Überraschendes Inkassoschreiben

17. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Phantom297
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Überraschendes Inkassoschreiben

Guten Morgen zusammen,

letzten Monat erreichte mich, völlig überraschend, ein Schreiben eines Inkassounternehmens (Prodefacto) mit einer Forderung über 44,00€ (26,00€ Forderung und 18,00€ Inkassogebühr). Der Betrag bezieht sich auf ein von mir am 14.06.2017 abgeschlossenes (Vetragsdatum) Probeabo der Auto Bild. Das habe ich damals vergessen zu kündigen und habe nach einer Mahnung seitens des Verlags den Betrag beglichen.
Als Rechnungsdatum wird vom Inkassounternehmen der 05.01.2018 angeführt.

Ich habe das Inkassounternehmen darauf hingewisen, dass die Forderung verjährt sei und ich mir sicher sei, dass ich den Betrag damals beglichen habe. Es verging nun einige Zeit zur Prüfung. Heute erhielt ich die Nachricht, dass ich einen Nachweis über meine erfolgte Zahlung zu erbringen hätte und die Forderung aufgrund des Termins der Rechnungsstellung nicht verjährt sei.
Wie sie auf diesen Termin der Rechnungsstellung kommen ist mir ebenfalls schleierhaft.
Ein Nachweis der Zahlung wird schwierig, da ich keine entsprechenden Kontoauszüge mehr habe. Da müsste ich die Bank kontaktieren.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Mich ärgert diese Sache wirklich sehr, auch wenn es jetzt keine große Summe ist.


Viele Grüße

Oliver

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23 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 24x hilfreich)

Hi Oliver!

Meine persönliche Meinung zu dem Dingen:

Hier wird vermutlich anhand einer Alt-Datenbank in den Wald gebrüllt und auf den gefeuert der vor Schreck rausläuft.

Angesichts der von Dir gemachten Angaben würde ich einmal kurz, und knackig bestreiten. Tenor sinngemäß: "Tag! Ihre Forderung wird vollumfänglich bestritten, ausdrücklich hilfsweise wird die Einrede der Verjährung erhoben. Eine Zahlung wird nicht erfolgen, weitere Briefe nicht beantwortet. Zur Durchsetzung steht Ihnen der Rechtsweg offen. MFG!"

Dann würde ich nichts mehr machen - und nur noch auf einen (mutmaßlich eher sehr unwahrscheinlichen) Mahnbescheid reagieren - oder eben auf unzweideutige Nachweise von denen, die eine nicht verjährte durchsetzungsfähige Forderung nachweisen (es würde mich sehr wundern, wenn die sowas hätten).

Das ist wie gesagt das, was ich persönlich bei der Geschichte machen würde! ;)

PS: Ach und äh...

Zitat (von Phantom297):
Das habe ich damals vergessen zu kündigen und habe nach einer Mahnung seitens des Verlags den Betrag beglichen.

Danach hast Du aber doch hoffentlich gekündigt, oder etwa nicht? ;) Falls nicht - vergiss das da oben wieder! :)





-- Editiert von Caffery am 17.11.2021 11:31

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Warum sollte die Forderung verjährt sein? Die Verjährung würde erst mit Ablauf des Jahres 2021 eintreten. Wenn man nicht nachweisen kann, dass die Rechnung beglichen wurde, dann sieht es schlecht aus denn die damalige Forderung scheint ja berechtigt gewesen zu sein.

-- Editiert von -Laie- am 17.11.2021 13:05

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5047 Beiträge, 1952x hilfreich)

Zitat:
Ein Nachweis der Zahlung wird schwierig, da ich keine entsprechenden Kontoauszüge mehr habe. Da müsste ich die Bank kontaktieren.


Dieses Nachweis kannst Du auch erst erbringen, nachdem ein (sehr unwahrscheinliches) Klageverfahren anhängig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Phantom297
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Warum sollte die Forderung verjährt sein? Die Verjährung würde erst mit Ablauf des Jahres 2021 eintreten. Wenn man nicht nachweisen kann, dass die Rechnung beglichen wurde, dann sieht es schlecht aus denn die damalige Forderung scheint ja berechtigt gewesen zu sein.


Nun ja, der Vertragsabschluss erfolgte ja im Jahr 2017 (siehe oben). Woher dieses Rechnungsdatum kommt, ist mir schleierhaft.
Zudem bin 100% sicher, die Rechnung beglichen zu haben. Sonst hätte der Verlag ja schon deutlich früher auf sich aufmerksam gemacht, da ich zum dortigen Zeitpunkt eine Mahnung erhalten habe...

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#5
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Die Verjährung würde erst mit Ablauf des Jahres 2021 eintreten.


...und zu dieser Aussage kommst Du weil? --- Achja - die haben das ja so behauptet! Na dann...

