UGV Inkasso - so nun haben *** mein konto gepfähndet, ist das rechtsmässig?

27. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
blightspy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
UGV Inkasso - so nun haben *** mein konto gepfähndet, ist das rechtsmässig?

Hallo ihr lieben,

ich habe ein problem mit *** inkasso.

ich wollte mal einen kredit bei delta nehmen dieser ist aber nie zustande gekommen, ich habe nichts unterschrieben. Die haben mir lediglich den kreditantrag zugeschickt.

dafür wollten sie 30 euro, ich dachte mir natürlich die können mich hintenrum heben und habe das ignoriert.

so nun haben *** mein konto gepfähndet, ist das rechtsmässig?

dann habe ich heute bei dem ******verein angerufen habe denen gesagt ich zahle das nicht weil...und weiter kam ich nicht da hat die blöde kuh einfach aufgelegt, dann habe ich erneut angerufen und die haben wieder einfach aufgelegt. was mach ich denn da am besten ? wer kennt sich mit dem verein aus ?

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14 Antworten
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#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

tja, du bist auf miese abzocker reingefallen.
du hättest nciht zahlen müssen, hast aber offensichtlich falsch reagiert, zb einen gerichtlichen mahnbescheid nicht fristgerecht widersprochen, sonst hätte niemand pfänden können.

hier zwei interessante tv-berichte über das thema, die dich vielleicht interessieren.
Kredithaie auf Beutejagd - Die dubiosen Machenschaften der Kreditvermittler

AKTE 09 - Vorsicht, schufafreie Kredite! Damit sie nicht in die Inkasso-Falle tappen


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blightspy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

mist also komm ich aus der nummer nicht raus ?

danke für die antwort

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

wenn die Forderung tituliert ist, kommst du aus der Sache nicht raus.
Zahl die Forderung laut Pfändungs- und Überweisungsbeschluss + Kosten des Gerichtsvollziehers, damit dein Konto wieder freigegeben wird und nicht noch weitere Kosten entstehen.

Auch durch Ratenzahlungen .... entstehen nur weitere Kosten.

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#4
 Von 
blightspy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

nein davon ist nix tituliert soweit ich weiss.

ich werde das auch keinesfalls bezazhlen weil fima delta hat keine leistung erbracht und ich habe NIX unterschrieben. da könnte ich das geld auch auf die strasse werfen oder nicht ?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Da passt was nicht. Wenn die mit einer Pfändung dein Konto gesperrt haben, ist die Forderung tituliert!

Oder war das nur eine Androhung?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

a

quote:
nun haben *** mein konto gepfähndet


b
quote:
nein davon ist nix tituliert soweit ich weiss.


a geht ohne b nicht .

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

schau mal bitte deine (hoffensichtlich aufbewahrte und sortierte) post nach.
dort fliegt sicherlich irgendwo ein gerichtlicher mahnbescheid rum, also (mindestens) ein schreiben eines amtsgerichtes.

das besch...inkasso UG V war ja schon oft in den medien. den berichten nach sollen sie regelmässig gerichtliche mahnbescheide beantragen, in der hoffnung, dass einige verbraucher diese aus unwissenheit oder was auch immer nicht fristgerecht widersprechen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blightspy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

ja so eins hab ich mit sicherheit.

aber habe nichts wiedersprochen=( das ist dann wohl schlecht für mich ?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Baxie
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 29x hilfreich)

Wir wäre es mit einer Vollstreckungsgegenklage?

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"Recht in Deutschland zu haben, heißt nicht gleich Recht in Deutschland zu bekommen!"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blightspy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

ich hab wirklick keine ahnung von sowas. also ich weiss nicht mal was das ist.
kam bisher mit sowas nicht in berührung, jedenfalls werde ich morgen erst mal zum amtsgericht gehen und mein konto frei machen, und danach die sache meinem anwalt in die hand drücken .

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kein Widerspruch beim MB und kein Einspruch beim VB
Erstaunlich das die Rechnung dieser Leute immer wieder mal aufgeht
1 Minute googeln reicht aus um zu erfahren das diese Forderungen nicht durchsetzungfähig sind

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
ja so eins hab ich mit sicherheit.

aber habe nichts wiedersprochen




Also, auch wenn man keine Erfahrungen mit sowas hat, sollte es für dich eine Lehre sein, dass man amtliche(!!) Schreiben niemals einfach ignoriert.

Auch wenn auf dem gerichtlichen Mahnbescheid eigentlich alles ziemlich verständlich aufgeführt ist, Ist ja auch kein Problem, wenn man einige Sachen nicht versteht. Aaber dann kann man entweder zB hier fragen, Bekannte fragen, die sich ein bisschen auskennen, zur Verbraucherzentrale etc.

Wenn man dagegen solche amtlichen Schreiben ignoriert, ist es ein klassisches Eigentor.

quote:
danach die sache meinem anwalt in die hand drücken .



Das ist wohl das Beste.


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#13
 Von 
blightspy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

hier ist man wohl gleich blöd wenn man keine ahnung von sowas hat.

ich habe es ignoriert weil ich nur gelesen habe das U G V n schlechter scherz ist.



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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
hier ist man wohl gleich blöd wenn man keine ahnung von sowas hat.


Keineswegs, aber die eigene Situation wird blöd, wenn man nicht im Zweifel nachfragt.

quote:
ich habe es ignoriert weil ich nur gelesen habe das U G V n schlechter scherz ist.


Ist es ja auch, was aber niemals dazu verleiten sollte amtliche Schreiben, in diesem Fall eines Gerichtes, zu ignorieren.

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