Unberechtigte Forderungen!!

24. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
PennyOne
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)
Unberechtigte Forderungen!!

Hallo!

Folgende Vorgeschichte:
Ich habe ein Schülerticket für die Bahn, hatte dies vor ca. 3 Monaten zu hause vergessen und mich in der Bahn beim Schaffner gemeldet, damit er mich notiert!! So ist das bei uns üblich, man bekommt einen Zettel und hat 1 Woche Zeit 5 Euro Bearbeitungsgebühr zu zahlen und sein Ticket dabei nachzuzeigen! Der Schaffner gab mir einen Zettel mit der Bankverbindung der Bahn mit, damit ich den Betrag überweisen kann! Allerdings sagte er mir, ich könne den Betrag auch am HBF barbezahlen und dort mein Ticket vorzeigen! Da die Bahn ihre Büros bei uns in der Nähe hat tat ich das, wurde aber direkt angemault das sie nichts damit zu tun haben! Aber wieso sagen das dann die Schaffner??? KOMISCH!!! Naja den Betrag von 5,00 € überwies ich dann auf das Konto der Bahn und dachte nun sei alles ok!!! Doch aufeinmal kriege ich einen Brief, von einem "Unternehmen" das solche Fälle für die Bahn bearbeitet! Ich werde aufgefordet mein Ticket noch nachzuzeigen. Nur wie? Bei der Bahn will es niemand haben und auf dem Brief des "Unternehmens" steht keine Faxnummer. Das Unternehmen selbst hat seinen Sitz 50km von mir ernfernt. Ich rufe dort an um nach einer Lösung zu fragen, doch es geht ein kleines schreiendes Kind ans Telefon welches nicht weiß worum es geht, wann der Vater kommt und ob er mich zurück rufen kann! Der gute Mann arbeitet also wohl von zu Hause aus! Ich bitte um Rückruf, bekomme eine Woche später alelrdings einen von ihm in dem ich aufgefordert werde den Restbetrag in Höhe von 35,00 wegen schwarzfahrens zu bezahlen!!! Ansonsten wird sich ein Inkassounternehmen darum kümmern, heute dann der Brief vom Inkassounternehmen! Ich habe ständig versucht mit diesem Mann in Verbindung zu kommen, allerdings geht immer nur sein Kind dran, was soll ich denn da tun??? Und schwarzgefahren bin ich nie....ich habe die 5,00 Euro Strafe fürs Ticketvergessen beglichen und mehr zahle ich nicht! Vielleicht hätte der Unternehmer mal bei der Rheinbahn angerufen anstatt ein Inkasseunternehmen zu beauftragen, die hätten ihm doch am Telefon bestätigen können das ich ein Ticket habe, oder speichern die nichts im PC????
Was habt ihr für TIPS?????

Danke!

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Etwas verworren die Schilderung. Was soll denn die Story mit dem Kind und dem nicht vorhandenen Fax? Es gibt auch noch Briefverkehr und abends geht bestimmt kein Kind mehr dran.
Grundsätzlich ist doch klar das du einen Fehler begangen hast und Folgeschäden abwenden mußt.

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#2
 Von 
PennyOne
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich rufe doch nichts Abend dort an! Mein Fehler war, dass ich mein Schülerticket vergessen hatte! Dafür habe ich auch die üblichen 5 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlt, also ist doch alles gut! Ich habe sogar noch extra bei der Bahn angerufen, die meinten das reicht und die Sache hat sich erledigt! Also wo liegt mein Fehler bitte?????

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

PennyOne, werde doch in Deinen Beiträgen nicht immer gleich so aggressiv.
:zoff:

Zur Sache:
Schreib ihm doch einfach einen Brief zurück und schicke ne Kopie vom Schülerticket mit. Fertig!

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#4
 Von 
PennyOne
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Bitte um weitere Antworten, weiß echt nicht was ich tun soll :???:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Brief schreiben - aber freundlich

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Vom Gefühl her würde ich sagen Du bist im Recht !

Inkassogebühren sind übrigens nicht erstattungsfähig vor Gericht :

BGH (Az. VII ZB 53/05 ).

Zitat:
Die anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands oder Inkassodienstes im (vorgerichtlichen) Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, unabhängig davon, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens mit der Erhebung eines Widerspruchs zu rechnen war oder nicht.

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