Guten Morgen zusammen,
letzten Monat erreichte mich, völlig überraschend, ein Schreiben eines Inkassounternehmens (Prodefacto) mit einer Forderung über 44,00€ (26,00€ Forderung und 18,00€ Inkassogebühr). Der Betrag bezieht sich auf ein von mir am 14.06.2017 abgeschlossenes (Vetragsdatum) Probeabo der Auto Bild. Das habe ich damals vergessen zu kündigen und habe nach einer Mahnung seitens des Verlags den Betrag beglichen.
Als Rechnungsdatum wird vom Inkassounternehmen der 05.01.2018 angeführt.
Ich habe das Inkassounternehmen darauf hingewisen, dass die Forderung verjährt sei und ich mir sicher sei, dass ich den Betrag damals beglichen habe. Es verging nun einige Zeit zur Prüfung. Heute erhielt ich die Nachricht, dass ich einen Nachweis über meine erfolgte Zahlung zu erbringen hätte und die Forderung aufgrund des Termins der Rechnungsstellung nicht verjährt sei.
Wie sie auf diesen Termin der Rechnungsstellung kommen ist mir ebenfalls schleierhaft.
Ein Nachweis der Zahlung wird schwierig, da ich keine entsprechenden Kontoauszüge mehr habe. Da müsste ich die Bank kontaktieren.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Mich ärgert diese Sache wirklich sehr, auch wenn es jetzt keine große Summe ist.
Viele Grüße
Oliver
Überraschendes Inkassoschreiben
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Hi Oliver!
Meine persönliche Meinung zu dem Dingen:
Hier wird vermutlich anhand einer Alt-Datenbank in den Wald gebrüllt und auf den gefeuert der vor Schreck rausläuft.
Angesichts der von Dir gemachten Angaben würde ich einmal kurz, und knackig bestreiten. Tenor sinngemäß: "Tag! Ihre Forderung wird vollumfänglich bestritten, ausdrücklich hilfsweise wird die Einrede der Verjährung erhoben. Eine Zahlung wird nicht erfolgen, weitere Briefe nicht beantwortet. Zur Durchsetzung steht Ihnen der Rechtsweg offen. MFG!"
Dann würde ich nichts mehr machen - und nur noch auf einen (mutmaßlich eher sehr unwahrscheinlichen) Mahnbescheid reagieren - oder eben auf unzweideutige Nachweise von denen, die eine nicht verjährte durchsetzungsfähige Forderung nachweisen (es würde mich sehr wundern, wenn die sowas hätten).
Das ist wie gesagt das, was ich persönlich bei der Geschichte machen würde!
PS: Ach und äh...
ZitatDas habe ich damals vergessen zu kündigen und habe nach einer Mahnung seitens des Verlags den Betrag beglichen. :
Danach hast Du aber doch hoffentlich gekündigt, oder etwa nicht?


-- Editiert von Caffery am 17.11.2021 11:31
Warum sollte die Forderung verjährt sein? Die Verjährung würde erst mit Ablauf des Jahres 2021 eintreten. Wenn man nicht nachweisen kann, dass die Rechnung beglichen wurde, dann sieht es schlecht aus denn die damalige Forderung scheint ja berechtigt gewesen zu sein.
-- Editiert von -Laie- am 17.11.2021 13:05
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Zitat:Ein Nachweis der Zahlung wird schwierig, da ich keine entsprechenden Kontoauszüge mehr habe. Da müsste ich die Bank kontaktieren.
Dieses Nachweis kannst Du auch erst erbringen, nachdem ein (sehr unwahrscheinliches) Klageverfahren anhängig ist.
ZitatWarum sollte die Forderung verjährt sein? Die Verjährung würde erst mit Ablauf des Jahres 2021 eintreten. Wenn man nicht nachweisen kann, dass die Rechnung beglichen wurde, dann sieht es schlecht aus denn die damalige Forderung scheint ja berechtigt gewesen zu sein. :
Nun ja, der Vertragsabschluss erfolgte ja im Jahr 2017 (siehe oben). Woher dieses Rechnungsdatum kommt, ist mir schleierhaft.
Zudem bin 100% sicher, die Rechnung beglichen zu haben. Sonst hätte der Verlag ja schon deutlich früher auf sich aufmerksam gemacht, da ich zum dortigen Zeitpunkt eine Mahnung erhalten habe...
ZitatDie Verjährung würde erst mit Ablauf des Jahres 2021 eintreten. :
...und zu dieser Aussage kommst Du weil? --- Achja - die haben das ja so behauptet! Na dann...
