Überhöhte Inkassokosten Liquida Inkasso/Anwalt

16. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Llilith
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)
Überhöhte Inkassokosten Liquida Inkasso/Anwalt

Hallo,

ich hatte im Internet ein Abo angeschlossen, welches monatlich 15 Euro kostet. Nun wurde der Betrag einmal zurückgebucht, da mein Konto nicht genügend gedeckt war, was ich erst sehr spät gesehen habe. Jedenfalls habe ich dann einen Brief von Liquide Inkasso erhalten. Ich sollte auf einmal 90,05 Euro zahlen!

15 Euro Hauptforderung
20,10 Euro Mahnkosten
54 Euro Inkassokosten

Daraufhin habe ich 50 Euro überwiesen, mehr hatte ich leider nicht mehr zur Verfügung. Also standen 40,05 Euro noch aus.

Nun habe ich ein Schreiben vom Anwalt bekommen, dass ich 110,26 Euro zahlen Soll!

39,95 Euro vorgerichtl. Inkassokosten
58,50 Geschäftsgebühr 1,3 (RVG-VV 2300)
11,70 Euro Auslagepauschale ( Post- und Telekommunikationsentgeldpauschale)

Das kann doch nicht sein, oder? Es ging ursprünglich um einen Betrag von 15 Euro!
Ich hoffe jemand hat einen Rat für mich, ich gebe zu dass ich das alles etwas verschludert habe, aber trotzdem kann das doch so nicht in Ordnung sein.

Vielen Dank schon mal und viele Grüße!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hier liegt bereits eine verbotene Kostendopplung vor. Wenn bereits ein Inkasso eingeschaltet war, sind Kosten eines Anwalts in gleicher Angelegenheit nicht durchsetzbar.

Ich würde denen ein kurzes Einschreiben schicken. Nach dem Motto, dass man angesichts des §4 Absatz 5 RDGEG und wegen Verstößen gegen die Schadensminderungspflicht diese Forderung zurückweist. Dass man auch die Meldung an Auskunfteien untersagt und einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen wird.

Danach schweigen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig

Guckst Du hier :
http://inkassokosten.wordpress.com/

Pro geplatzte Lastschrift wären gem neuen Urteil des Landgericht Potsdam Az. 2 O173/13 nur € 3,65 an Gebühren zu zahlen - unabhängig davon was in den AGBs des Unternehmens steht

Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11 )und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben

Du hast insgesamt 35 € (!!) an Verzugskosten bezahlt
Damit ist der GL bestens bedient

"...Sehr geehrtes RA Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihres Inkassopartners werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Schriftlich retournieren !

Es ist jedoch sehr wahrscheinlich das der RA das Schreiben ignoriert und weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert !
Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig

Einen gerichtlichen MB würde ich deshalb begründungslos und vollumfänglich widersprechen



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Llilith
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten! Ich bin gerade echt überrascht, aber auch erleichtert. Dann werde ich gleich mal ein Schreiben aufsetzen und mal schauen wie die Sache weitergeht. Vielen Dank!

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1x Hilfreiche Antwort

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