Hallo
Mein Mann ist seit 2 Wochen in Insolvenz. Trotzallem schreibt die Ugv Mahnbescheid und Zahlungsverbot . Ist das Rechtens ?
Sie wissen von der Insolvenz und ignorieren es . Es sind Altschulden.
Um was es für eine Rechnung geht. Schreiben oder sagen sie nicht. Nur das die Hauptforderung 25 Euro sei,und 530 Euro Inkassogebühren
Mfg
-- Editiert von melli3006 am 19.03.2022 15:00
Ugv inkasso und Insolvenz
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



ZitatMein Mann ist seit 2 Wochen in Insolvenz :
In welcher Phase konkret?
ZitatTrotzallem schreibt die *** Mahnbescheid und Zahlungsverbot . Ist das Rechtens ? :
Dazu müsste man mal wissen wer konkret was genau schriebt.
Also mein Mann ist seit 2 Wochen in der Privatinsolvenz,also ganz frisch. Heute haben wir ein Mahnbescheid bzw auch Zahlungsverbot schriftlich bekommen . Obwohl sie wissen daß er in Insolvenz ist.
Es sind Altschulden die vor der Insolvenz kahm
Mfg
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Also *** Inkasso
Steht oben die Inkasso
-- Editiert von melli3006 am 19.03.2022 15:30
ZitatAlso mein Mann ist seit 2 Wochen in der Privatinsolvenz,also ganz frisch. :
Und in welcher Phase konkret?
ZitatHeute haben wir ein Mahnbescheid bzw auch Zahlungsverbot schriftlich bekommen . :
Dem Mahnbescheid kann man widersprechen.
Ein Zahlungsverbot gibt es wohl nur, wenn schon ein Titel im Raume steht.
Ja Tituliert ist sie
Die Insolvenz ist in 1 Phase
Die Frage ist ja,ob sie das dürfen bei Insolvenz .also das Gericht hat die Insolvenzbestätigung schon geschickt
-- Editiert von melli3006 am 19.03.2022 15:41
ZitatTrotzallem schreibt die *** Mahnbescheid :
ZitatTituliert ist sie :
Na was denn nun?
ZitatDie Insolvenz ist in 1 Phase :
Die Frage ist ja,ob sie das dürfen bei Insolvenz .also das Gericht hat die Insolvenzbestätigung schon geschickt
Bedeutet was? Gibt es bereits einen Eröffnungsbeschluss? Wenn du nicht weißt was das ist dann schreibe was das Gericht genau geschickt hat.
ZitatDie Insolvenz ist in 1 Phase :
Bedeutet das man in der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die zugelassene Schuldnerberatung ist?
Da gibt es noch keine Schutzwirkung.
Die Insolvenzwurde eröffnet
Den Eröffnungsbeschluss haben wir ebenfalls
-- Editiert von melli3006 am 19.03.2022 19:21
Na dann schicke dem Gläubiger den Beschluss in Kopie. Wo ist das Problem? Wenn der Gläubiger sein gutes Geld noch verbraten will für Pfändungen, die eh ins Leere laufen, so kannst du das nicht ändern.
Das haben die schon
Wie sieht es denn mit dem Zahlungsverbot aus
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