Unberechtigte Forderung COEO

1. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Anna67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unberechtigte Forderung COEO

Hallo zusammen, Folgendes Problem: Meine Tochter hat wohl vor drei Jahren, als sie sich von ihrem Mann trennte, in meinem Namen und mit meinem Geburtsdatum Kleidung und andere Dinge für sich und ihre Tochter an ihre Anschrift bestellt. Raus kam es im Dezember 2018 als mich das Inkasso Unternehmen COEO anschrieb und mir erklärte, dass es bereits einen Vollstreckungsbescheid gegen mich gibt. Dieser ging ebenfalls an die Anschrift meiner Tochter. Ich sprach darüber mit meiner Tochter, sie gab es zu und wir setzten zusammen ein Schreiben an COEO auf. Heute kam die Antwort, mein Widerspruch und das Eingeständnis meiner Tochter wären zu spät, da es bereits den Vollstreckungsbescheid gibt. Wie bereits erwähnt bekam ich weder Mahnungen noch den gerichtlichen Bescheid. Das ging alles an meine Tochter. Auch COEO erwähnte am Telefon, dass sie mich erst über eine Auskunftsabfrage bei der Meldebehörde gefunden haben. Muss ich meine Tochter anzeigen? Meinen Anwalt erreiche ich heute nicht mehr, aber das brennt mir ein Loch in den Magen. Vielleicht hat ja jemand eine ähnliche Erfahrung und weiß Rat. Lieben Dank im Voraus.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41025x hilfreich)

Zitat (von Anna67):
Muss ich meine Tochter anzeigen?

Nö, müssen muss man nicht.



Zitat (von Anna67):
Wie bereits erwähnt bekam ich weder Mahnungen noch den gerichtlichen Bescheid. Das ging alles an meine Tochter.

Und dort war man nie gemeldet, sondern nur die Tochter?
Den Titel bzw. eine Kopie davon hat man sich inzwischen besorgt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Wieso anzeigen? Wir bewegen uns hier (noch) im zivilrechtlichen Bereich!

Vermutlich sind jetzt wegen der ungünstigen Kommunikation mit dem Inkasso alle Fristen abgelaufen, die zu beachten wären. Sofern das mit Titel und Vollstreckung stimmt. Daher bleibt für die Tochter fast nur zahlen (Verursacherprinzip).
Du selbst musst nur aufpassen wegen Schufaeinträgen etc. und dies dann ggf. berichtigen lassen.

-- Editiert von Mr.Cool am 01.02.2019 17:14

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#3
 Von 
Anna67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und dort war man nie gemeldet, sondern nur die Tochter?
Den Titel bzw. eine Kopie davon hat man sich inzwischen besorgt?
Nein, ich habe dort nie gewohnt und war natürlich auch nicht dort gemeldet. Habe COEO bereits im Dezember aufgefordert mir eine Kopie zu schicken. Es kam jedoch nur eine Auflistung wann die Mahnungen datiert sind und wann der Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde.

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#4
 Von 
Anna67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Daher bleibt für die Tochter fast nur zahlen (Verursacherprinzip).
Du selbst musst nur aufpassen wegen Schufaeinträgen etc. und dies dann ggf. berichtigen lassen.
. Sie will ja bezahlen, aber COEO ist der Meinung, dass der Schufaeintrag nicht gelöscht wird, wegen dem Bescheid in meinem Namen. Dem hätte ich vor drei Jahren widersprechen sollen obwohl er mir nie zugestellt wurde. Se erklären auch, dass ich weiterhin als Schuldner gelte in dieser Angelegenheit.

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Ohje, das wird ein harter Kampf werden.
Das würde Einsetzen in den vorherigen Stand bedeuten. Das hätte man u.U. schneller und konsequenter angehen müssen, denn alle Infos dazu hattest Du ja.
Und der Schufa-Eintrag basiert auf dem Titel gegen die falsche Person.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Zitat:
Wieso anzeigen?