Alleine diese Aussage
Zitat (von Phantom297):
die Forderung aufgrund des Termins der Rechnungsstellung nicht verjährt sei.

lässt (neben dem doch überaus "günstig" gewählten Datum) tief blicken, denn sie ist m.E. sachlich unzutreffend. Auslöser ist bei solchen Forderungen nicht die Rechnungsstellung, sondern die Fälligkeit laut Vertrag.

Also ICH würde es ja wie gesagt bei sonem Dingen drauf ankommen lassen. So lange müsste man ja hier nicht mehr warten, bis auch nach deren Lesart die Zeit für Rechtssicherheit gesorgt hätte.
Während dieser Zeit kann sich der TE ja auch zu Absicherung um die Wiederbeschaffung der Kontoauszüge bei seiner Bank kümmern.

Für ängstliche Gemüter gibt es aber natürlich immer Plan B: Machen was die wollen. Die Branche freut sich über solche Kundschaft und man hat dann seine Ruhe. Ist auch ne Möglichkeit.



-- Editiert von Caffery am 17.11.2021 13:27

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von Phantom297):
Nun ja, der Vertragsabschluss erfolgte ja im Jahr 2017 (siehe oben). Woher dieses Rechnungsdatum kommt, ist mir schleierhaft.
Zitat (von Phantom297):
Als Rechnungsdatum wird vom Inkassounternehmen der 05.01.2018 angeführt.
Zitat (von Phantom297):
Der Betrag bezieht sich auf ein von mir am 14.06.2017 abgeschlossenes (Vetragsdatum) Probeabo der Auto Bild.
Die Probeabos laufen meistens ein halbes Jahr, damit ist Rg-Datum am 5.1. korrekt. Und damit ist auch nichts verjährt.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Zitat (von Caffery):
lässt (neben dem doch überaus "günstig" gewählten Datum) tief blicken, denn sie ist m.E. sachlich unzutreffend.
Du musst eine gute Glaskugel haben um festzustellen, dass die Rechnung sachlich unzutreffend sei.
Fakt ist, hier steht eine Rechnung vom 01.05.2018 im Raum. Der Fragesteller hat bisher nicht bestritten, dass diese Rechnung korrekt ist. Der Fragesteller ist lediglich der Meinung diese Rechnung bereits bezahlt zu haben.
Das ist alles was bisher geschrieben wurde.

Es besteht keine Verjährung
Zitat (von Caffery):
Auslöser ist bei solchen Forderungen nicht die Rechnungsstellung, sondern die Fälligkeit laut Vertrag.
Korrekt. Und wann war der Betrag fällig? Vor oder nach der Rechnungsstellung? Wenn extra noch eine Rechnung geschrieben wurde, dann vermute ich mal ganz stark, dass die Fälligkeit erst danach eingetreten war.

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#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Und wann war der Betrag fällig? Vor oder nach der Rechnungsstellung? Wenn extra noch eine Rechnung geschrieben wurde, dann vermute ich mal ganz stark, dass die Fälligkeit erst danach eingetreten war.
Siehe oben ... am 14.06.2017 abgeschlossenes Probeabo (vermutlich - wie oft in der AutoBild Werbung - 26 Ausgaben) ... und dann die Rechnung am 5.1.2018 ... für die folgenden Monate. Alles korrekt.

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#9
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du musst eine gute Glaskugel haben um festzustellen, dass die Rechnung sachlich unzutreffend sei

Das habe ich nicht geschrieben.
Zitat (von -Laie-):
Fakt ist, hier steht eine Rechnung vom 01.05.2018 im Raum. (...)

Es besteht keine Verjährung

Deine Glaskugel ist aber auch nicht von schlechten Eltern!
Zitat (von -Laie-):

Und wann war der Betrag fällig?

Das können wir hier alle nur raten.
... und weil das so ist, besteht für keinen von uns ein Grund seine Meinung hier als Dogma zu verkaufen. Das wertet niemandens Meinung zu mehr auf als es ist.

-- Editiert von Caffery am 17.11.2021 16:25

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116285 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Phantom297):
Ich habe das Inkassounternehmen darauf hingewisen, dass die Forderung verjährt sei

Das wäre sie bei dem Rechnungsdatum nicht.



Zitat (von Caffery):
..und zu dieser Aussage kommst Du weil?

Ganz einfach: weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat.



Zitat (von Caffery):
So lange müsste man ja hier nicht mehr warten, bis auch nach deren Lesart die Zeit für Rechtssicherheit gesorgt hätte.

Erfahrungsgemäß kommt der Mahnbescheid dann im Januar ...



Zitat (von vundaal76):
Dieses Nachweis kannst Du auch erst erbringen, nachdem ein (sehr unwahrscheinliches) Klageverfahren anhängig ist.

