Unberechtigte Forderung Vodafone.

29. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
marioconi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Unberechtigte Forderung Vodafone.

Hallo.
Am 20.08.2021 habe ich telefonisch meinen Mobilfunkvertrag verlängert. Teil des Angebotes war ein IPhone 12 64GB Blue zu 1 Euro. Das Gespräch wurde nach meiner Zustimmung aufgezeichnet. Das Gerät traf wenig später ein. Leider mit einer Rechnung über 204,88 Euro und nicht dem vereinbarten Betrag von 1 Euro. Nach telefonischer Reklamation bekam ich eine Woche später eine Info, dass die Auswertung des Gesprächs noch 48 Stunden dauern würde. 2 Tage später bekam ich dann eine SMS mit einer Entschuldigung vom Vodafone Kundenservice und der Info, dass ich eine neue Rechnung bekommen werde. Die SMS liegt mir noch vor. Am 15.11. bekam ich nun eine Mahnung über 204,88 Euro + 2,20 Mahnkosten für das erwähnte Smartphone. Ich habe wieder umgehend den Vodafone Kundenservice angerufen. Der Kollege hat sich dann mit der Rechungsabteilung in Verbindung gesetzt und mir versprochen, dass sich noch am gleichen Tag Jemand bei mir melden wird. Nach einer Woche habe ich noch mal angerufen, da sich niemand bei mir meldete. Diesmal wurde mir versprochen, dass man sich innerhalb von 5 Werktagen bei mir melden wird. Diese sind seit gestern nun auch verstrichen. Stattdessen bekam ich heute eine weitere Mahnung mit Inkassoandrohung. So langsam verzweifle ich. Die Forderung ist def. unbegründet und wurde ja auch bereits erfolgreich reklamiert. Trotzdem kommen nun 2 weitere Mahnungen. Ich habe natürlich keine Lust, dass sich ein Inkassounternehmen bei mir meldet. Wie verhalte ich mich hier korrekt? Offensichtlich kommt man bei Vodafone nicht weiter. Lohnt es schon jetzt, einen Anwalt einzuschalten? Vielen Dank für die Hilfe und Tipps.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von marioconi):
Die Forderung ist def. unbegründet und wurde ja auch bereits erfolgreich reklamiert.

Jetzt hat man nur das Problem, beides zu beweisen.



Zitat (von marioconi):
Offensichtlich kommt man bei Vodafone nicht weiter.

Doch, aber nicht mit dem bequemsten oder billigsten Weg, sondern mit gerichtsfester Kommunikation.



Zitat (von marioconi):
Lohnt es schon jetzt, einen Anwalt einzuschalten?

Für den Anwalt in jedem Falle.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
mit gerichtsfester Kommunikation.


Heisst per Einschreiben/Rückschein der Forderung widersprechen, den Sachverhalt darstellen, auf die Telefonate Bezug nehmen und wenn möglich einen Ausdruck der SMS beifügen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Jetzt hat man nur das Problem, beides zu beweisen.


Anders wird ein Schuh draus.
Vodafone möchte Geld vom TE haben.
Vodafone muss nunmehr beweisen, dass es einen Vertrag gibt, wonach TE für das Handy der Vodafone EUR 200 zahlen muss.
Dieser Beweis wird schlichtweg nicht funktionieren.

Im ungünstigsten Fall müsste TE das Handy zurückgeben. Aber dafür müsste Vodafone genau das verlangen.

Zitat:
Die Forderung ist def. unbegründet und wurde ja auch bereits erfolgreich reklamiert.

Naja, Sie müssen die Rechnung jetzt dringend trotzdem schriftlich und nachweisbar reklamieren - Grund: keine vertragliche Vereinbarung, um dieser EUR 200 zu verlangen.

Bitte hören Sie auf, wird herumzutelefonieren. Im Streitfall können Sie nicht nachweisen, was am Telefon besprochen wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
marioconi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Ich habe nun einen Widerruf verfasst, welchen ich per Einschreiben (Rückschein) heute an Vodafone sende.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von marioconi):
Ich habe nun einen Widerruf verfasst,
Ich hoffe, es war ein Widerrspruch gegen die Rechnung. Für einen Widerruf ist es nämlich zu spät.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
marioconi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Ich hoffe, es war ein Widerrspruch gegen die Rechnung. Für einen Widerruf ist es nämlich zu spät.



Sorry.....Widerspruch natürlich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.12.2021 18:04:54
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 11x hilfreich)

mit VF telefoniert man nicht. Und man hat am besten auch keinen Vertrag mit denen. Aus eigener Erfahrung kann ich davon nur dringend abraten. Man hat nur Ärger, GELÖSCHT, kommt nicht so leicht aus dem Vertrag raus und hat womöglich noch Anwaltskosten.

-- Editiert von Moderator am 01.12.2021 17:53

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.12.2021 18:04:54
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 11x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von FancyFox):
Weiß nicht, warum mein Post editiert wurde.

Weil Mecker-Anwälte von Großkonzernen die "Rufschädigung" plärren einfach nur nervig sind?



Zitat (von FancyFox):
Sind hier keine Tatsachenbehauptungen erlaubt?

Doch, wenn es denn Tatsachenbehauptungen sind und idealerweise auch eine Quelle dabei ist die das belegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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