UGV Inkasso - Ist es rechtens ohne Gerichtsbeschluss eine vorläufige Kontopfändung zu bewirken?

6. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Juki
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)
UGV Inkasso - Ist es rechtens ohne Gerichtsbeschluss eine vorläufige Kontopfändung zu bewirken?

Hallo.
Habe seit kurzem Ärger mit UGV, die im Namen von Delta bei mir Geld holen wollen.
Leider habe ich es versäumt gegen den MB Widerspruch einzulegen.
Nun wollen die von mir 450€ und haben ohne Vorankündigung ein vorläufiges Zahlungsverbot bei meiner Bank bewirkt.
Hab nen Zahlungsvergleich unterschrieben, eine Rate bezahlt und denen alles zukomen lassen. Die wollten das an meine Bank schicken. Dort liegt noch nichts vor.

Hab heute eine Forderungsaufstellung beantragt, die man mir zukommen lassen will.

Nun meine Frage(n):
Habe ich auch ohne Widerspruch gegen MB eine Chance aus der Nummer rauszukommen?
Ist es rechtens ohne Gerichtsbeschluss und ohne Vorankündigung eine vorläufige Kontopfändung zu bewirken?

Gruß
Juki

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63 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hauptforderung strittig ?

Der Vollstreckungsbescheid ist wann genau gekommen ?

Was hast Du genau unterschrieben ?
Von wem ?
Bei Wehnert und Kollegen oder UGV ?

---------------------------
Dieses Urteil könnte evtl in diesem Zusammenhang interesant sein :

Der Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) teilte mit, dass sich eine Beklagte in zwei Fällen, in denen die FKH GbR aus einem Schuldanerkenntnis geklagt hat, erfolgreich gegen die Klage zur Wehr setzen konnte. Das Amtsgericht Schwelm hat beide Klagen der FKH GbR abgewiesen. Grundlage der Forderung sind behauptete Warenbestellungen. Die Forderung wird, sofern die Betroffenen nicht zahlen, vom Ursprungsgläubiger an die FKH GbR verkauft. Diese beauftragt die UGV Inkasso GmbH und die Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen mit dem Forderungseinzug. Häufig kommt es vor, dass die Betroffenen ein Schuldanerkenntnis über die Forderung abgeben, um im Gegenzug Ratenzahlung bewilligt zu bekommen. Kommt es später zu einem Rechtsstreit, wird nicht mehr die Ursprungsforderung, sondern das Schuldanerkenntnis als Anspruchsgrundlage herangezogen. Obwohl die Betroffenen durch die Unterzeichnung des Schuldanerkenntnisses ihre Rechtsposition geschwächt haben, macht es dennoch Sinn, sich gegen die Forderungen zu wehren wie die beiden Urteile des Amtsgerichts Schwelm belegen

AG Schwelm, Urteil 29.03.2006 (Az.: 20 C 401/05 )
und
AG Schwelm, Urteil vom 14.02.2006(Az.20 C 399/05 ) 31.05.2006


-- Editiert von thehellion am 06.02.2007 20:40:50

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#3
 Von 
Juki
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und erstmal Danke für die Beiträge.

Ich habe vor über 2 Jahren bei Delta einen Kredit abschließen wollen, dazu kam es aber nicht. Dann wollten die von mir eine Vermittlungsgebühr. Da ich wußte, dass dies unzulässig ist, habe ich nicht gezahlt.

Im letzten ca. Okt. kam der MB und danach lange Zeit nichts. Bis man am 12.01. das vorl. Zahlungsverbot bei meiner Bank bewirkt hat.
Der MB kam von UGV.
Den Zahlungsvergleich habe ich am 26.1.07 unterschrieben und per Fax, einen Tag später dann per Post verschickt.