Kostet den Schuldner dann ja auch nur paar Hundert EUR ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass am 05.01.18 eine Forderung von Axel Springer gegen den TE fällig geworden ist?
Holla die Waldfee! Sachen gibts!

Zitat (von Harry van Sell):
Erfahrungsgemäß kommt der Mahnbescheid dann im Januar ...

Butter bei die Fische: Wie viele Mahnbescheide von Prodefacto hast Du in Deinem Leben schon gesehen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Phantom297
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurzes Update. Habe jetzt ziemlich viel Zeit in die Suche nach meinen alten Kontoauszügen investiert und im Archiv einen Kontoauszug vom Januar 2018 gefunden, der meine Zahlung an Axel Springer belegt.
Damit sollte es erledigt sein.

Finde es trotzdem irgendwie frech, mit so einer Forderung (die ja im Prinzip gar keine ist) nach mehreren Jahren anzukommen und noch Inkassogebühren kassieren zu wollen.

Danke für eure Antworten und Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Geht es bei deiner Zahlung und der Rechnung denn um die gleiche Forderung???
Die aktuelle Forderung bezieht sich auf eine Rechnung die erst Monate nach deiner Zahlung erstellt wurde.

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#14
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2025 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Geht es bei deiner Zahlung und der Rechnung denn um die gleiche Forderung???
Die aktuelle Forderung bezieht sich auf eine Rechnung die erst Monate nach deiner Zahlung erstellt wurde.


Du hast da einen Zahlendreher rein gebracht.

Zitat (von Phantom297):
Als Rechnungsdatum wird vom Inkassounternehmen der 05.01.2018 angeführt.

Zitat (von -Laie-):
Fakt ist, hier steht eine Rechnung vom 01.05.2018 im Raum.


Damit dürfte das hier
Zitat (von Phantom297):
einen Kontoauszug vom Januar 2018 gefunden, der meine Zahlung an Axel Springer belegt.

schon passen. ;)

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Die aktuelle Forderung bezieht sich auf eine Rechnung die erst Monate nach deiner Zahlung erstellt wurde.
Nö.
Zitat (von Phantom297):
Als Rechnungsdatum wird vom Inkassounternehmen der 05.01.2018 angeführt.
Zitat (von Phantom297):
im Archiv einen Kontoauszug vom Januar 2018 gefunden

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116285 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Caffery):
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass am 05.01.18 eine Forderung von Axel Springer gegen den TE fällig geworden ist?

Nö.
Wie kommt man auf so einen Unfug?



Zitat (von Caffery):
Butter bei die Fische: Wie viele Mahnbescheide von Prodefacto hast Du in Deinem Leben schon gesehen?

150-200 Stück ... oder mehr


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Du hast da einen Zahlendreher rein gebracht.
Au ja, stimmt, mea culpa, sorry. Mit Nachweis der Zahlung sollte damit das Thema erledigt sein.

Signatur:

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#18
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie kommt man auf so einen Unfug?

Dieses Rätsel musst Du schon selbst aufklären. Du hast den Unfug selbst geschrieben. Aber man darf sich durchaus auch mal vor seinem eigenen Ersprochenen ekeln. Das ist keine Schande.
Zitat (von Harry van Sell):
150-200 Stück ... oder mehr

Aiaiai... nu is aber mal gut.
Da Du hier ja mit Abstand mehr schreibst als jeder andere und mit Sicherheit auch schonmal Leuten geholfen hast, was Dir hoch anzurechnen ist, versuche ich mich nun so höflich auszudrücken wie es geht:

Ich arbeite seit sehr vielen Jahren mit Forderungen in erheblichen Mengen jedweder Art und bin daher hier an einem Punkt entweder an Paralleluniversen glauben zu müssen oder aber daran, dass Du auch schonmal aus mir unbekannten Gründen dazu zu neigen scheinst "komisches Zeug" zu schreiben - um es wohlwollend zu formulieren.




-- Editiert von Caffery am 18.11.2021 12:35

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116285 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Caffery):
Dieses Rätsel musst Du schon selbst aufklären. Du hast den Unfug selbst geschrieben.

Nö, habe ich nicht.

Der Quatsch
Zitat (von Caffery):

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass am 05.01.18 eine Forderung von Axel Springer gegen den TE fällig geworden ist?

stammt von Dir und von keinem anderen.
Von daher kannst nur Du aufklären, wie es dazu kommt.



Zitat (von Caffery):
Ich arbeite seit sehr vielen Jahren mit Forderungen in erheblichen Mengen jedweder Art und bin daher hier an einem Punkt entweder an Paralleluniversen glauben zu müssen oder aber daran, dass Du auch schonmal aus mir unbekannten Gründen dazu zu neigen scheinst "komisches Zeug" zu schreiben - um es wohlwollend zu formulieren.

