UGV Inkasso - dürfen die plötzlich nach 21/2 Jahren kommen und das einfordern?

22. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bölödmann
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
UGV Inkasso - dürfen die plötzlich nach 21/2 Jahren kommen und das einfordern?

Hallo alle miteinander,

ich habe letzte Woche Post von *** Inkasso bekommen, die würden angeblich die Interessen der Spar******* AG vertreten und wollten nun plötzlich 170 EUR. Ich habe denn da angerufen und gesagt, dass die die Forderung nachweisen sollen. Angeblich hätte ich mich 04.2006 bei einem Internetauftritt angemeldet. Ich denke nicht dass es so war, aber wenn doch- dürfen die plötzlich nach 21/2 Jahren kommen und das einfordern, ohne sich vorher gemeldet zu haben?
Vll kann mir ja jemand weiterhelfen!?

Liebe Grüße

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andre31
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 28x hilfreich)

Netter Versuch der Inkasso Fa. Schau mal beim Verbraucherschutz nach genau dieser Fa.:
http://www.vzhh.de/~upload/rewrite/TexteKontoSchulden/***-Inkasso.aspx
Die 3 * gegen die Buchstaben ersetzen. Und in Ruhe mal durchlesen.
Dann wird dir einiges klarer.
Und wenn dem so ist, das du dich angeblich angemeldet haben sollst.
Ja dann sollen Sie dir doch mal die Anmeldung zuschicken.
Edit:
Habe da noch eine intressante Seite gefunden. Da gehts ganz speziell um genau diese Fa.
http://5376.rapidforum.com/topic=100980572331

-- Editiert von Andre31 am 22.01.2009 17:58

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo,
habe deine Frage hier gefunden. Also ich hab mich bis vor kurzem selber mit diesen Verein herum schlagen müssen. Verbraucherzentrale empfielt nicht zahlen. Wenn Mahnbescheid dennoch kommen sollte voll Widersprechen. Habe bis heute noch nichts erhalten. Meine Meinung ist das alles Abzocke.

1x Hilfreiche Antwort

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