Bzgl. des Zahlungsverbotes bat ich heute nochmals UGV, ein Schreiben, in dem man erklärte das man vom ZV vorerst zurücktritt an meine Bank zu schicken, per Fax.
Dazu sah man sich nicht in der Lage, wurde frech und legte auf.
Denn man hat angeblich dieses Schreiben an die Pfändungsabteilung nach Berlin geschickt. Für mich ist man aber seitens meiner Bank in Ratingen zuständig, wurde mir mitgeteilt.
Dort ist aber dieses Schreiben ebenfalls noch nicht angekommen und es sollte von UGV am 30.1. verschickt worden sein.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Taucht in der Geschichte eigentlich mal irgend ein Anwalt auf ?

Und Was ist mit dem Vollstreckungsbescheid ?

Liege ich falsch ?
Ist denn hier überhaupt tituliert ??

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#5
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Laß Dir von der Bank das Aktenzeichen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlußes geben. Gehe dann zu dem ausstellenden Amtsgericht. Wird aller Wahrscheinlichkeit nach, das in Deiner Stadt sein. Dort erkundigst Du Dich nach der Grundlage des Beschlußes. Ich bin mir sicher, daß hier irgendwann mal auch ein VB gekommen sein muß. Das Gericht würde ansonsten keinen Beschluß erlassen.

Vielleicht hat aber auch gar kein Gericht eien Beschluß erlassen, und das Schreiben kommt direkt von den Anwälten, dann die Bank darauf hinweisen, daß es keinen rechtskräftigen Titel gibt, und die sofortige Freigabe des Kontos verlangen.

Aber wie gesagt, ich denke eher, daß Du den VB entweder übersehen hast, oder er sonst irgendwie untergegangen ist.

gruß
avalon 2006


-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#6
 Von 
Juki
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ist richtig, es gibt einen Titel.
Die haben dann an das zust. AG bei denen geschrieben und ein GVZ hat den Vorpfändungsbeschluss zu meiner Bank geschickt.
Mir ist aufgefallen, dass das Schreiben von UGV an den GVZ ohne Unterschrift war.
Nicht mal der Hinweis auf Gültigkeit ohne Unterschrift ist vorhanden.
Kann man da was machen?

Ich habe jetzt UGV u. RAe Wehnert angeschrieben, dass man mir die jeweilige Vollmacht im Original zusenden soll.

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was ist nach dem MB geschehen ?
Wie haben die ohne Vollstreckungsbescheid einen Titel bekommen ?
Erkäre das bitte !








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#8
 Von 
Juki
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Mit dem Titel hab ich den VB gemeint.
Also es ist so gesehen alles richtig gelaufen.

Jetzt frag ich mich allerdings, wie kommen die von einer Ursprungsrechnung von 36,50€, auf derzeit 450€?
Ist das alles so rechtens?

Kann ein Schreiben ohne Unterschrift gültig sein?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Hättest Du dem MB vollumfänglich widersprochen wäre die Geschichte mangels Erfolgsaussichten wohl kaum vor Gericht gegangen

Von der Rethorik her entsprichst Du ebenfalls nicht dem typischen UGV Opferbild
Warum Du nie (MB und VB) widersprochen hast ist mir deshalb schleierhaft :???: und bleibt Dein Geheimnis !


In diesem fiktiven Fall wäre es übrigens völlig unsinnig jetzt nach der vermeintlichen Titulierung anzufangen die Vollmacht einzufordern ! Das hättest Du vorher machen können
Liste uns doch mal die Gebühren auf !


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#10
 Von 
Juki
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe dem MB nie wiedersprochen, weil ich eh dachte, da hat man keine Chance. Bin ja net so erfahren mit solchen Schreiben.

Jetzt mal was anderes zu dem Thema...
Ist es rechtlich o.k., wenn ich erst von UGV, dann von den RAe Wehnert & Kollegen und dann wieder von UGV, die ja letztlich auch die Pfändung bewirkt haben, bearbeitet werde?

Am Telefon bei UGV hat man mir sogar gesagt, man sei dafür nicht zuständig, die RAe haben die Pfändung rausgeschickt.
Aber das stimmt ja nicht, ich hab ja das Schreiben vom GVZ vorliegen und dabei ist das Antragsschreiben von UGV.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Juki
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo thehellion.

