UGV Inkasso ; Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

27. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)
UGV Inkasso ; Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen *** Inkasso, FKH GbR und Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen

01.07.2013 Nach Mitteilung des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) an das Forum Schuldnerberatung wurde von der Staatsanwaltschaft Frankenthal gegen die Verantwortlichen der *** Inkasso GmbH, der FKH GbR und der Rechtsanwaltskanzlei Wehnert & Kollegen wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug und gewerbsmäßiger Erpressung beim Landgericht Frankenthal Anklage erhoben.
Die Anklage ist bei der 6. Großen Strafkammer unter dem Aktenzeichen 5513 Js 7355/09 6 KLs anhängig und wurde den Beteiligten nach Angaben des Landgerichts zugestellt. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde noch nicht entschieden. Wir werden weiter über den Fortgang des Verfahrens berichten.

Quelle
http://www.forum-schuldnerberatung.de/informationen

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16215x hilfreich)

richtig so

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert Moderator am 31.07.2013 19:10

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16215x hilfreich)

Mal eine Randnotiz. Die angeblich unabhängige Domain "inkassomarktplatz.de" gehört:
Domaininhaber: Klaus-Dieter Domke
Organisation: *** Inkasso GmbH
Adresse: Modenbachstrasse 1
PLZ: 67376
Ort: Harthausen
Land: DE

Die Domain "fkh-gbr.de" gehört:
Domaininhaber: ***-Inkasso GmbH
Adresse: Modenbachstr. 1
PLZ: 67376
Ort: Harthausen
Land: DE


Die Anwälte sitzen im gleichen Haus. Wer sitzt dort noch? Gleich mehrere dubiose und zwielichtige Kreditvermittler aus den Bereichen "Schufafreie Kredite", teilweise erst vor kurzem aus dem Gemeinschaftsbüro ausgezogen. ;-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert Moderator am 31.07.2013 19:10

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

inkassomarktplatz.de

Das ist doch schon irgendwie Satire

Vor allem das :

http://www.inkassomarktplatz.de/beschwerdemangement

Der Begriff "Beschwerdemanagement" flasht

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16215x hilfreich)

Jo, das ist einfach nur eine Farce. "Marktplatz", man findet aber nur ein einziges Inkasso. Und die GbR gehört dem Inkasso. Und natürlich sind das keine Betrüger. Ich habe bei einigen Artikeln gut gelacht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert Moderator am 31.07.2013 19:10

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Wird ja auch mal Zeit das da mal ein etwas schärferer Wind weht ...

Hoffentlich gibt das nicht mal wieder nur einen Klapps auf den Finger.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert Harry van Sell am 31.07.2013 19:16

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Doof sind die nicht

Halten sich ja schon seit Jahren

Übrigens haben die das 2005 er BGH Urteil Az.: VIII ZR 299/04 gegen die 77 Jährige Oma " erstritten " (die verlorenene Vollstreckungsabwehrklage)
Mit diesem Urteil "wirbt" die gesamte Inkasso Branche :grins:

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

6x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16215x hilfreich)

Nicht nur mit diesem Urteil, auch mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Man pickt sich halt das aus, was gut klingt und hofft, dass die Gegenüber dann kneifen...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert Moderator am 31.07.2013 19:09

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 699x hilfreich)

Nun, es ist immer einfach sich mit einfach errungenen Siegen zu brüsten, nur zu gut, dass das Urteil schon 9 Jahre alt ist und sich die Zeiten und Gesetzteslagen ändern, leider wissen nur die wenigsten darüber bescheid, dass man sich einfach wehren kann.

Apropos wehren, erwähnte ich, dass Vodafone nun auch eins auf den Deckel bekommen hat, weil die mit Schufa Eintrag bei offenen Forderungen "drohen" (egal ob bestritten oder nicht).

quote:<hr size=1 noshade>Vodafone droht Kunden trotz bereits beigelegter Rechungsstreitigkeiten mit Schufa-Eintrag

So schrieb Vodafone an seine Kundschaft: "Die Vodafone D2 GmbH ist verpflichtet, die unbestrittene Forderung der Schufa mitzuteilen [...]. Ein Schufa-Eintrag kann Sie bei Ihren finanziellen Angelegenheiten erheblich behindern." Die Mahnungen wurden mit diesem Wortlaut verschickt, obwohl der Streit um die Rechnungsbeträge längst beigelegt war und Vodafone keine finanziellen Ansprüche mehr gegenüber seinen Kunden hatte.

Drohklauseln dürfen nicht mehr verwendet werden

Die auf Unterlassung dieser Vorgehensweise gerichtete Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hatte Erfolg. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied: Wer auf die Möglichkeit eines Eintrags bei der Schufa hinweist, muss deutlich machen, dass dieser durch bloßes Bestreiten der Forderung abgewendet werden kann. Kunden, die ihre Telefonrechnung beanstanden, müssen also vorerst keine Schufa-Meldung mehr fürchten. Auch andere Telekommunikationsunternehmen dürfen die Drohklausel nicht mehr ins Feld führen. <hr size=1 noshade>


Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013
- I-20 U 102/12 -


-- Editiert Albarion am 29.07.2013 14:50

-- Editiert Moderator am 31.07.2013 19:09

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)


Zitat:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013
- I-20 U 102/12 -


Danke für das aktuelle Urteil


-- Editiert thehellion am 29.07.2013 16:41

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