruß Kellerlöwe

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@Kellerlöwe
Es ist ja leider bei der 1 Forderung ein Schuldanerkenntnis unterschrieben worden !

Anjali2006
Die 2 Forderung ist eine normale Forderung ?
Nichts tituliert und nichts in Zusammenhang mit der Inkassofirma diesbezüglich unterschrieben ?
Die 2 Forderung wird Deinerseits Deinerseits nicht aktzeptiert ?

Hier vorab etwas was Dich interesieren könnte :
----------------------------
Der Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) teilte mit, dass sich eine Beklagte in zwei Fällen, in denen die FKH GbR aus einem Schuldanerkenntnis geklagt hat, erfolgreich gegen die Klage zur Wehr setzen konnte. Das Amtsgericht Schwelm hat beide Klagen der FKH GbR abgewiesen. Grundlage der Forderung sind behauptete Warenbestellungen. Die Forderung wird, sofern die Betroffenen nicht zahlen, vom Ursprungsgläubiger an die FKH GbR verkauft. Diese beauftragt die UGV Inkasso GmbH und die Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen mit dem Forderungseinzug. Häufig kommt es vor, dass die Betroffenen ein Schuldanerkenntnis über die Forderung abgeben, um im Gegenzug Ratenzahlung bewilligt zu bekommen. Kommt es später zu einem Rechtsstreit, wird nicht mehr die Ursprungsforderung, sondern das Schuldanerkenntnis als Anspruchsgrundlage herangezogen. Obwohl die Betroffenen durch die Unterzeichnung des Schuldanerkenntnisses ihre Rechtsposition geschwächt haben, macht es dennoch Sinn, sich gegen die Forderungen zu wehren wie die beiden Urteile des Amtsgerichts Schwelm belegen

AG Schwelm, Urteil 29.03.2006 (Az.: 20 C 401/05 )
und
AG Schwelm, Urteil vom 14.02.2006(Az.20 C 399/05 ) 31.05.2006


lg

-- Editiert von thehellion am 22.07.2007 22:07:53

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anjali2006
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

HuHu, also ich werd die erste Forderung einstellen und wie Schreib ich das am besten den Hampelmännern?

Die 2te Forderung ist weder tituliert noch berechtigt. Hab ja erst die Zahlungsaufforderung bekommen. WIe siehts bei beiden mit Verjährung aus? Wo finde ich Fristen zu solchen Fällen....?

DANKE

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anjali2006
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Was mir grad noch einfällt..die erste Forderung von France SASU ist auch nicht tituliert...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anjali2006
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

HuHu, nochmal ich...DANKE und ich hab mir jetzt nen Beratungstermin beim Anwalt geholt. Morgen gehts los. Hoffe das ich nun was erreiche :)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chipsy99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

also nach meinem rechtlichen empfinden nach zu urteilen.... gibt es zwei Möglichkeiten, entweder Du bist in irgendeiner Form darauf eingegangen oder Du bist nicht darauf eingegangen und es hat sich in beiden Fällen verselbstständigt!

Ich kenne mich durch eigene Erfahrung ein bißchen inzwischen darin aus!

Um der Gegenseite ein wenig den Spaß zu versüßen, solltest Du auf jedem FALLE die entsprechenden Kopien der Verträge anfordern!!! Bitte genau die Handschrift prüfen!

Und diese mußt Du bitte genau überprüfen!!! Wir leben zum Glück in D wo jeder Vertrag unterschrieben sein muß..... telefonische Dinge entsprechen einem sogenannten Kuhhandel...

Ein Kuhhandel wird durch Handschlag abgehandelt!
Was jedoch nicht telefonisch gilt.

Selbst wenn Du eine Erklärung unterschrieben hast, um Deine Ruhe zu haben, heißt dieses ohne Vorlage des Vertrages nicht, das diese Forderung rechtsmäßig ist!





-- Editiert von chipsy99 am 31.07.2007 11:29:47

-- Editiert von chipsy99 am 31.07.2007 11:31:05

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:

Wir leben zum Glück in D wo jeder Vertrag unterschrieben sein muß



Interessant. Mein Bäcker um die Ecke hat mir nie einen schriftlichen Vertrag vorlgelegt, als ich Brötchen kaufen war.
Was sagt uns das?

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du hast Ihm nicht die Vollmacht vorgelegt

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Brauchte ich nicht. Die Brötchen waren für mich. ;)

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wiesel077
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, ich habe auch probleme mit der UGV versuche schon seit Tagen meinen Beschluß vom Insolvenz hin zu faxen und per Post habe ich es auch schon probiert, leider kein Erfolg. Was mach ich nun kann mir bitte einer weiter helfen????

