Hallo eine Frage,
ich habe vor einigerzeit eine Lastschrift von 39€ wiederufen, da mir der5 Verwendungszweck sowie die Firma nichts sagte.
Kurzdarauf erhielt ich von infoscore Forderungs-management GmbH eine forderung von insgesamt 95,88€.
Daraufhin habe ich mit dem unternehmen in verbindung gesetez und gesagt, das ich diese Zahlung verweigere und nur berteit bin, die 39€ zu bezahlen, wenn ich die Dienstleistung des Gläubigers in Anspruch genommen habe.
Nun kahm heute ein Brief vom Inkasso Unternehmen mit genauer auflistung des Gläubigers.
Die damahlige Lastschrift ist gerechtfertigt jedoch mit einem anderen Verwendungszweck, wie ibn der Lastschrift Angegeben.
Muss ich nun die Inkassokosten Tragen oder nicht.
Danke für eure Hilfe
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"with kind regards
kem5fe"
Überhöhte inkasso Kosten
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Ich würde die 39 plus ca 10 € für die Rücklastschrift unangekündigt direkt aufs Gläubigerkonto ( nicht aufs Inkassokonto) überweisen.
Dem Inkasso gegenüber nach dem nächsten Brief die Forderung vollumfänglich zurückweisen und den Rechtsweg anheim stellen.
Am Besten dann noch mal hier posten
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"youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8Ich "
quote:
Muss ich nun die Inkassokosten Tragen oder nicht
Dürften im Rahmen der Schadensersatzpflicht zu erstatten sien, wobei die Höhe zu überprüfen wäre.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
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Naja Schadensersatz ist so ne sache meiner Meinung nach hier.
Wenn der Verwendungszweck nicht richtig angegeben wird. Und auch der Firmenname eher kryptisch war muss die Firma mit einer Rückbuchung rechnen.
Somit kann sie keinen Schadensersatz fordern, denn sie sind für den Schaden ja grob fahrlässig mit verantwortlich.
Man sollte aber vorher genau prüfen ob die Rücklastschrift wirklich gerechtfertig war.
kommt auch darauf an, auf was der gläubiger im rahmen des vertragsschlusses hingewiesen hat. oftmals wird da nämliche explizit erwähnt, unter welchem betreff/verwendungszweck etc. die spätere abbuchung erfolgt. so jedenfalls zB bei clickandbuy usw.
und allein durch die rücklastschrift ist man eben auch in verzug nach §§ 280
, 286 BGB
, so dass grds. - das thema erstattungsfähigkeit von inkassokosten mal außen vor, bevor mir die teufelsbrätin wieder ellenlang mit urteilen dagegen kommt - auch eine pflicht zur tragung der weiteren kosten möglich erscheint.
von daher wäre ich vorsichtig mit dem bloßen überweisen an den gläubiger.
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"Bässäwissä."
Wieso wärst DU da vorsichtig ?
Was könnte denn da passieren ?
lg
@teufelsbrätchen: deine ewige persönliche anmache geht mir auf den keks
die/der klügere gibt nach: also für mich war es das in diesem forum.
fallt doch weiter auf die unzutreffenden ratschläge des teufelsbrätchens rein
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"Bässäwissä."
Willst Du uns wirklich mit thehellion alleine lassen? Kann doch nicht Dein Ernst sein?
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Ich hatte recht - Du bist eine schnell beleidigte Leberwurst - Noch Schlimmer als meine Tochter die grad neben mir sitzt.
lg
Hallo
ich habe nun die AGB der Firma gesichtet
und da steht drinn, das:
Die Lastschrift durch Die Firma ECS Solution
durchgeführt wird da steht nix von Fa. Novalnet wie es bei meiner Lastschrift stand.
auserdem steht da noch ausdrücklich drinn,
das bei Rückgang einer Lastschrift, eine Mahnung von KVDR (Dienstanbieter) rausgeht,
und erst wenn auf diese nicht Reagiert wird geht alles an ein Inkasso Büro.
Bei mir ist nie eine Mahnung eingegangen.
Ich habe nun die erste Hauptforderung inkl.
10€ bearbeitungsgebühr an KVDR Überwiesen
und bin gespannt was Passiert
Gruß
Kem5fe
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"with kind regards
kem5fe"
--- editiert vom Admin
Was für eine Art Forderung ist es eigentlich ?
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"youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8Ich "
Was für eine Art Forderung ist es eigentlich ?
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