Moin moin, folgendes.
Auch wenn es immer Fragwürdigt klingt, frage ich nicht für mich selbst an, sondern eine Freundin.
Die hat da was mächtig Verkackt und samtliche Schreiben vom Inkasso Ignoriert. Leider auch den Mahn -und anschließend den Vollstreckungsbescheid.
Nun kam folglich natürlich der Überweisungsbeschluss vom GRV . Diesen hat die Bank nun Ausgeführt.
Nun die eigentliche Frage:
Die HF liegt bei 39,99 €
Der VB wurde nun ,mit 302,02 € abgerechnet. Eine ziemlich große Differenz wie ich finde. Gibt es hier eine möglichkeit, einen Teil des Geldes zurück zu bekommen?
Das Bearbeitende Inkasso (Haas & Kollegen) ist im Web ja auch hoch bekannt ;-)
Falls Ihr ne Idee haben solltet, freue ich mich natürlich über sämtliche Ratschläge.
Grüße und schönen Sonntag.
Überweisungsbeschluss Haas&Kollegen
4. November 2018
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Frage vom 4. November 2018 | 14:15
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Überweisungsbeschluss Haas&Kollegen
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#1
Antwort vom 4. November 2018 | 16:06
Von
Status: Unsterblich (24966 Beiträge, 16124x hilfreich)
Zitat:Der VB wurde nun ,mit 302,02 € abgerechnet. Eine ziemlich große Differenz wie ich finde. Gibt es hier eine möglichkeit, einen Teil des Geldes zurück zu bekommen?
Da vermutlich der VB vor mehr als 14 Tagen zugestellt wurde: Tendenziell nein. Rein formal ist das sowieso unmöglich, denn diese Dinge sind in Stein gemeißelt.
Wenn da Unfug drin steht (Kostendopplung u.ä.) kann man da vielleicht irgendwie mit "zärtlichem Druck" ankommen (Presse einschalten usw.). Aber sehr unwahrscheinlich, dass sich diese Inkassos, die so einen widerrechtlichen Unfug machen, davon beeindrucken lassen.
Eine andere Strategie ist vermutlich die deutlich bessere. Wenn da bei der Freundin nichts pfändbar ist, dann versuchen einen Vergleich zu schließen. Man bietet beispielsweise 100€ oder 150€ gegen Erledigung und Aushändigen des Titels an und macht deutlich, dass es ansonsten nichts gibt, da nichts pfändbar ist.
Wenn etwas pfändbar ist, kommt man um die Zahlung kaum herum.
#2
Antwort vom 4. November 2018 | 18:20
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 589x hilfreich)
ZitatNun kam folglich natürlich der Überweisungsbeschluss vom GRV . Diesen hat die Bank nun Ausgeführt. :
Das heißt, Inkasso hat das Geld schon? Dann war es das ... weitere Mühen sind vergebens.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. November 2018 | 19:42
Von
Status: Unsterblich (24966 Beiträge, 16124x hilfreich)
Richtig. Wenn man im Pfändungsfreien Bereich ist, könnte man noch (bis zu 4 Wochen rückwirkend) ein P-Konto beantragen. Deswegen meine Frage, ob da etwas pfändbar ist. :-)
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