Guten Abend,
ich habe am 26.06.2023 einen gelben Brief von der ***-Inkasso erhalten, der Gläubiger möchte eine Summe von meinem Arbeitnehmer beanspruchen und mich als Drittschuldner in Anspruch nehmen. Mein Arbeitnehmer sagt von sich aus, dass er zu 100% nirgends einen offene Rechnung hat oder hatte. Kann ich mich als Drittschuldner ablehnen, wenn ja wie genau und wie müssen mein Arbeitnehmer und ich drauf antworten?
UGV Inkasso Vorläufiges Zahlungsverbot
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



ZitatKann ich mich als Drittschuldner ablehnen :
Nö.
Zitateinen gelben Brief von der ***-Inkasso erhalten :
Sicher das der nicht vom Gericht / Gerichtsvollzieher kam?
Zitatwenn ja wie genau und wie müssen mein Arbeitnehmer und ich drauf antworten? :
Man lasse sich Beweise für den Anspruch (z.B. den Titel) vorlegen ...
ZitatKann ich mich als Drittschuldner ablehnen :
Nö.
Zitateinen gelben Brief von der ***-Inkasso erhalten :
Sicher das der nicht vom Gericht / Gerichtsvollzieher kam?
Zitatwenn ja wie genau und wie müssen mein Arbeitnehmer und ich drauf antworten? :
Man lasse sich Beweise für den Anspruch (z.B. den Titel) vorlegen ...
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Ein vorläufiges Zahlungsverbot ist nur beachtlich, wenn es durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wird. "Gelber Brief" spricht für eine Zustellung durch den GV.
Pfändbare Einkommensbeträge sind zunächst nicht auszuzahlen.
Nach einem Monat verliert das vorläufige Zahlungsverbot automatisch seine Wirkung, wenn bis dahin kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss folgt. Der zunächst zurückgehaltene Lohnanteil kann ausgezahlt werden, dann fälliger Lohn vollständig.
Auch bei einem vorläufigen Zahlungsverbot muss es einen Titel geben und es muss drinstehen, auf welchem Titel die Forderung beruht. Das gibt vielleicht schon einen ersten Hinweis, um welche Forderung es sich handeln könnte. Manche Titel sind ja schon sehr alt.
Ist man sich auch danach sicher, kann Erinnerung gegen das vorl. ZV eingelegt werden. Dazu sollte dein AN zu seinem Amtsgericht gehen, die helfen auch bei der Formulierung.
Natürlich kann dein AN auch eine Titelkopie vom Gläubiger verlangen. Zu beachten ist das vorl. ZV aber zunächst einmal.
-- Editiert von User am 29. Juni 2023 05:55
ZitatMein Arbeitnehmer sagt von sich aus, dass er zu 100% nirgends einen offene Rechnung hat oder hatte. :
Wenn ich für solche Aussagen jedesmal 50 Cent bekomme wäre ich wahrscheinlich längst Millionär. Auch hat dein AN mit Sicherheit schon etliche Briefe vom Gläubiger (-vertreter) erhalten.
ZitatKann ich mich als Drittschuldner ablehnen, :
Nein
Zitatwie genau und wie müssen mein Arbeitnehmer und ich drauf antworten? :
Der AN oder du mit entsprechender Vollmacht können den Titel in Kopie anfordern.
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