Undurchsichtige Forderung der BID Inkasso

23. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lämmchen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Undurchsichtige Forderung der BID Inkasso

Guten Tag liebes Forum, da ich über Google ähnliche Beiträge fand, die mir aber nicht so recht in meinem Fall helfen konnten, dachte ich, ich schreibe mal hier.

Ich habe letzte Woche aus heiterem Himmel eine Forderung der BID Inkasso über ca. 800 EUR bekommen. Keinerlei Anhaltspunkte, Aufstellung usw.
Aber fleißig waren sie. Denn in der Schufa existiert auch schon ein Eintrag. Dabei dachte ich, dass man darauf vorher mehrfach hinweisen muss bevor so was passiert? Oder bin ich da falsch informiert? Aber der Eintrag wurde schon Anfang August erstellt, noch bevor der Brief geschrieben wurde.
Ich solle die geforderten 800 EUR bitte innerhalb von 2 Tagen zahlen.

Davon hab ich mich erstmal nicht beirren lassen und eine Forderungsaufstellung erfragt. Diese kam heute per Post. Schlau geworden bin ich daraus aber nicht. Eher noch verwirrter.

Es geht scheinbar um 1&1 bzw. inzwischen IONOS SE.
Rechnungen seien angefallen zwischen Mai und Juli 2008. Dazwischen sind auch Zinsen aufgeführt.
Was ich komisch finde, es sind drei Posten mit der selben Rechnungsnummer aufgeführt:
29.07.2008 144,87
29.07.2008 39,99
29.07.2008 20,00

Für den selben Tag:
29.07.2008 -144,87 Direktzahlung AG2
29.07.2008 -39,99 Direktzahlung AG2
29.07.2088 -20,00. Direktzahlung AG2

Also ich hab da definitiv nichts gezahlt. Zumal ich zu dem Zeitpunkt gerade frisch verheiratet und umgezogen war, daher kann ich mir auch nicht vorstellen das da Rechnungen angefallen sind.
Und was bitte heißt „Direktzahlung AG2"? Darauf kann ich mir keinen Reim machen. Wieso kann man das nicht so schreiben das ein normaler Verbraucher es auch versteht?
Google spuckt mir dazu nur ALG2 raus, das kann es aber nicht sein, das hab ich nie bezogen. Es sei denn die haben die falsche Person.

Danach kommen nur noch 2 Adressermittlungen und jede Menge Zinsen, ab 2008 durchgehend berechnet bis 2022.
Die letzte Adressermittlung erfolgte im Mai 2012. Und dann hat man sich 10 Jahre später entschieden mir einen Schufaeintrag zu schenken und einen Brief zu schreiben?
Ein Mahnbescheid oder Zwangsvollstreckung scheint auch nicht zu existieren. Das wurde weder in den Briefen noch in der Schufa oder der Aufstellung erwähnt. Und spätestens in der Aufstellung müssten die Kosten dafür doch aufgeführt sein?

Ich bräuchte mal Hilfe wie ich hier nun vorgehen soll. Ich will nichts falsch machen.

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12303.04.2023 08:40:41
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 22x hilfreich)

Anfragen ob es einen Gerichtlichen Titel gibt, falls nein Forderung aufgrund der Verjährung widersprechen.

Zitat (von Lämmchen):
Denn in der Schufa existiert auch schon ein Eintrag. Dabei dachte ich, dass man darauf vorher mehrfach hinweisen muss bevor so was passiert?

Ein Schufa Eintrag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, diese sind laut deinen Angaben hier nicht gegeben.

Ich würde unter Fristsetzung dem Inkasso mitteilen, dass diese den Schufa Eintrag entfernen sollen oder du einen Anwalt einschaltest, eine spätere Klage könnte auch mit Schadensersatzs Ansprüchen verbunden sein.
Zitat (von Lämmchen):
Und spätestens in der Aufstellung müssten die Kosten dafür doch aufgeführt sein?

Sofern dass Inkasso die Kosten dafür ersetzt haben möchte Ja

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#2
 Von 
Lämmchen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe mir heute Morgen mal die Zeit genommen und versucht beim Inkasso anzurufen, um direkt zu erfahren, ob ein Titel existiert und was "Direktztahlung AG2" bedeutet. Denn nach einem eventuell bestehenden Titel und der Kopie dessen hatte ich zusammen mit der Forderungsaufstellung gefragt. Und bekommen hatte ich ja nur die Forderungsaufstellung.
Die Hotlinewartezeit blieb konstant bei 15 Minuten. Da habe ich dann aufgelegt und gedacht: "Ich versuche es mal direkt bei IONOS. Die müssten mir ja auch was sagen können"

Kann IONOS nicht. Die haben zu den Rechnungsnummern nichts gefunden. Meinten "mit einer 2 vorne, das müsste web.de oder Telefon sein, dafür sei 1&1 zuständig, von denen habe man sich 2018 getrennt."
Ich soll bei 1&1 anrufen. Auf meinen Einwand das aber IONOS SE als Auftraggeber auf den Briefen steht erwiderte er nur "Also wir sind das nicht. Rufen Sie mal bei 1&1 an"

Also habe ich als Nächstes bei 1&1 angerufen. Auch dort ist weder unter den Rechnungsnummern noch der in der Aufstellung aufgeführten Kundennummer etwas bekannt. Absolut nichts zu finden. Interessant. Keiner weiß was.
Ich habe übrigens explizit erwähnt, dass die Rechnungen aus 2008 sind.