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Annahme verweigert ?

lg

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
aDm1N
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

ich habe nun auch post von den leuten der uvg inkasso. na ignorieren des ersten brief kam der zweite. nach dem ich dort angerufen habe wurde mir gesagt das es eine forderung ist die von der firma provea kommt. im internet findet man ja so einiges darüber, wie zB das man bei denen ein unterwäsche abo bekommt. super plan. als wenn ich mir meine unterwäsche per abo ohne aussuchen zuschicken lasse. jedoch hab ich mich daran erinnert das ich wirklich mal so ein zeug bekommen habe. jedoch hab ich so was nie bestellt. hatte damal der firma geschrieben das ich keinerlei interesse daran habe. wollte die sachen auch zurücksenden, ging jedoch nicht, da die in deutschland nur ein postfach haben wo man dann für bezahlen muss das man was dahin sendet. meiner auffoorderung die sachen abzuholen sind die nettel neute auch nicht nachgekommen. irgendwann war dann ruhe und ich dachte schon es sei vorbei. zu früh gefreut. nun wollen die netten leute der UVG Inkasso mir meinen angeblichen vertrag mit der provea zusenden. bin mal gespannt was da ankommt, denn ich kann mich beim besten willen nicht erinnern bei dieser firma irgendwas dergleichen zu unterschreiben. mal sehen was dabei rauskommt.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Falls gerichtlicher Mahnbescheid dann fristgem. Widerspruch nicht vergessen !

lg

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Beate12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe von der *** Inkasso auch schon 3 unberechtigte Forderungen bekommen. Das scheint Vielen so zu gehen, siehe http://www.daserste.de/mediathek_blank/play.asp?cid=13865
Ich habe den Forderungen erstmal schriftlich widersprochen und denen mitgeteilt, dass ich Datenschutzbeauftragten und Verbraucherschutzzentrale informieren werde und bei weiteren Forderungen gerichtlich gegen sie vorgehen werde.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
nicky-aktuell
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Leute,
Auch wir von nicky-aktuell sind von den schäbigsten charakterlosesten Betrügern,mehrfach genötigt und letzendlich durch Kontopfändung betrogen worden !
Das hier von diesen Kriminellen auch Psycho-Terror betriben wird ist nachweisbar !

Wir lassen das uns aber nicht gefallen und bombardieren mit vollem Programm zurück !

Zitat:. .........um so mehr wunderte ich mich, als Frau Lützel eine Zahlungsaufforderung
der Firma FKH GbR ( Geschäftsführer Werner Jentzer ) in Höhe von 25,46 € bekam
und jene Firma auf unsere schriftliche Nachfrage nicht reagierte,
Am Telefon hies es von einer unfreundlichen Frau, wir wüssten schon, was wir bestellt hätten !
Wir zogen von Klixbühl nach Stadum !
Wir bekamen sofort weitere Post von der ***-Inkasso GmbH, - Geschäftsführer ebenfalls Werner Jentzer !!!
Und natürlich schrieb uns auch sofort RA Michael Wehnert u. Kollegen an und drohte zunächst, dann wollte er eine Einigung !
Wir hatten nichts Bestellt und auch keine Ware erhalten, warum sollten wir also an solche Betrüger zahlen ?
Woher wusste diese Firma überhaupt unsere Adresse, - trotz Auskunftssperre ?
Am 20.02.03 legten wir auf ein Mahnbescheid des Amtsgericht Mayen sogar Widerspruch (insgesammt) ein !

2003 - Wir zogen von Stadum wieder zurück nach Berlin-Neukölln !
Bis 9. Dezember 2008 hatten wir Ruhe vor diesen Betrügern !
Frau Lützel wollte "Unser" minimales Hartz IV Geld von der Sparkasse abheben ,
doch diese Betrüger haben eine Kontopfändung verursacht,
angeblich mit Titel des Amtsgericht Mayen. Sie wollten nun 1.046,53 € !

Weiter könnt Ihr hier lesen !
http://nicky-aktuell.npage.de/betrug_fgh___***_98776995.html

Wir raten jeden der sich betrogen fühlt, stellt Strafanträge, schreibt folgende Institutionen an, sollte das nicht helfen, eine Instanz höher !
Schriften dieser Betrüger, Beweise kopieren !

Verbraucherzentralen informieren
Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit mit Euren Interessenbeauftragen
Rechtsanwaltskammer Berlin
Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Amtsgerichte / Anwalt nehmen und Wiederaufnahmeverfahren beantragen !
Ansonsten ohne Anwalt Wiederaufnahmeverfahren beantragen
Amtsgericht Mayen (Mahnabteilung)
Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz)
Generalstaatsanwaltschaft Frankenthals
Präsidenten des LG Frankenthals
Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken
Petitionsausschuss Berlin´
Bundesverfassungsgericht
Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Presse, Radie und TV-Sender von diesen Betrug informieren !

Siehe hier :Achtung Betrügr

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
nicky-aktuell
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Achtung !
Sollte der obere Link nicht funktionieren,
geht auf unsere Seiten !

Tippt nicky-aktuell npage bei Google ein !
Ihr kommt auf unserer Startseite !
Dann links , den Link » BETRUG ! antippen, -
dann natürlich » Betrug - FGH / ***

Dies ist ein Erfahrungsbericht mit laufenden AZ !

Gruß
nicky-aktuell Team

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Überarbeite dringend Deine Ausdrucksweise gegenüber den RAs auf der angegebenen HP
Du kannst nicht sagen das xx Betrüger sind !
Du kannst sagen das Du Dich von xx betrogen fühlst


lg



-- Editiert am 18.07.2009 00:19

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
nicky-aktuell
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

@ lg
Danke für diesen Ratschlag !
Ich muss auch nachträglich erwähnen, dass ich Jürgen Wichmann hier
Zitate aus einem privaten Brief an mir von Frau Sdunskie-Lützel und meinen Cousin U.K.Wichmann verwendet habe, verantwortlich bleibe immer noch ich, der Seitenbetreiber von nicky-aktuell und das nicky-aktuell - Team !

PS: In kürze wird diese Seite umgebaut !




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""

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12316.11.2010 15:51:37
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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