Überhöhte Inkasso Kosten!!!

19. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
DieNala1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Überhöhte Inkasso Kosten!!!

Hallo,

ich habe einen Brief von einer Inkasso Firma bekommen. Die Hauptforderung ist 5,50 Euro, dann steht da was von einer Nebenforderung von 5,50 Euro aber mit der selben Rechnungsnummer wie die Hauptforderung. Inkassogebühren betragen sage und schreibe 53,55 Euro!!!!!

Auf die zweite und dritte Mahnung !!! Die ich aber nieeee bekommen habe !!!! kommen nochmals 14,28 pro Mahnung drauf.

Ist das Rechtens??

Es bestehen auch noch Schulden bei einem Fotoversand aus dem Internet. Es sind ca 20 Rechnungen offen (noch aus meiner Selbstständigkeit)
Die Firma hat 3 !!! Inkasso Firmen beauftragt, manchmal sogar mit ein und der selben Rechnung. Zb. Hauptforderung 2,99 Euro und nach dem ersten Mahnbrief waren es plötzlich 85,86 Euro !!

und das mit allen knapp 20 offenen Rechnungen.

Meine Fragen sind:

1. Darf ein Inkasso soviel verlangen? Und wenn nein, wie soll ich dagegen angehen?

2. Darf ein Inkasso für jede einzelne Rechnung Gebühren verlangen oder müssen die die Summe addieren und dann Gebühren verlangen?
Sprich, wenn 4 Hauptforderungen von sagen wir mal 2 Euro vorliegen. Können die dann für jede 2 Euro eine Mahnung schreiben oder müssten die eine Mahnung mit 8 Euro schreiben?

Ich hoffe mir kann jemand helfen!!!



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Was du da schreibst, ist ja schon eher gewerbsmäßiger Betrug, da kannst du ja froh sein nur überhöhte Mahngebühren zahlen zu müssen.
Pro Mahnung ist ein Betrag von über 14,-€ überhöht, pro Mahnung sind 6,-€ plus Verzugszinsen angemessen. 53,55€ Inkassokosten dagegen erscheinen mir micht überhöht. Die Inkassokosten richten sich zwar nach der Höhe des Gegenstandswertes, sind aber in diesem Fall erher angemessen.
Du kannst abwarten bis es zu einem Mahn- oder Vollsteckungsbescheid kommt, und gegen diesen widerspruch gegen die Kosten einlegen. Es wird dann zu einem Gerichtsverfahren kommen, in dem die Kosten festgelegt werden.
Letztentlich bin ich aber der Meinung, das DU und nicht der Auftragnehmer betrogen haben, und daher sollte zu deinem Nachteil geurteilt werden.

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
1. Darf ein Inkasso soviel verlangen?


Dürfen geht immer - aber ob die Gebühren durchsetzungsfähig sind steht auf einem anderen Blatt
quote:
Und wenn nein, wie soll ich dagegen angehen?

Wie wäre es wenn Du die offene Rechnung des Gläubigers bezahlen würdest ?
Durchaus möglich das der Gläubiger angesichts der zahlreichen offnenen Rechnungen Anzeige erstattet

lg

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#3
 Von 
DieNala1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

war ja klar das solch, nicht wirklich hilfreiche, antworten kommen. wieso zum henker kommt ihr drauf das ich betrogen habe? ihr wisst nichts über mich oder warum die rechnungen endstanden sind, nur das was ich oben geschrieben habe. eine absolute unverschämtheit überhaup so etwas zu behaupten. sollte mir jemand helfen wollen, wozu eigentllich so ein forum ist, gerne, aber wenn man meint irgendwelchen schmarrn über mich zu schreiben der dazu noch so weit her geholt ist, verzichte ich.

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#4
 Von 
guest-12320.05.2010 17:12:28
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
war ja klar das solch, nicht wirklich hilfreiche, antworten kommen. wieso zum henker kommt ihr drauf das ich betrogen habe? ihr wisst nichts über mich oder warum die rechnungen endstanden sind, nur das was ich oben geschrieben habe. eine absolute unverschämtheit überhaup so etwas zu behaupten. sollte mir jemand helfen wollen, wozu eigentllich so ein forum ist, gerne, aber wenn man meint irgendwelchen schmarrn über mich zu schreiben der dazu noch so weit her geholt ist, verzichte ich.

Ich habe nicht gesagt das ICH so denke
Der Gläubiger könnte so denken und Dich anzeigen !
Du sprichst in dem Posting immerhin von 20 offenen Rechnungen
ICH würde empfehlen die offenen Rechnungen plus jeweils 3 € Mahngebühr unangekündigt direkt aufs Glläubigerkonto zu überweisen und das externe Inkasso außen vor lassen
Die jeweiligen Hauptforderungen sollten vom Tisch

lg

-- Editiert am 20.05.2010 08:27

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#6
 Von 
DieNala1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, das Stimmt das ich hier nicht die Antwort bekomme die ich von einem Anwalt erwarten kann. Aber ich denke schon das jemand der evtl Erfahrung damit gemacht hat mir einen Tipp geben kann.

Ich habe die erste Rechnung (5,00 Euro) die ich beschrieben habe mit 5,50 extra überwiesen. Heute kam aber ein Brief ich solle die restlichen "82,13 Euro" zahlen. Der Brief ist wie folgt:

In vorgezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Teilzahlung, die ausweislich der anliegenden Forderungsaufstellung ordnungsgemäß verbucht wurde.

Die Einschaltung unseres Inkassobüros wurde aufgrund Ihres Zahlungsverzuges ausgelöst. Gemäß den Verzugsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 280 , 286 BGB ) sind Sie verpflichtet, dem Gläubiger den gesamten durch Ihre Nichtzahlung entstandenen Schaden zu ersetzen. Dazu gehören auch die Kosten unserer Beauftragung. Die wurde in diversen Gerichtsurteilen bestätigt.

OLG Köln 2 U 111/71
usw.

Wir sehen nunmehr den Ausgleich der offenstehenden Restforderung über 82,13 bis zum 26.05.10 entgegen.

Was haltet Ihr davon?

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#7
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

82,13 Euro Mahngebühren auf 5,50€ halte ich mal milde gesagt für nicht durchsetzungsfähig.
Selbst ein RA bekäme maximal 51,50€.
Würde ich getrost aussitzen.
Aber wie immer:
Einem gerichtlichen Mahnbescheid fristgerecht widersprechen.

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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