UGV Inkasso Vorläufiges Zahlungsverbot

28. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
go539723-11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
UGV Inkasso Vorläufiges Zahlungsverbot

Guten Abend,

ich habe am 26.06.2023 einen gelben Brief von der ***-Inkasso erhalten, der Gläubiger möchte eine Summe von meinem Arbeitnehmer beanspruchen und mich als Drittschuldner in Anspruch nehmen. Mein Arbeitnehmer sagt von sich aus, dass er zu 100% nirgends einen offene Rechnung hat oder hatte. Kann ich mich als Drittschuldner ablehnen, wenn ja wie genau und wie müssen mein Arbeitnehmer und ich drauf antworten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116234 Beiträge, 39230x hilfreich)

Zitat (von go539723-11):
Kann ich mich als Drittschuldner ablehnen

Nö.



Zitat (von go539723-11):
einen gelben Brief von der ***-Inkasso erhalten

Sicher das der nicht vom Gericht / Gerichtsvollzieher kam?



Zitat (von go539723-11):
wenn ja wie genau und wie müssen mein Arbeitnehmer und ich drauf antworten?

Man lasse sich Beweise für den Anspruch (z.B. den Titel) vorlegen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116234 Beiträge, 39230x hilfreich)

Zitat (von go539723-11):
Kann ich mich als Drittschuldner ablehnen

Nö.



Zitat (von go539723-11):
einen gelben Brief von der ***-Inkasso erhalten

Sicher das der nicht vom Gericht / Gerichtsvollzieher kam?



Zitat (von go539723-11):
wenn ja wie genau und wie müssen mein Arbeitnehmer und ich drauf antworten?

Man lasse sich Beweise für den Anspruch (z.B. den Titel) vorlegen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 967x hilfreich)

Ein vorläufiges Zahlungsverbot ist nur beachtlich, wenn es durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wird. "Gelber Brief" spricht für eine Zustellung durch den GV.
Pfändbare Einkommensbeträge sind zunächst nicht auszuzahlen.
Nach einem Monat verliert das vorläufige Zahlungsverbot automatisch seine Wirkung, wenn bis dahin kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss folgt. Der zunächst zurückgehaltene Lohnanteil kann ausgezahlt werden, dann fälliger Lohn vollständig.
Auch bei einem vorläufigen Zahlungsverbot muss es einen Titel geben und es muss drinstehen, auf welchem Titel die Forderung beruht. Das gibt vielleicht schon einen ersten Hinweis, um welche Forderung es sich handeln könnte. Manche Titel sind ja schon sehr alt.
Ist man sich auch danach sicher, kann Erinnerung gegen das vorl. ZV eingelegt werden. Dazu sollte dein AN zu seinem Amtsgericht gehen, die helfen auch bei der Formulierung.
Natürlich kann dein AN auch eine Titelkopie vom Gläubiger verlangen. Zu beachten ist das vorl. ZV aber zunächst einmal.

-- Editiert von User am 29. Juni 2023 05:55

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2286 Beiträge, 682x hilfreich)

Zitat (von go539723-11):
Mein Arbeitnehmer sagt von sich aus, dass er zu 100% nirgends einen offene Rechnung hat oder hatte.

Wenn ich für solche Aussagen jedesmal 50 Cent bekomme wäre ich wahrscheinlich längst Millionär. Auch hat dein AN mit Sicherheit schon etliche Briefe vom Gläubiger (-vertreter) erhalten.

Zitat (von go539723-11):
Kann ich mich als Drittschuldner ablehnen,

Nein

Zitat (von go539723-11):
wie genau und wie müssen mein Arbeitnehmer und ich drauf antworten?

Der AN oder du mit entsprechender Vollmacht können den Titel in Kopie anfordern.

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