Ugv inkasso und Insolvenz

19. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
melli3006
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ugv inkasso und Insolvenz

Hallo
Mein Mann ist seit 2 Wochen in Insolvenz. Trotzallem schreibt die Ugv Mahnbescheid und Zahlungsverbot . Ist das Rechtens ?
Sie wissen von der Insolvenz und ignorieren es . Es sind Altschulden.
Um was es für eine Rechnung geht. Schreiben oder sagen sie nicht. Nur das die Hauptforderung 25 Euro sei,und 530 Euro Inkassogebühren

Mfg

-- Editiert von melli3006 am 19.03.2022 15:00

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116318 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von melli3006):
Mein Mann ist seit 2 Wochen in Insolvenz

In welcher Phase konkret?



Zitat (von melli3006):
Trotzallem schreibt die *** Mahnbescheid und Zahlungsverbot . Ist das Rechtens ?

Dazu müsste man mal wissen wer konkret was genau schriebt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
melli3006
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mein Mann ist seit 2 Wochen in der Privatinsolvenz,also ganz frisch. Heute haben wir ein Mahnbescheid bzw auch Zahlungsverbot schriftlich bekommen . Obwohl sie wissen daß er in Insolvenz ist.
Es sind Altschulden die vor der Insolvenz kahm
Mfg

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#3
 Von 
melli3006
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also *** Inkasso

Steht oben die Inkasso

-- Editiert von melli3006 am 19.03.2022 15:30

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116318 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von melli3006):
Also mein Mann ist seit 2 Wochen in der Privatinsolvenz,also ganz frisch.

Und in welcher Phase konkret?



Zitat (von melli3006):
Heute haben wir ein Mahnbescheid bzw auch Zahlungsverbot schriftlich bekommen .

Dem Mahnbescheid kann man widersprechen.
Ein Zahlungsverbot gibt es wohl nur, wenn schon ein Titel im Raume steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
melli3006
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Tituliert ist sie

Die Insolvenz ist in 1 Phase
Die Frage ist ja,ob sie das dürfen bei Insolvenz .also das Gericht hat die Insolvenzbestätigung schon geschickt

-- Editiert von melli3006 am 19.03.2022 15:41

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2287 Beiträge, 683x hilfreich)

Zitat (von melli3006):
Trotzallem schreibt die *** Mahnbescheid

Zitat (von melli3006):
Tituliert ist sie

Na was denn nun?

Zitat (von melli3006):
Die Insolvenz ist in 1 Phase
Die Frage ist ja,ob sie das dürfen bei Insolvenz .also das Gericht hat die Insolvenzbestätigung schon geschickt

Bedeutet was? Gibt es bereits einen Eröffnungsbeschluss? Wenn du nicht weißt was das ist dann schreibe was das Gericht genau geschickt hat.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116318 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von melli3006):
Die Insolvenz ist in 1 Phase

Bedeutet das man in der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die zugelassene Schuldnerberatung ist?
Da gibt es noch keine Schutzwirkung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
melli3006
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Insolvenzwurde eröffnet
Den Eröffnungsbeschluss haben wir ebenfalls

-- Editiert von melli3006 am 19.03.2022 19:21

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#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2287 Beiträge, 683x hilfreich)

Na dann schicke dem Gläubiger den Beschluss in Kopie. Wo ist das Problem? Wenn der Gläubiger sein gutes Geld noch verbraten will für Pfändungen, die eh ins Leere laufen, so kannst du das nicht ändern.

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#10
 Von 
melli3006
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das haben die schon
Wie sieht es denn mit dem Zahlungsverbot aus

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