Weil das, was die Tochter gemacht hast, eine Straftat ist. Nennt sich Betrug ;-)

@Anna67: Hast du das Gericht und das Aktenzeichen vom Titel?
Dann kannst du das Gericht anschreiben, dass du jetzt erst vom Titel erfahren hast und um eine Kopie bittest. Sobald du die Kopie in den Händen hältst, läuft die Frist von 14 Tagen los (geheilte Zustellung als Stichwort für einen Anwalt). Das heißt: Du kannst dann sofort Einspruch einlegen beim Gericht und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Begründen mit fehlerhafter Zustellung und beweisen mit einer Meldeauskunft.

Davon abgesehen: Es ist halt auch zu überlegen, was dann in der Folge passiert. Deine Tochter wird keine Freude haben, denn das prasselt dann logischerweise vollständig auf sie ein. Zudem ist auch eine Privatinsolvenz für deine Tochter in diesem Punkt unmöglich, das es eine vbuH ist.

Problematisch könnte es vor Gericht werden, wenn das Inkasso behauptet, du seist es gewesen, hast dir das dann von deiner Tochter aushändigen lassen. Insofern sollte man sich das gut überlegen, ob man dieses große Fass aufmacht.

Wer ist eigentlich der Gläubiger? Irgendwas aus dem Otto-Konzern? Dann macht auf jeden Fall eine Antrag auf Wiedereinsetzung sind, alleine wegen den frei erfundenen Inkasso-Gebühren. Denn EOS gehört zum Otto-Konzern und konzernintern gibt es keine Gebühren.

Vielleicht sollte man diesen Kampf trotzdem ausfechten, damit der Schufa-Eintrag wegkommt. Hauptforderung sollte in Absprache mit dem Anwalt parallel zweckgebunden gezahlt werden, das ist ja ohnehin unstrittig.

-- Editiert von mepeisen am 01.02.2019 17:50

Signatur:

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Wieso anzeigen?
Weil das, was die Tochter gemacht hast, eine Straftat ist. Nennt sich Betrug ;-)
Aber eine MUTTER muss ihre eigene Tochter nicht anzeigen. Die Gefahr droht eher von anderer Seite. Verpflichtet ist die Mutter dazu jedenfalls nicht. Da reicht hoffentlich eine Standpauke!

Ansonsten bin ich bei Dir wegen der unschönen Folgen. Können nicht noch die schon entstandenen Kosten für Gericht und Anwalt noch auf die Forderung gegenüber der Tochter obendrauf kommen als Schadensersatz? Dann wird es richtig teuer.
Und dann wurde ein Titel an der Adresse zugestellt - wo ist der geblieben?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Zitat:
Aber eine MUTTER muss ihre eigene Tochter nicht anzeigen.

Natürlich muss sie das nicht. Aber manchmal führt daran kein Weg vorbei, alles andere ist Lotterie vor Gericht. Wenn man Anzeige erstattet und dann die Schuld festgestellt wird, argumentiert es sich zivilrechtlich gerade hinsichtlich Titeln einfach bedeutend leichter. Gerade auch hinsichtlich Aufheben des Titels.

So eine Situation ist gerade innerhalb einer Familie immer schwer.

Latent gibt es auch die Gefahr, dass die Tochter das mehr als einmal gemacht hat (weil es ja geklappt hat im ersten Monent), dass also vielleicht noch mehr schlummert. Das muss man sich auch klar machen.

Wenn man noch ein gutes Verhältnis hat und einem das weiterhin wichtig ist, wäre eine zeitnahe (also direkt nach dem Wochenende) Beratung, gemeinsam und bei einem Anwalt, hilfreich. Um auch zu klären, wie man als Familie damit umgeht und dass man auch ggf. eine Rückzahlung schriftlich fixiert. Dann kann man das alles aus strafrechtlicher Sicht schadlos für die Tochter halten.

Zitat:
Können nicht noch die schon entstandenen Kosten für Gericht und Anwalt noch auf die Forderung gegenüber der Tochter obendrauf kommen als Schadensersatz?

Meiner Meinung nach Ja. Sie hat diese Schäden verursacht. Also: Am Ende zahlt die Tochter den gerichtlichen Streit zwischen Mutter und Inkasso/Gläubiger bzw. die Kosten um das aus der Schufa rauszukriegen.



-- Editiert von mepeisen am 02.02.2019 07:02

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