Hallo ins Forum,
ich habe folgenden Sachverhalt
Bahn Card Rechnung wurde verpennt, die Mahnung der DB dann aber am 07.06.2024 bezahlt.
Am 13.06. war dann das Inkasso Schreiben im Briefkasten mit Briefdatum 11.06.
Eventuell hat es hier eine Überschneidung gegeben, ich weiß es nicht.
Habe dann Universim Inkasso per Mail und per Post mitgeteilt dass ich Ich Ihre Forderung nicht akzeptiere da ich schon bezahlt habe.
Hat Universum jetzt Anspruch auf Inkassogebühren, diese fordern neben der Haupforderung:
Geschäftsgebür 24,50€
Post Telek. Puschale 4,90€
Zinsen 0,30€
Bisher habe ich von denen nichts gehört, denke aber mal dass bei allem was man hier liest, die voll auf ihre Forderung pocht
Grüße W. Schnitzel
UNIVERSUM Inkasso DB Bahn Card Forderung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



ZitatHat Universum jetzt Anspruch auf Inkassogebühren :
Das kommt drauf an wann Universum konkret beauftragt wurde.
Wenn deine Überweisung zu spät eingegangen ist wegen dem Wochenende ist es dein Verschulden.
Da ich vor Jahren im Rechnungswesen gearbeitet habe, ging ich davon aus, dass Mahnläufe Montags gemacht werden einige aber auch Freitags.
Da die Deutsche Bahn und ich bei der Commerzbank das Konto haben, weiß ich auch dass Überweisungen am gleichen Tag gutgeschrieben werden. Daher ist es schon seltsam 6 Tage nach Zahlungseingang bei der DB ein Inkassoverfahren am Hals zu haben.
Wenn nach Einschätzung des Users Marius der Zeitpunkt der Beauftragung entscheidend ist dann habe ich wohl schlechte Karten.
Meine Bitte: Wie soll ich mich korrekt verhalten?
Ich habe der inkasso Forderung widersprochen, denn ich möchte natürlich nicht noch einmal die Hauptforderung von 125€ bezahlen.
Wenn ich "nur" die Inkassokosten bezahle zeige ich ja an dass ich deren Forderung anerkenne.
Wenn ich abwarte wie die auf meinen Einspruch reagieren (Ich gehe davon aus gar nicht) kommen noch höhere Inkassokosten auf mich zu, ich traue den Brüdern nicht.
Wie würdet ihr euch verhalten?
Beste Grüße W. Schnitzel
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Und an welchem Datum wurde die Mahnung selbst erstellt und zugestellt?Zitatdie Mahnung der DB dann aber am 07.06.2024 bezahlt. :
ZitatUnd an welchem Datum wurde die Mahnung selbst erstellt und zugestellt? :
Die Mahnung der Deutschen Bahn wurde am 13.05.24 erstellt
Zugang bei mir unbekannt
Zahlung der Forderung 07.06.
Erstellung der Mahnung 11.06.
Zugang der Mahnung 13.06.
ZitatBahn Card Rechnung wurde verpennt, die Mahnung der DB dann aber am 07.06.2024 bezahlt. :
Und wann hättest du bezahlen müssen? Es war doch sicher ein Fälligkeitsdatum in der Mahnung angegeben?
ZitatUnd wann hättest du bezahlen müssen? Es war doch sicher ein Fälligkeitsdatum in der Mahnung angegeben? :
Erste Rechnung wäre am 12.4.24 fällig gewesen
Mahnung dann wie gesagt am 13.5. ohne ein weiteres Datum
Tatsächlich war ich seit 12.4. im Verzug
ZitatMahnung dann wie gesagt am 13.5. ohne ein weiteres Datum :
Ganz ehrlich?
Wenn ich eine Mahnung mit dem Datum 13.05. erhalte, überweise ich nicht erst am 07.06., sondern sehe zu, dass das Geld innerhalb von einer Woche da ist.
Das mal als Tipp für die Zukunft.
Selbst wenn es am 07.06. auf dem Konto der Gläubigerin eingegangen sein sollte (möglicherweise wurde es ja auch erst am 10. gutgeschrieben), sind das ab Mahnung dreieinhalb Wochen.
Das ist einfach viel zu lange, und da sollte man sich dann über eine Inkassoforderung auch nicht wundern.
ZitatDaher ist es schon seltsam 6 Tage nach Zahlungseingang bei der DB ein Inkassoverfahren am Hals zu haben. :
Das ist nur seltsam, wenn man davon ausgeht, dass das Inkassounternehmen umgehend nach der Beauftragung tätig wird...
Das wird selbstverständlich ein paar Tage in Anspruch nehmen.
ZitatDaher ist es schon seltsam 6 Tage nach Zahlungseingang bei der DB ein Inkassoverfahren am Hals zu haben. :
Nachtrag, die Zeit zum Bearbeiten war abgelaufen:
Es waren ja auch nur vier Tage, wenn das Schreiben mit dem 11.06. datiert ist.
Einer, sollte das Geld erst am 10. verbucht worden sein.
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