Dann wollte ich noch einmal bei BID anrufen. Aber diesmal verlängerte sich die Wartezeit. Anfangs waren es 12 Minuten. Dann 15 Minuten. Dann 16 Minuten. Da habe ich aufgegeben. Offenbar will da niemand mit einem sprechen. Ich finde das ganze immer seltsamer.

Ich würde jetzt mal stark davon ausgehen das da im Trüben gefischt wird, kein Titel existiert und Widersprechen/Einrede Verjährung machen.

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Lämmchen):
29.07.2008 -144,87 Direktzahlung AG2

Ich vermute mal Auftraggeber. Ist aber wirklich eine reine Vermutung.

Zitat (von Lämmchen):
Ich würde jetzt mal stark davon ausgehen das da im Trüben gefischt wird, kein Titel existiert und Widersprechen/Einrede Verjährung machen.

Das würde ich auch machen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lämmchen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun sitze ich gerade hier und tippe ein Schreiben an den BID und wollte eigentlich eine Einrede der Verjährung formulieren. Und dachte mir so, ich kann ja nebenbei noch mal die Hotline laufen lassen und gucken wie lang man warten muss. Nach 12 Minuten ging tatsächlich mal jemand ans Telefon.
Mir ging es eigentlich nur um eine Erklärung zu „Direktzahlung AG2" und eine mündliche Bestätigung das kein Titel besteht, wie ich es vermute. Dann gibts den Brief von mir an BID per Email und Einschreiben.

Und jetzt wird es richtig seltsam.

1. Frage „Was heißt denn Direktzahlung AG2?"
Antwort „Da haben sie an den Gläubiger überwiesen" (das würde ich jetzt mal stark bezweifeln)

2. Frage „Um was geht es denn hier überhaupt. Was hab ich denn da angeblich für einen Vertrag abgeschlossen? Ich habe heute versucht das herauszufinden und weder IONOS noch 1&1 konnten zu den Daten etwas finden"
Antwort: „Jaaaaa, also das sind ja ganz alte Rechnungen und dazu kann ich ihnen nun auch nichts genaues sagen"

????? Was soll ich denn damit jetzt anfangen?

3. Frage: „Besteht denn eigentlich ein gerichtlicher Titel? Dazu konnte ich auch nichts finden"
„Nein es besteht kein Titel"

Um dann kurz darauf zu sagen es bestünde doch einer. In einer anderen Akte. Bitte was? Andere Akte? „Ja es gibt mehrere" . Aber dazu hat sie dann auch nichts mehr gesagt. Um es mal ganz plump zu sagen: HÄÄÄ????
Und dann meinte sie, ich hätte ja letztes Jahr eine Stundung beantragt wegen Hochwasser.

ICH? Eine Stundung wegen Hochwasser? Ganz sicher nicht.
Ich hatte mit dem BID keinerlei Kontakt und erst recht nicht wegen Hochwasser, hier gabs gar keines. Eine Adresse zu der Stundung, selbst eine ungefähre, wollte sie dann aber auch nicht rausrücken und wurde plötzlich ganz zugeknöpft. Das könne sie im PC nicht sehen. Ahja.

Irgendwie scheint hier einen Verwechselung vorzuliegen. Das passt alles absolut nicht.

Jetzt muss ich doch mal ganz blöd fragen: Was mach ich denn jetzt am besten? Widerspruch? Ich warte jetzt ganz bestimmt nicht ab.
Und ich hätte von denen gerne eine Datenauskunft nach DSGVO, das darf man mir doch nicht verweigern, oder? Denn ich blicke hier nicht mehr durch. So ganz und gar nicht mehr. Das wird ja immer chaotischer anstatt klarer.

-- Editiert von User am 24. August 2022 15:40

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Ich würde kurz und knapp schreiben

"Sehr geehrte...,

Ich widerspreche der Forderung komplett. Die Forderung ist verjährt. Außerdem passen die von ihrer Mitarbeiterin genannte Voradresse nicht zu mir.

Ich erwarte ihr Erledigungsschreiben und eine komplette Auskunft gem. EU-DSGVO bis zum 14.09.22.

Etwaige Einträge bei Auskunfteien sind sofort zu löschen. Schadensersatzansprüche behalte ich mir vor.

MfG
....

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lämmchen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe soeben wieder Post vom BID bekommen. Datum vom Brief: Gestern! Ach…

Neue Inkassonummer, neue Forderung. Wieder IONOS SE als Auftraggeber.

Schadensersatz aus Vertrag mit Vertragsdatum November 2008.
Forderung 588,29 EUR. Wenn ich aber bis zum 03.09.2022 zahle wäre die Forderung nur 564,77 EUR.

