UGV Inkassokosten

25. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
searay290
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
UGV Inkassokosten

Hallo

mein Bekannter hat bei über Delta einen Kredit haben wollen, welcher abgelehnt wurde.

Er vergaß allerdings rechtzeitig die Vermittlungskosten i.H.v. 23.65 € rechtzeitig zu überweisen.

Nun bekam er ein Schreiben von der UGV-Inkasso.

Hauptforderung: 23,65 €
Verzugszinsen von 28.3 - 5.6 (9%) 0,40 €
Auslagen für Gläuber 9,00 €
Kontoführungsgebühren: 9,52 €
Inkassokosten gem.§§ 284,286 65,57 €

Ich habe gleich mal bemerkt das die Zinsen falsch berechnet worden sind. Gem. § 288 5% über Basiszins, dieser lag in der berechneten Zeit bei 3,75% (EZB)
Ich weis nicht wer das bei denen rechnet, aber das sollte man doch schon richtig machen.

Auf alle Fälle kam mir das schon sehr komisch vor für ein Inkasso-Unternehmen und ich frage mich auch ob die Kosten für eine HF von gradmal 23,65 nicht ein wenig hoch gegriffen sind. Denn schließlich sollte er insgesamt dann 108,14 € bezahlen.

Ich habe Ihm empfohlen, das er die HF + 9 € bezahlen soll und gut ist.

Nun bekamm er ein zweites Schreiben. In diesem kann er ein Ratenzahlungsvertag unterzeichnen und die Forderung erhöht sich gleich auf ca. 123 €, von dem bezahlten Betrag ist gar keine Rede.

Was denkt Ihr, welches vorgehen wäre nun noch Sinnvoll?

Danke für die Antworten!

Searay290

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1 Antwort
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sind Vorkosten ohne erfolgte Kreditvermittlung überhaupt zulässig ?
Seite 12 bis 14 könnten interesant sein

http://www.rheinahrcampus.de/uploads/media/AA_Gutachten_31.5.07_End_logo.pdf



-- Editiert von thehellion am 26.06.2007 22:55:17

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