Fakt ist, das es zur Weihnachtszeit eine wahre Inflation von Mahnbescheiden gibt und zur Ferienzeit auch eine erhebliche Steigerung zu verzeichnen ist und das nicht nur ich das bemerke.

Das Du das in Deinem Umfeld nicht merkst, ändert daran nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Von daher kannst nur Du aufklären, wie es dazu kommt.

Meine Vermutung ist, dass Du einfach einen Halbsatz von mir aus dem Zusammenhang gerissen hast und ihn mit einem Satz von Dir kommentiert hast der überhaupt nicht gepasst hat und Dich nun entweder "schwer tust" das zuzugeben oder Dich einfach weigerst es nochmal oben nachzulesen.
Zitat (von Harry van Sell):
Fakt ist, das es zur Weihnachtszeit eine wahre Inflation von Mahnbescheiden gibt und zur Ferienzeit auch eine erhebliche Steigerung zu verzeichnen ist und das nicht nur ich das bemerke.

Das Du das in Deinem Umfeld nicht merkst, ändert daran nichts.


... und schon wieder - Dinge schlecht lesen und dann voller Überzeugung am Thema vorbei irgendwas anderes zu schreiben scheint Deine Spezialität zu sein.

Mein wirklich wohlwollender Rat an Dich wäre, vor Deinen Kommentaren besser zu lesen wozu Du Dich äußerst. Das würde der Qualität Deiner - mitunter ja sicherlich auch schonmal guten - Beiträge auch in der Breite wirklich gut tun und wäre außerdem auch ganz allgemein respektvoll gegenüber den anderen Nutzern.

Natürlich kommt es zum Jahreswechsel immer zu einem erhöhten Aufkommen an Mahnbescheiden. Das war aber nicht die Frage.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Zitat (von Caffery):
Meine Vermutung ist, dass Du einfach einen Halbsatz von mir aus dem Zusammenhang gerissen hast und ihn mit einem Satz von Dir kommentiert hast der überhaupt nicht gepasst hat und Dich nun entweder "schwer tust" das zuzugeben oder Dich einfach weigerst es nochmal oben nachzulesen.
Sorry, aber du bist hier derjenige der Dinge völlig verdreht.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116285 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Caffery):
Meine Vermutung ist,

Man könnte Hirn und Maus benutzen, zu #5 scrollen und würde feststellen, das der Satz
Zitat (von Caffery):
...und zu dieser Aussage kommst Du weil?

Dein Kommentar war, auf die Aussage von
Zitat (von -Laie-):
Die Verjährung würde erst mit Ablauf des Jahres 2021 eintreten.


Mein Kommentar
Zitat (von Harry van Sell):
Ganz einfach: weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat.

bezog sich - wie eigentlich jeder erkennen kann - auf
Zitat (von Caffery):
..und zu dieser Aussage kommst Du weil?


Der Bezug auf
Zitat (von -Laie-):
Die Verjährung würde erst mit Ablauf des Jahres 2021 eintreten.

ist also recht einfach zu erkennen und sollte keinen geistig überfordern.

Weshalb nun in Deinen Kopf es zu der krassen cerebralen Fehlleistung kam, die sich in #11 dann in
Zitat (von Caffery):
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass am 05.01.18 eine Forderung von Axel Springer gegen den TE fällig geworden ist?

manifestierte, kann ich mir nicht erklären. Bin aber auch kein ausgebildeter Neurowissenschaftler, mache das nur hobbymäßig.



Zitat (von Caffery):
Mein wirklich wohlwollender Rat an Dich wäre, vor Deinen Kommentaren besser zu lesen wozu Du Dich äußerst.

Den sollte man besser erst mal selber befolgen ...


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 24x hilfreich)

Es ist wirklich nicht schwer:

Ausgang:

Zitat (von Phantom297):
Als Rechnungsdatum wird vom Inkassounternehmen der 05.01.2018 angeführt.

Die Behauptung von Prodefacto ist also 05.01.18
Daraus schafft "Laie" Fakten:
Zitat (von -Laie-):
Die Verjährung würde erst mit Ablauf des Jahres 2021 eintreten.

Das wird von mir beschweifelt:
Zitat (von Caffery):
...und zu dieser Aussage kommst Du weil? --- Achja - die haben das ja so behauptet!

Jetzt kommst Du:
Zitat (von Harry van Sell):
Ganz einfach: weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat.


Wenn Dus jetzt immer noch nicht verstanden hast, kann ich Dir leider auch nicht mehr helfen.

Ansonsten können wir auch gerne das Diskussionsbeil mit der Feststellung begraben einfach einander vorbeigeredet zu haben.



-- Editiert von Caffery am 18.11.2021 15:32

2x Hilfreiche Antwort

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