Hallo zusammen,
folgendes zu meinem Fall, ich hoffe man kann mir kurzfristig Tipps geben wie ich mit der Situation umgehen soll.
Ich hatte ein TV-Vertrag mit einem bekannten Unternehmen für priv. Fernsehen.
Meinen Vertrag habe ich fristgemäß gekündigt und bin ca. 1 Monat später umgezogen ohne meine neue Anschrift mitzuteilen.
Den Receiver habe ich leider vergessen zurück zu schicken. So habe ich die Mahnungen vermutlich an die alte Anschrift erhalten.
Nun sind 4 Monate ins Land verstrichen seitdem mein Vertrag bereits ausgelaufen ist und ich habe nun Post bekommen vom Inkasso Unternehmen, im Auftrag des Anbieters für priv.Fernsehen in Höhe von 50€.
Zu diesen 50€ kommen laut dem Schreiben 12€ Mahngebühren drauf und 70€ Euro zzgl. 10€ Ermittlungskosten Inkassokosten.
(Was ich definitiv für überhöht halte!)
Nach einem kurzen Gespräch wurde mir seitens Anbieter mitgeteilt, dass ich den Receiver zurückschicken kann und diese eine Gutschrift an das Inkassounternehmen zusenden. Dies habe ich auch unverzüglich getan nachdem ich alles Fotografiert habe zur Dokumentation.
Die berechtigten Mahnkosten habe ich an den Anbieter Zweckgebunden überweisen, zzgl. 2,50€ Porto und Zinsen.
Nun meine Frage:
Sind die Inkassokosten in Höhe von 1,3 Gebühr hier berechtigt??
Ich hatte jetzt vor, die Forderung
seitens Inkasso vollumfänglich zu Widersprechen, da ich die angesetzten Kosten nach RVG 1,3 in diesem Fall für zu hoch erachte und biete an 0,3 zu zahlen zzgl der Ermittlungskosten. Falls diese nicht damit einverstanden sind soll bitte der Klageweg aufgesucht werden und das ich einem Mahnbescheid unverzüglich widersprechen werde.
Ist das sinnvoll? Inwiefern kann ich mit einem Schufa Eintrag rechnen, wenn ich es drauf ankommen lasse?
Die HF ist ja nun beglichen samt allen offenen Kosten. Ich kann mir bei bestem Willen nicht vorstellen, dass die Inkassokosten die HF so extrem überschreiten, das steht doch in keinem Verhältnis...
Bitte um Hilfe.
Unbestrittene Hauptforderung / Inkasso Problem
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zitat:Die berechtigten Mahnkosten habe ich an den Anbieter Zweckgebunden überweisen, zzgl. 2,50€ Porto und Zinsen.
Die Mahngebühren von 12€ sind viel zu hoch. Allerdings sind die 10 € Adressermittlung berechtigt und bewegen sich auf der Höhe der Kosten einer Meldeauskunft.
Ich persönlich würde dem Inkasso gegenüber zurückweisen mangels Verzug. Meiner Meinung nach ist man beim Geräte-Rückversand ohne Mahnung nicht in Verzug, denn der Termin ist bei Vertragsschluss nicht kalendarisch bestimmbar. Davon abgesehen: Wäre man mit Geräte-Rückversand in Verzug, ist man IMHO aber noch lange nicht mit der Geldforderung in Verzug. Denn es wurde ja nie eine Rechnung o.ä. gestellt bzw. das Geld eingefordert.
Die Anbieter kürzen hier unberechtigt mehrere Schritte ab.
Zitat:Inwiefern kann ich mit einem Schufa Eintrag rechnen, wenn ich es drauf ankommen lasse?
Wenn man widerspricht ist das sehr unwahrscheinlich.
Nur damit ich das richtig verstehe...
Du hattest keinen Nachsendeauftrag, den Receiver zurück geschickt und folgendes bezahlt:
Mahnkosten EUR 12,-
Portokosten/Zinsen EUR 2,50
Ich an deiner Stelle würde dem Inkasso einmalig ein Einwurfeinschreiben schicken mit sinngemäß folgendem Inhalt:
Der überwiesene Betrag beinhaltet Mahnkosten, Ermittlungskosten & Zinsen. Alle weiteren Kosten werden zurückgewiesen, die persönliche und/oder telefonische Kontaktaufnahme, sowie die Meldung an Auskunfteien verboten.