Alleine diese Aussage
Zitatdie Forderung aufgrund des Termins der Rechnungsstellung nicht verjährt sei. :
lässt (neben dem doch überaus "günstig" gewählten Datum) tief blicken, denn sie ist m.E. sachlich unzutreffend. Auslöser ist bei solchen Forderungen nicht die Rechnungsstellung, sondern die Fälligkeit laut Vertrag.
Also ICH würde es ja wie gesagt bei sonem Dingen drauf ankommen lassen. So lange müsste man ja hier nicht mehr warten, bis auch nach deren Lesart die Zeit für Rechtssicherheit gesorgt hätte.
Während dieser Zeit kann sich der TE ja auch zu Absicherung um die Wiederbeschaffung der Kontoauszüge bei seiner Bank kümmern.
Für ängstliche Gemüter gibt es aber natürlich immer Plan B: Machen was die wollen. Die Branche freut sich über solche Kundschaft und man hat dann seine Ruhe. Ist auch ne Möglichkeit.
-- Editiert von Caffery am 17.11.2021 13:27
ZitatNun ja, der Vertragsabschluss erfolgte ja im Jahr 2017 (siehe oben). Woher dieses Rechnungsdatum kommt, ist mir schleierhaft. :
ZitatAls Rechnungsdatum wird vom Inkassounternehmen der 05.01.2018 angeführt. :
Die Probeabos laufen meistens ein halbes Jahr, damit ist Rg-Datum am 5.1. korrekt. Und damit ist auch nichts verjährt.ZitatDer Betrag bezieht sich auf ein von mir am 14.06.2017 abgeschlossenes (Vetragsdatum) Probeabo der Auto Bild. :
Du musst eine gute Glaskugel haben um festzustellen, dass die Rechnung sachlich unzutreffend sei.Zitatlässt (neben dem doch überaus "günstig" gewählten Datum) tief blicken, denn sie ist m.E. sachlich unzutreffend. :
Fakt ist, hier steht eine Rechnung vom 01.05.2018 im Raum. Der Fragesteller hat bisher nicht bestritten, dass diese Rechnung korrekt ist. Der Fragesteller ist lediglich der Meinung diese Rechnung bereits bezahlt zu haben.
Das ist alles was bisher geschrieben wurde.
Es besteht keine Verjährung
Korrekt. Und wann war der Betrag fällig? Vor oder nach der Rechnungsstellung? Wenn extra noch eine Rechnung geschrieben wurde, dann vermute ich mal ganz stark, dass die Fälligkeit erst danach eingetreten war.ZitatAuslöser ist bei solchen Forderungen nicht die Rechnungsstellung, sondern die Fälligkeit laut Vertrag. :
Siehe oben ... am 14.06.2017 abgeschlossenes Probeabo (vermutlich - wie oft in der AutoBild Werbung - 26 Ausgaben) ... und dann die Rechnung am 5.1.2018 ... für die folgenden Monate. Alles korrekt.ZitatUnd wann war der Betrag fällig? Vor oder nach der Rechnungsstellung? Wenn extra noch eine Rechnung geschrieben wurde, dann vermute ich mal ganz stark, dass die Fälligkeit erst danach eingetreten war. :
ZitatDu musst eine gute Glaskugel haben um festzustellen, dass die Rechnung sachlich unzutreffend sei :
Das habe ich nicht geschrieben.
ZitatFakt ist, hier steht eine Rechnung vom 01.05.2018 im Raum. (...) :
Es besteht keine Verjährung
Deine Glaskugel ist aber auch nicht von schlechten Eltern!
Zitat:
Und wann war der Betrag fällig?
Das können wir hier alle nur raten.
... und weil das so ist, besteht für keinen von uns ein Grund seine Meinung hier als Dogma zu verkaufen. Das wertet niemandens Meinung zu mehr auf als es ist.
-- Editiert von Caffery am 17.11.2021 16:25
ZitatIch habe das Inkassounternehmen darauf hingewisen, dass die Forderung verjährt sei :
Das wäre sie bei dem Rechnungsdatum nicht.
Zitat..und zu dieser Aussage kommst Du weil? :
Ganz einfach: weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat.
ZitatSo lange müsste man ja hier nicht mehr warten, bis auch nach deren Lesart die Zeit für Rechtssicherheit gesorgt hätte. :
Erfahrungsgemäß kommt der Mahnbescheid dann im Januar ...
ZitatDieses Nachweis kannst Du auch erst erbringen, nachdem ein (sehr unwahrscheinliches) Klageverfahren anhängig ist. :
Kostet den Schuldner dann ja auch nur paar Hundert EUR ...