Ich hab heute eine aktuelle Forderungsaufstellung von UGV bekommen.
Ich würd sie dir gern mal in Form einer Excel Tabelle zukommen lassen.
Könntest du mir mal eine eMail-Adresse nennen?!

Gruß,
Juki

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Juki
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo thehellion.

Ist UGV eigentlich im Falle der Pfändung verpflichtet sich über einen Anwalt in meinen Wohnort an das Gericht zu wenden?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



Wäre besser wenn Du die Aufstellung (ohne Anschrift) mit gerundeten Beträgen auch den Anderen hier im Forum zur Verfügung stellst.

ich bin keine Anwältin und gebe hier lediglich meine Privatmeinung zum Besten !

lg




-- Editiert von thehellion am 09.02.2007 21:32:48

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Juki
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, dann werde ich mal mein Bestes geben und das hier hineinquetschen.
Die Gliederung der Forderungsaufstellung sieht wie folgt aus:

Datum/Bemerkung/Umsatz/unverz. Kosten/verz. Kosten/Zinsen/Hauptforderung

15.12.2005/ "Vollstreckungsbescheid
AG Mayen/187,42/78,65/70,20/2,07 /36,50

31.12.2005/"6,17% (5,00 Prozentpunkte
über Basiszinssatz) aus
70,20 vom 15.12.05-
31.12.05"/0,19/0/0/2,26/0

31.12.2005/"9% aus 36,50 vom 23.11.05-
31.12.05"/0,35/0/0/2,61 /0

18.01.2006/EVAnfrage/6,96/85,61/0/0/0

18.01.2006/1. Brief tit. ForderungUGV/65,68/151,29/0/0/0

10.02.2006/TZ-Angebot/43,5/194,79/0/0/0

20.03.2006/TZ: Erinner.an Raten UGV/4,15/198,94/0/0/0

30.06.2006/"6,37% (5,00 Prozentpunkte
über Basiszinssatz) aus
70,20 vom 01.01.06-
30.06.06"/2,24/0/0/4,85/0

30.06.2006/"9% aus 36,50 vom 01.01.06-
30.06.06"/1,64/0/0/6,49/0

27.12.2006/vorl.Zahlungsverbot GV UGV/18,79/217,73/0/0/0

31.12.2006/"6,95%(5,00Prozentpunkte
überBasiszinssatz)aus70,20 vom01.07.06-31.12.06"/2,44/0/0/8,93/0

31.12.2006/"9% aus 36,50 vom01.07.06-31.12.06"/1,64/0/0/10,57/0

22.01.2007/ZahlungdesSchuldners/ 20,00/197,73/0/0/0

24.01.2007/Kosten TZ(PÜ)/
96,39/294,12/0/0/0

01.02.2007/GV-Kosten/15,90/310,02/0/0/0

06.02.2007/KontoFK12/2005-02/2007 /69,84/379,86/0/0/0

06.02.2007/"7,70% (5,00 Prozentpunkte
über Basiszinssatz) aus
70,02 vom 01.01.07-
06.02.07"/0,54/0/0/11,11/0

06.02.2007/"9% aus 36,50 vom 01.01.07-
06.02.07"/0,33/0/0/11,44/0

06.02.2007Forderungsstand /498,00/379,86/70,20/11,44/36,50


So, ich hoffe ihr werdet daraus schlau. Falls nicht, kann ich das ganze auch nochmals als Excel-Datei per Mail verschicken.

Was mich noch stutzig macht...das Schreiben von UGV an den GV bzgl. des vorl. Zahlunsgsverbotes sieht wie folgt aus:

Hauptford. 36,50
Kosten des
Zahlungsverbotes 18,79
festgesetzte Kosten
und bish. Kosten der
Zwangsvollstreck. 329,46
Zinsen bis 27.12. 10,51
-------------------------
Summe 395,26

Nun frage ich mich, wie kommen die auf die 329,46???
















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#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du noch andere Schulden die noch zu begleichen wären ?
Dann könnte evtl über Inso nachgedacht werden ?

