Guten Tag,
ein Familienmitglied hat auf meinen Namen und meine Adresse eine Bestellung aufgegeben und nicht bezahlt. Erfahren habe ich dies erst vorgestern, nachdem ich einen Brief von der Schufa bezüglich eines negativen Eintrags bekommen habe.
Nun war es so, dass das Familienmitglied kurz nach Bestellaufgabe die Adresse auf seine eigene geändert hat. Da unsere Nachnamen gleich sind, kamen Mahnungen, Mahn-und Vollstreckungsbescheide sowie die Bestellung selbst immer bei dem Familienmitglied an.
Nun möchte ich den Schufa-Eintrag schnellstmöglich gelöscht bekommen. Das Inkassounternehmen, welches den Eintrag vorgenommen hat, möchte eine Kopie einer Strafanzeige, damit würden sie den Eintrag löschen. Da ich ungern eine Anzeige aufgeben möchte, bat ich um eine andere Möglichkeit. Die Auskunft am Telefon war wischi waschi, angeblich geben sie den Fall an ihre Rechtsabteilung weiter und prüfen, ob der Eintrag gelöscht werden kann.
Das Familienmitglied hat ebenfalls dort angerufen und den Fall geschildert. Damit die Sache voran kommen soll, sollte das Familienmitglied eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen. Aus Panik heraus hat dieser das auf der Internetseite mit Klick auf das Häkchen getan und elektronisch eine Bestätigung bekommen, wo zudem drin steht, dass die Schuld anerkannt wurde. Das Problem daran ist, dass auf der Bestätigung mein Name, aber die Adresse des Familienmitglieds steht.
Jetzt mache ich mir sehr viel Sorgen, dass ich den Schufa-Eintrag nicht mehr gelöscht bekomme, da die Schuld "anerkannt" wurde.
Wie kann ich nun beweisen, dass ich dies nicht getan habe? Ist eine Schuldanerkenntnis ohne Unterschrift meinerseits überhaupt gültig?
Angeblich wurde beim Abschließen der Ratenzahlung die IP-Adresse gespeichert, da das Familienmitglied in einem anderen Bundesland wohnt und ich zu der Zeit arbeiten war, könnte man so behaupten, dass ich es nicht gewesen sein kann?
Und angenommen, durch Schuldanerkenntnis wäre eine Löschung des Eintrags nicht mehr möglich, würde es eine Anzeige gegen das Familienmitglied dennoch bewerkstelligen?
Entschuldigung für den langen Text und die vielen Fragen, mir ist dieses Anliegen sehr wichtig.
Unberechtigter Schufa-Eintrag
5. September 2024
Thema abonnieren
Frage vom 5. September 2024 | 11:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unberechtigter Schufa-Eintrag
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 5. September 2024 | 12:41
Von
Status: Unbeschreiblich (128256 Beiträge, 40958x hilfreich)
Zitatmöchte eine Kopie einer Strafanzeige, damit würden sie den Eintrag löschen. :
Es gibt keine Straftat. Es gab offenbar einen Irrtum des Familienmitgliedes den das Familienmitglied unmittelbar nach bemerken korrigiert hat.
ZitatDas Problem daran ist, dass auf der Bestätigung mein Name, aber die Adresse des Familienmitglieds steht. :
Das Familienmitglied sollte mal endlich lernen, Sachen sorgfältig zu lesen bevor es was anklickt.
Ich würde wie folgt vorgehen.
Diese Bestätigung anfechten, da man nachweislich weder Käufer, Vertragspartner noch Schuldner ist.
Des weiteren würde ich auffordern den falschen Eintrag unverzüglich aus allen Auskunfteien zu löschen.
Das ganze mit der Ankündigung das nach fruchtlosem Fristablauf an einen Rechtanwalt zu geben, der dann negative Feststellungsklage etc. veranlassen wird, u.a. wegen § 824 BGB.
Des weiteren würde ich auch Strafanzeige erstatten, allerdings gegen das Inkasso bzw. dessen Geschäftsführer und die mit dem Vorgang befassten Sachbearbeiter (Kreditverleumdung).
Diese Bestätigung würde ich dann dem Schreiben beifügen, mit der süffisanten Bemerkung das man ja unbedingt auf die Strafanzeige bestanden habe...
An die Schufa würde ich ebenfalls schreiben und auch hier auffordern den Eintrag wegen vorsätzlicher Personenverwechselung / Falscheintragung zu löschen, mindestens jedoch zu sperren.
Die Korrespondenz an das Inkasso würde ich in Kopie beifügen.
All das würde ich in gerichtsfester Form senden.
#2
Antwort vom 5. September 2024 | 13:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEs gibt keine Straftat. Es gab offenbar einen Irrtum des Familienmitgliedes den das Familienmitglied unmittelbar nach bemerken korrigiert hat. :
Das Familienmitglied hat übrigens willentlich diese Bestellung auf meine Daten aufgegeben, da deren Schufa negativ ist und Käufe auf Rechnung nicht möglich sind. Das Familienmitglied hat aus Scham versucht es zu korrigieren, was natürlich nicht geklappt hat. Beweisen kann er es aber auch nicht mehr, dass er eine Korrektur veranlasst hat. Nun sind immer noch meine Daten mit der Bestellung verknüpft.
ZitatAn die Schufa würde ich ebenfalls schreiben und auch hier auffordern den Eintrag wegen vorsätzlicher Personenverwechselung / Falscheintragung zu löschen, mindestens jedoch zu sperren. :
Die Korrespondenz an das Inkasso würde ich in Kopie beifügen.
Die Schufa verwies mich in ihren Vertragspartner, also das Inkassounternehmen, welche eine Löschung vornehmen sollen. Ist dies überhaupt rechtens, ich dachte, dass die Schufa selbst solche Einträge löschen kann.
ZitatDes weiteren würde ich auch Strafanzeige erstatten, allerdings gegen das Inkasso bzw. dessen Geschäftsführer und die mit dem Vorgang befassten Sachbearbeiter (Kreditverleumdung). :
Den Namen des Sachbearbeiters weiß ich leider nicht mehr. Darf ich fragen, wie mein Fall mit Kreditverleumdung zusammenhängt? Nur zum Verständnis, falls ich eine solche Anzeige aufgeben werde.
ZitatDiese Bestätigung anfechten, da man nachweislich weder Käufer, Vertragspartner noch Schuldner ist. :
Du meinst die Ratenzahlungsbestätigung/Schuldanerkenntnis? In wie fern fechtet man so etwas an? Ich kenne mich leider gar nicht in diesen Dingen aus, tut mir leid.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort zu meinem Beitrag!
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.715
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
14 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten