UGV Inkasso Pfändung

13. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
go671868-21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
UGV Inkasso Pfändung

Guten Abend.

Wurde heute darüber inkentniss gesetzt, dass ich eine lohnpfändung habe.
Von der *** Inkasso im Auftrag von der FKH OHG / AG Mayen.

Angefangen mit 10,18 €
Dann mit allem drum und dran 410,84
Angeblich gezahlt 143,72
Und Jetzt der rest im höhe von 336,29
Vom Jahr 2022.
Allerding wohne ich an der angegebenen Adresse seit 2018 nicht mehr.
Meine Mama wohnt noch bei der Adresse und sie hat keine briefe von mir erhalten.
Ich weis nicht was ich tun soll.
Hab schon ganz viel gelesen im Internet und auch die Verbraucher Zentrale angeschrieben (da sie telefonisch nicht mehr erreichbar waren)
Bei dem Inkasso ist auch keiner rangegangen.
Vorderrungsaufstellung war auch keine dabei, von welcher firma ect.

Danke schon einmal für Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41025x hilfreich)

Zitat (von go671868-21):
Bei dem Inkasso ist auch keiner rangegangen.

Mit Inkassos telefoniert man nicht. Nie.



Es gibt einen Titel, sonst ist eine Pfändung nicht möglich.
Man wird sich also damit beschäftigen müssen, ob der Titel überhaupt zu einem gehört oder zu einer anderen Person. Wenn er zu einem gehört, wird sich also damit beschäftigen müssen, wie der Titel zustande gekommen ist, also wohin die gerichtlichen Schreiben gingen und welche Zustellnachweise es da gibt.
Je nach Ergebnis wird man sich dann entsprechend wehren müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go671868-21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe an dieses Inkasso nie eine Zahlung entrichtet, hab schon alles durchgeschaut.
Ebenso keine post von denen erhalten, weder an meine alte noch an meine neue Adresse.
Dieses Inkasso wurde schon wegen betrugs verurteilt.
Auf sämtlichen anwaltsseiten steht, man solle nicht zahlen.
Hier hab ich auch schon in den foren gesehen ich bin nicht die einzige.
Bin am überlegen, ob ich morgen nicht damit zur Polizei gehe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41025x hilfreich)

Zitat (von go671868-21):
Auf sämtlichen anwaltsseiten steht, man solle nicht zahlen.

Man zahlt ja auch nicht.
Das Geld zahlt der Arbeitgeber an das Inkasso und zieht es vom Gehalt ab.

Man hat offenbar nicht verstanden, das wir hier nicht bei den üblichen Bettelbriefen sind? Das ein Inkasso nicht mal einfach so pfänden kann, sondern das da das Urteil eines Gerichtes und ein Gerichtsvollzieher im Spiel sind und diese Pfändung eine offizielle behördliche Handlung ist?



Zitat (von go671868-21):
Bin am überlegen, ob ich morgen nicht damit zur Polizei gehe.

Man sollte sich nicht wundern wenn man da zu hören bekommt "Zahlen sie ihre Schulden halt rechtzeitig".
Aber versuchen kann man es ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8928 Beiträge, 1899x hilfreich)

Zitat (von go671868-21):
Bin am überlegen, ob ich morgen nicht damit zur Polizei gehe.


Im Zivilrecht ist die Polizei eher nicht der richtige Ansprechpartner

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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