Die Pfändungsversuche verliefen ja bisher anscheinend erfolglos !

lg


-- Editiert von thehellion am 12.02.2007 20:18:41

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#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wende Dich doch auch mal an :

Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE)
www.vse-essen.de

Die haben den von mir geposteten Prozeß gegen UGV/Wehnert erfolgreich durchgezogen !
Trotz Titulierung !!

hier was zum Thema Vermittlungsgebühren bei Kreditanfrage :

http://www.vse-essen.de/beratung/tipps/tipp4.htm

-- Editiert von thehellion am 12.02.2007 20:37:12

-- Editiert von thehellion am 12.02.2007 20:38:51

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

hier noch was gefunden :

mit Musterbriefen !!

http://www.f-sb.de/akgeschaefte/ugv/ugvindex.htm

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Chipsy99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie man schon mehrfach lesen konnte, ist das wohl so ein Problem mit den Bearbeitungsgebühren, aus welchem sich nachher dann ziemlich hohe Beträge entwickeln können.

Habe heute z.B. einen kleinen Katalog von der Infobon im Briefkasten gehabt. Hier ein Angebot der Delta Kredit.

Gutschein für die kostenlose Übersendung eines Angebotes innerhalb von 48 Std.

Dort steht z.B. in keinster Weise etwas darüber, das eine Bearbeitungsgebühr fällig werden würde!

Muß man dieses nun so verstehen, das für den einen eine Gebühr fällig wird und für den anderen nicht?


0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

aus
http://www.internetfallen.de/Betrug_Abzocke/Kapitalanlage/kapitalanlage.html#Kreditvermittlungsbetrug%20-%20Kredithaie%20-

.....Leisten Sie NIEMALS Vorabzahlungen / Gebühren / Umkostenpauschalen für eine angebliche Kreditvermittlung. Seriöse Banken / Vermittler erheben solche Gebühren erst bei Kreditzusage und verlangen keine Vorkasse!

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#20
 Von 
Darios
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 3x hilfreich)

Auch ich fühle mich als Opfer der UGV Inkasso.
Ich habe mich vor ca. einem Jahr bei der Fa. Delta Kedit in Speyer bzgl. eines Kredites informiert. Prompt sandte man mir auch ein Angebot zu, auf das ich jedoch nie einging. Was folgte waren Zahlungsaufforderungen in Höhe von knapp € 27,-- an irgendwelchen Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühren. Da von diesen Gebühren erst nach Vertragsabschluss die Rede war, der jedoch nie zu Stande kam, nahm ich die Forderung nicht weiter ernst, da ja auch völlig unbegründet. Ich ließ die Sache relativ unbekümmert laufen, da ich mir nicht vorstellen konnte, dass unsere Gerichte dieses durchaus "negativ" bekannte Inkassounternehmen unterstützen würden. Das war ein Fehler. Nach MB und VB kam die vorläufige Kontopfändung und dem Hinweis von mittlerweile angewachsenen Kosten von knapp über € 300,--. Eine Woche darauf kam ein Schreiben der UGV mit dem seltsamen Angebot das Konto wieder freizugeben, wenn ich ein Schuldanerkenntnis unterschreiben würde und die mittlerweile € 400,-- in € 20,-- Raten abstottern würde. Mit weiteren Kosten wurde gedroht. Auf das Angebot ging ich natürlich nicht ein. Nun liegt meiner Bank eine endgültige Pfändung vor und siehe da...., es sind nur noch € 220,--!!!
Gut,ich habe den Einspruch gegen VB und MB versäumt da ich in meiner Naivität noch an unser Rechtssystem glaubte und mir nicht vorstellen konnte, dass sich unsere Gerichte zu Handlangern derartiger Unternehmer machen würde. Ich habe gelernt. Trotz dieses Fehlers... ist diese Forderung dennoch nicht berechtigt, da ich kein Rechtsgeschäft mit irgend einem dieser Parteien eingegangen bin. Die Tatsache, dass man von mir eine unterschriebene Schuldanerkenntnis wollte, belegt eigentlich die Vermutung, dass die UGV sich durchaus bewusst ist, dass ihre Forderung unberechtigt ist. Auch die Tatsache, dass man mir in diesem Schuldanerkenntnis eine Schuld von € 400,-- einreden wollte und nun diese Forderung fast halbiert hat, lässt die Vermutung zu, dass die UGV sehr wohl weiss, dass sie mit € 400,-- vor Gericht nicht durchkommen würde, da sie mit dieser Forderung weit über dem "Gebührenkatalog" der Rechtsanwälte liegt, was sie auf keinen Fall darf!!!
Auf diese Art und Weise an € 400,-- herankommen zu wollen ist für mich auf jeden Fall ein Betrugsversuch. Ich werde daher Strafanzeige gegen die UGV Inkasso erstatten. Wenn sich noch irgendwelche Leute, die auf die gleiche Art und Weise von der UGV belästigt werden, der Klage anschließen wollen...., nur zu. Ich bin auch für jeden juristischen Tipp und weitere Infos in dieser Sache dankbar.


-- Editiert von Darios am 05.09.2008 15:45:26

-- Editiert von Darios am 05.09.2008 15:52:47

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Versuch es - aber ich seh Kaum eine Chance
Keinerlei gegenwehr bei MB und VB !
Da hast Du volle kanne geschlafen - die Forderung wäre mangels Erfolg ausgebucht worden - hättest Du Gegenwehr geleistet
Jetzt ist tituliert - was willst Du da machen

Schau mal hier :
http://www.elo-forum.org/schulden/4311-fkh-gbr-ugv-inkasso-rae-wehnert-erfolgreiche-klageabwehr.html


0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
tomate42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hi mir ging es auch so ,hab die Mb, VB und Pfändungsbeschlüsse ignoriert,jetzt muss ich ratenzahlung an die deppen machen. ich weiss nur eins nie wieder kreditanfrage bei delta in speyer .das sind alles betrüger und kredit bekommt mann eh nicht. denen muss mann das handwerk legen.
gruss tomate

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Na ja - da hat mein Freund @Hanibal diesmal irgendwo leider recht.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Darios
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 3x hilfreich)

Man sollte überprüfen, ob durch den entstandenen Titel nicht eine ungerechtfertigte Bereichung entstanden ist. Dieser wäre erst nach dem Ende der Einspruchsfrist gegen den VB entstanden und könnte somit einen neuen Grund im Sinne der Vollstreckungsabwehrklage darstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Darios
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Gerichte haben nie überprüft ob die Bereicherung "gerechtfertigt" ist. Daran ändert auch der Titel nichts. Ich denke schon, dass dies ein Ansatz sein könnte. Stellen wir doch eine Gegenforderung an die UGV aus der ungerechtfertigten Bereicherung und lassen das Ganze sich einfach aufrechnen. Ob meine Forderung an die UGV letztendlich berechtigt ist, entscheiden dann wiederum Gerichte und genau darin sehe ich eine Chance. Eine Kopfgeburt...., klar. Für die Vollstreckungsabwehrklage benötigen wir aber einen "neuen" Grund und in der Tatsache, dass die Rechtfertigung der Bereicherung nie überprüft wurde und die Bereicherung erst mit dem Titel entstanden ist, kann man durchaus einen neuen Grund sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Darios
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 3x hilfreich)

Sofern man wegen ungerechtfertigter Bereicherung klagt, muss sich das Gericht damit befassen, und da sich viele Gerichte nur noch als Handlanger der UGV betrachten, sehe ich auch durchaus eine Möglichkeit, dass die Gerichte dem folgen werden. Wie bereits geschrieben..., erst mit dem Titel ist die Bereicherung entstanden und es wurde nie überprüft ob diese auch gerechtfertigt ist.
Klagen wir also wegen ungerechtfertigter Bereicherung und bedienen uns gleichzeitig dem Instrument der Vollstreckungsabwehrklage. Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.

-- Editiert von Darios am 22.09.2008 13:59:23

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