Zitatweil der Gesetzgeber das so festgelegt hat. :
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass am 05.01.18 eine Forderung von Axel Springer gegen den TE fällig geworden ist?
Holla die Waldfee! Sachen gibts!
ZitatErfahrungsgemäß kommt der Mahnbescheid dann im Januar ... :
Butter bei die Fische: Wie viele Mahnbescheide von Prodefacto hast Du in Deinem Leben schon gesehen?
Kurzes Update. Habe jetzt ziemlich viel Zeit in die Suche nach meinen alten Kontoauszügen investiert und im Archiv einen Kontoauszug vom Januar 2018 gefunden, der meine Zahlung an Axel Springer belegt.
Damit sollte es erledigt sein.
Finde es trotzdem irgendwie frech, mit so einer Forderung (die ja im Prinzip gar keine ist) nach mehreren Jahren anzukommen und noch Inkassogebühren kassieren zu wollen.
Danke für eure Antworten und Hilfe!
Geht es bei deiner Zahlung und der Rechnung denn um die gleiche Forderung???
Die aktuelle Forderung bezieht sich auf eine Rechnung die erst Monate nach deiner Zahlung erstellt wurde.
ZitatGeht es bei deiner Zahlung und der Rechnung denn um die gleiche Forderung??? :
Die aktuelle Forderung bezieht sich auf eine Rechnung die erst Monate nach deiner Zahlung erstellt wurde.
Du hast da einen Zahlendreher rein gebracht.
ZitatAls Rechnungsdatum wird vom Inkassounternehmen der 05.01.2018 angeführt. :
ZitatFakt ist, hier steht eine Rechnung vom 01.05.2018 im Raum. :
Damit dürfte das hier
Zitateinen Kontoauszug vom Januar 2018 gefunden, der meine Zahlung an Axel Springer belegt. :
schon passen.

Nö.ZitatDie aktuelle Forderung bezieht sich auf eine Rechnung die erst Monate nach deiner Zahlung erstellt wurde. :
ZitatAls Rechnungsdatum wird vom Inkassounternehmen der 05.01.2018 angeführt. :
Zitatim Archiv einen Kontoauszug vom Januar 2018 gefunden :
ZitatDer Gesetzgeber hat festgelegt, dass am 05.01.18 eine Forderung von Axel Springer gegen den TE fällig geworden ist? :
Nö.
Wie kommt man auf so einen Unfug?
ZitatButter bei die Fische: Wie viele Mahnbescheide von Prodefacto hast Du in Deinem Leben schon gesehen? :
150-200 Stück ... oder mehr
Au ja, stimmt, mea culpa, sorry. Mit Nachweis der Zahlung sollte damit das Thema erledigt sein.ZitatDu hast da einen Zahlendreher rein gebracht. :
ZitatWie kommt man auf so einen Unfug? :
Dieses Rätsel musst Du schon selbst aufklären. Du hast den Unfug selbst geschrieben. Aber man darf sich durchaus auch mal vor seinem eigenen Ersprochenen ekeln. Das ist keine Schande.
Zitat150-200 Stück ... oder mehr :
Aiaiai... nu is aber mal gut.
Da Du hier ja mit Abstand mehr schreibst als jeder andere und mit Sicherheit auch schonmal Leuten geholfen hast, was Dir hoch anzurechnen ist, versuche ich mich nun so höflich auszudrücken wie es geht:
Ich arbeite seit sehr vielen Jahren mit Forderungen in erheblichen Mengen jedweder Art und bin daher hier an einem Punkt entweder an Paralleluniversen glauben zu müssen oder aber daran, dass Du auch schonmal aus mir unbekannten Gründen dazu zu neigen scheinst "komisches Zeug" zu schreiben - um es wohlwollend zu formulieren.
-- Editiert von Caffery am 18.11.2021 12:35
ZitatDieses Rätsel musst Du schon selbst aufklären. Du hast den Unfug selbst geschrieben. :
Nö, habe ich nicht.
Der Quatsch
Zitat:
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass am 05.01.18 eine Forderung von Axel Springer gegen den TE fällig geworden ist?
stammt von Dir und von keinem anderen.
Von daher kannst nur Du aufklären, wie es dazu kommt.
