Hallo!
Bin ganz baff, die letzte Geschichte gelesen zu haben. Mir geht es ähnlich, habe einem Ex-Freund Geld geliehen für den Autokauf, von den 20000 Mark hat er nur 10000 Mark zurückbezahlt. Erst ganz brav jeden Monat 200 Mark, dann nicht mehr. Mein Problem: Der Schuldvertrag ist verschwunden. Ich vermute, er hat ihn verschwinden lassen. Kann ich solche Forderungen auch nur durch Zeugenaussagen eintreiben (lassen)? Oder ist ohne schriftliche Begründung der Forderung nichts möglich. zweites Problem: Verjährung. wenn ich mich bis 31.12. nicht rühre, ist das ganze Verjährt. Ich habe schon mal einen Anspruch unterr "www.letzte-mahnung-de" ausdrucken lassen, und bin mir einfach nicht sicher, ob ich es an das Mahngericht schicken soll oder ich vielleicht eine Anzeige wegen "übler Nachrede" oder sowas kriege.
Punkt zwei: Web.de-Mitgliedschaft (Club) Wie ich gelesen haben, sind viele betroffen, mussten 30 € gegen den Willen zahlen, gibt es hier neue Erkenntnisse? Frohes Fest!!
Unberechtigte Forderung? Der Schuldvertrag ist verschwunden?
24. Dezember 2004
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Frage vom 24. Dezember 2004 | 18:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unberechtigte Forderung? Der Schuldvertrag ist verschwunden?
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#1
Antwort vom 25. Dezember 2004 | 00:29
Von
Status: Lehrling (1727 Beiträge, 343x hilfreich)
zeugenaussagen können reichen, zur hemmung der verjährung reicht der eingang des antrages bis zum 31.12 beim mahngericht - die frist beginnt aber erst nach zahlung der letzten rate zu laufen, weil jede abschlagszahlung die verjährung unterbricht (§ 212 I BGB
)
punkt zwei: dazu gabs nen extra artikel auf 123recht.net
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