Weitere Zahlungen werden nicht geleistet, einem eventuellen gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen.
Es steht dem TV-Anbieter frei höhere Kosten nachzuweisen.
Es gibt dabei ein gewisses Risiko. Du könntest auf Zahlung der Inkassokosten verklagt werden und es könnte einen Richter geben, der diesem dann auch statt gibt. Aber meiner Meinung nach beträgt die Chance unter 2 %.
Um Mahngebühren in der genannten Höhe fordern zu können, hätte der Gläubiger 5 - 6 Mahnungen schicken müssen. Wenn schon die erste nicht ankommt, weil da niemand mehr mit diesem Namen wohnt, sind die anderen sein Privatvergnügen.
Die Ermittlungskosten halte ich für durchsetzbar. Man kann sich über die Höhe noch streiten, aber sie bewegen sich im üblichen Rahmen.
Die Inkassokosten würde ich schlichtweg streichen. Der Gläubiger ist ein geschäftserfahrenes Unternehmen und es ist ihm zuzumuten ein eigenes Mahnwesen zu unterhalten.
Gruß
Shihaya
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@Shihaya: Ja, ich habe an den TV Anbieter folgendes überwiesen: 15€, zusammengesetzt aus Mahnkosten, Porto, Rest Zinsen.
Der einzige Punkt der mich etwas verwirrt ist folgender:
Bekommt denn der Anbieter eine Benachrichtigung darüber, dass die Zustellung der Mahnungen nicht erfolgt ist, da der Empfänger dort nicht mehr wohnt?
Ist es dem Anbieter zuzumuten die neue Adresse in Erfahrung zu bringen?
Das Kuriose bei der ganzen Geschichte ist, dass mir der Anbieter am Telefon sagte, dass die Mahnungen per E-Mail rausgingen. Diese habe ich allerdings nicht bekommen. Der nächste MA der Firma sagte dann allerdings per Post an die alte Anschrift.
Zitat:Bekommt denn der Anbieter eine Benachrichtigung darüber, dass die Zustellung der Mahnungen nicht erfolgt ist, da der Empfänger dort nicht mehr wohnt?
Müsste er eigentlich, ja.
Zitat:Ist es dem Anbieter zuzumuten die neue Adresse in Erfahrung zu bringen?
Meiner Meinung nach Ja. Ich habe noch nie gelesen, dass eine Adressrecherche nur von Anwälten gemacht werden kann oder dass das eine Rechtsdienstleistung darstellt.
Zitat:Das Kuriose bei der ganzen Geschichte ist, dass mir der Anbieter am Telefon sagte, dass die Mahnungen per E-Mail rausgingen. Diese habe ich allerdings nicht bekommen. Der nächste MA der Firma sagte dann allerdings per Post an die alte Anschrift.
Nett, dieser Widerspruch in sich. Bringen tut dir diese Erkenntnis nichts. Und beweisen lassen sich Telefongespräche auch nicht.
Ich habe nun der Inkasso Firma folgenden Brief geschickt:
Die offenstehende Forderung der Fa. XXX habe ich durch die Rücksendung des Leihgeräts samt XXX-Karte beglichen. Mahnkosten in Höhe von 15€ wurden auf das Konto der Fa. XXX mit dem Verwendungszweck "Zweckgebunden: (siehe oben)" überwiesen.
Die Hauptforderung der Fa. XXX wurde damit bereits getilgt.
Somit weise ich die Gesamtforderung vollumfänglich zurück.
Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich laut BDSG nicht einverstanden!
Sollten meine Daten widerrechtlich an Dritte, Auskunfteien oder Schufa weitergegeben werden, werde ich von gerichtlichen Schadensersatzansprüchen gegen Ihr Unternehmen Gebrauch machen.
Ich bin mal gespannt was als nächstes kommt.
Für mich wäre es momentan absolut fatal, wenn ich durch diese Angelegenheit einen finanziellen Nachteil ziehen sollte, da ich demnächst Vater werde und Probleme durch Schufa und Co nicht erlauben kann.
Sorry für den sentimentalen Ausschweifer, aber das Thema belastet mich doch schon muss ich zugeben.
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