ZitatIch arbeite seit sehr vielen Jahren mit Forderungen in erheblichen Mengen jedweder Art und bin daher hier an einem Punkt entweder an Paralleluniversen glauben zu müssen oder aber daran, dass Du auch schonmal aus mir unbekannten Gründen dazu zu neigen scheinst "komisches Zeug" zu schreiben - um es wohlwollend zu formulieren. :
Fakt ist, das es zur Weihnachtszeit eine wahre Inflation von Mahnbescheiden gibt und zur Ferienzeit auch eine erhebliche Steigerung zu verzeichnen ist und das nicht nur ich das bemerke.
Das Du das in Deinem Umfeld nicht merkst, ändert daran nichts.
ZitatVon daher kannst nur Du aufklären, wie es dazu kommt. :
Meine Vermutung ist, dass Du einfach einen Halbsatz von mir aus dem Zusammenhang gerissen hast und ihn mit einem Satz von Dir kommentiert hast der überhaupt nicht gepasst hat und Dich nun entweder "schwer tust" das zuzugeben oder Dich einfach weigerst es nochmal oben nachzulesen.
ZitatFakt ist, das es zur Weihnachtszeit eine wahre Inflation von Mahnbescheiden gibt und zur Ferienzeit auch eine erhebliche Steigerung zu verzeichnen ist und das nicht nur ich das bemerke. :
Das Du das in Deinem Umfeld nicht merkst, ändert daran nichts.
... und schon wieder - Dinge schlecht lesen und dann voller Überzeugung am Thema vorbei irgendwas anderes zu schreiben scheint Deine Spezialität zu sein.
Mein wirklich wohlwollender Rat an Dich wäre, vor Deinen Kommentaren besser zu lesen wozu Du Dich äußerst. Das würde der Qualität Deiner - mitunter ja sicherlich auch schonmal guten - Beiträge auch in der Breite wirklich gut tun und wäre außerdem auch ganz allgemein respektvoll gegenüber den anderen Nutzern.
Natürlich kommt es zum Jahreswechsel immer zu einem erhöhten Aufkommen an Mahnbescheiden. Das war aber nicht die Frage.
Sorry, aber du bist hier derjenige der Dinge völlig verdreht.ZitatMeine Vermutung ist, dass Du einfach einen Halbsatz von mir aus dem Zusammenhang gerissen hast und ihn mit einem Satz von Dir kommentiert hast der überhaupt nicht gepasst hat und Dich nun entweder "schwer tust" das zuzugeben oder Dich einfach weigerst es nochmal oben nachzulesen. :
ZitatMeine Vermutung ist, :
Man könnte Hirn und Maus benutzen, zu #5 scrollen und würde feststellen, das der Satz
Zitat...und zu dieser Aussage kommst Du weil? :
Dein Kommentar war, auf die Aussage von
ZitatDie Verjährung würde erst mit Ablauf des Jahres 2021 eintreten. :
Mein Kommentar
ZitatGanz einfach: weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat. :
bezog sich - wie eigentlich jeder erkennen kann - auf
Zitat..und zu dieser Aussage kommst Du weil? :
Der Bezug auf
ZitatDie Verjährung würde erst mit Ablauf des Jahres 2021 eintreten. :
ist also recht einfach zu erkennen und sollte keinen geistig überfordern.
Weshalb nun in Deinen Kopf es zu der krassen cerebralen Fehlleistung kam, die sich in #11 dann in
ZitatDer Gesetzgeber hat festgelegt, dass am 05.01.18 eine Forderung von Axel Springer gegen den TE fällig geworden ist? :
manifestierte, kann ich mir nicht erklären. Bin aber auch kein ausgebildeter Neurowissenschaftler, mache das nur hobbymäßig.
ZitatMein wirklich wohlwollender Rat an Dich wäre, vor Deinen Kommentaren besser zu lesen wozu Du Dich äußerst. :
Den sollte man besser erst mal selber befolgen ...
Es ist wirklich nicht schwer:
Ausgang:
ZitatAls Rechnungsdatum wird vom Inkassounternehmen der 05.01.2018 angeführt. :
Die Behauptung von Prodefacto ist also 05.01.18
Daraus schafft "Laie" Fakten:
ZitatDie Verjährung würde erst mit Ablauf des Jahres 2021 eintreten. :
Das wird von mir beschweifelt:
Zitat...und zu dieser Aussage kommst Du weil? --- Achja - die haben das ja so behauptet! :
Jetzt kommst Du:
ZitatGanz einfach: weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat. :
Wenn Dus jetzt immer noch nicht verstanden hast, kann ich Dir leider auch nicht mehr helfen.
Ansonsten können wir auch gerne das Diskussionsbeil mit der Feststellung begraben einfach einander vorbeigeredet zu haben.
-- Editiert von Caffery am 18.11.2021 15:32
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