Überzogene Hauptforderung im Mahnbescheid

27. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.01.2012 21:37:11
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 17x hilfreich)
Überzogene Hauptforderung im Mahnbescheid

Hallo,
mein Mann hat heute den gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Die Hauptforderung belief sich im letzten Schreiben von der Bremer Inkasso auf 155 Euro plus Gebühren usw. waren es so um die 300 Euro.
Jetzt steht im ger. Mahnbescheid eine Summe von 708 Euro, die wir nicht nachvollziehen können insgesammt soll er fast 1000 Euro zahlen.
Kann so etwas angehen, das die Hauptforderung um mehr als das doppelte ansteigt?
Wie sollen wir jetzt reagieren?
LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Natürlich Teilwiderspruch gegenüber den strittigen 653 €
( ans zuständige mahngericht )
Sind in den 155 bereits die Gebühren des Inkassobüros enthalten ?
Am besten Du listest auch mal die im Mahnbescheid enthaltenen Kosten gerundet hier auf !
Traditionell "tricksen" Inkassobüros gerne bei den Gebühren und hoffen auf eine gewisse Unkenntnis ;-)




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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hallo,
richtig! Der MB-Antrag wird vom Mahngericht nicht überprüft (außer bzgl. der Logig von z.B. Mahngebühren) sprich: der Gläubiger kann eintragen was er will! Wird gegen den MB und gegen den VB nicht innerhalb von 2 Wochen widersprochen gilt die Forderung als Tituliert und es kann nichts mehr unternommen werden!
Also dem MB widersprechen bzgl. der Hauptforderung und der Kosten! Eine weitere Begründung würde ich hier noch nicht tätigen! Je nach Antrag des Gläubigers kommt dann gar nichts mehr oder das strittige Verfahren geht zum Amtsgericht! Vor dem Gerichtstermin, werdet ihr um eine schriftliche Aussage gebeten, hier sollten dann in Kopie die erforderlichen Unterlagen beigefügt sein, die einen geringeren Anspruch begründen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 382x hilfreich)

Danke, hellion. Widerspruch fristgerecht (Frist sind 2 Wochen) zurück ans zuständige Mahngericht und nicht wieder zurückziehen. Kuckt auch, wie ihr ggfs. darlegen könnt, dass die Gebühren überzogen sind. Also listet das Zeugs mal hier auf...

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