Setzt sich dann wie folgt zusammen:
327,65 EUR Hauptforderung
207,72 EUR Zinsen
44,10 EUR Inkassokosten
8,82 EUR Post- und Telekommunikationspauschale

Es wird nirgends ein Titel erwähnt oder as für ein Vertrag das bitte gewesen sein soll.

Es steht aber diesmal eine Kundennummer drin. Also hab ich (wieder) IONOS angerufen. Mit folgendem Ergebnis:
„Das ist eine 1&1 Kundennummer, da kann ich nichts sehen."
„Ja aber sie stehen doch als Auftraggeber drin"
„Das ist 1&1, wir nicht. Mehr kann ich dazu nicht sagen."

1&1 angerufen. Mal wieder.
Die Dame von 1&1 war sehr nett und wollte mir wirklich helfen.
Sie hat nichts zu der Kundennummer gefunden, die existiert nicht. Nichts zu meinem aktuellen oder meinem alten Nachnamen, nichts zu meiner damaligen Postleitzahl. Sie hat sich auch mit Kollegen besprochen und wirklich alles versucht, um irgendwas für mich herauszufinden. Sie hat sich mindestens dreimal dafür entschuldigt, dass sie mir nicht weiterhelfen kann. Und sie meinte das sei der seltsamste Fall von dem sie je gehört hat.

So und jetzt weiß ich auch nicht. Ich bin jedenfalls langsam echt sauer. Ich würde dem BID jetzt eine Frist setzen, und zwar diesmal eine relativ kurze, bis nächste Woche. Kann ihnen ja über ihr tolles Onlineportal schreiben.
Der Brief kam ja nun auch sehr flott. Die sollen mir mal bitte sämtliche Unterlagen sowie eine Beauftragung vorlegen und begründen wieso sie JETZT eine Sache von 2008 eintreiben.
Sonst mache ich eine Anzeige wegen Betruges. Oder übertreib ich es dann?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Ich würde hier sogar eine Strafanzeige gegen Unbekannt in Betracht ziehen.

Wenn keiner der in Frage kommenden Gläubiger von der Forderung etwas weiss und trotzdem Forderungen gestellt werden und sogar noch Schufaeinträge entstehen, entsteht bei mir der Verdacht eines Betrugsversuches von einer unbekannten Stelle.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.04.2023 08:40:41
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 22x hilfreich)

Forderungen widersprechen, Anzeige wegen Verdacht des Gewerblichen Betruges, Anzeigenbestätigung an den Auftraggeber, sowie an dass Inkasso senden.

Weitere Briefe darfst du ignorieren & wenn Post von Gericht kommt, dem Mahnbescheid widersprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Ich gehe hier stark von einer Verwechslung aus. Anzeige bringt nix, da ich EOS mit einer Personenverwechslung rausreden wird und die Forderungen mit Sicherheit existieren.

Zitat (von Kalanndok):
Wenn keiner der in Frage kommenden Gläubiger von der Forderung etwas weiss und trotzdem Forderungen gestellt werden und sogar noch Schufaeinträge entstehen, entsteht bei mir der Verdacht eines Betrugsversuches von einer unbekannten Stelle.

Das ist mit Sicherheit mal totaler Quatsch.

@TE schreibe EOS+ggf die Schufa an und weise die Forderungen zurück!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lämmchen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich wollte mal ein Update geben.

Am 24.08. habe ich dem BID einen Widerspruchsbrief bezüglich der zu Beginn genannten ersten Forderung geschrieben und per Einschreiben abgeschickt.
Der Brief beinhaltet den Widerspruch inkl. der Bemerkung, dass weder IONOS noch 1&1 Daten dazu haben und die beim BID am Telefon genannten Daten nicht zu mir passen.
Ich habe im Brief eine Bestätigung gefordert, dass die Sache erledigt ist und zeitgleich eine Datenauskunft nach DSGVO. Mit Frist bis zum 7. September 2022.
Angesichts der Tatsache, dass die ganz offensichtlich auch sehr schnell sein können und man mir umgekehrt nur 2 Tage Zeit gab, finde ich 14 Tage Zeit sehr angemessen.

Bei der Schufa habe ich zudem schon am 17.08. den Eintrag vom BID bemängelt und "Die Forderung ist mir nicht bekannt" gewählt.

Am 25.8 kam dann ja die zweite Forderung von BID. Noch am selben Tag habe ich auch dazu einen Brief angefangen. Ich wollte aber abwarten, ob zu der ersten Sache zeitnah eine Antwort kommt. Da aber nichts kam, habe ich den zweiten Brief dann Ende August abgeschickt. Ebenfalls als Einschreiben.
Dieser beinhaltete ebenfalls einen Widerspruch mit dem Hinweis, dass auch hierzu weder IONOS noch 1&1 Daten haben. Und natürlich die Bitte um entsprechende Nachweise sowie den Nachweis der Beauftragung durch die Mandantin, wenn man anderer Meinung sei.

Heute ist der 7. September. Bisher habe ich nichts bekommen vom BID. Zu keinem der beiden Sachen und erst recht keine Datenauskunft. Die Post für heute ist auch schon durch. Man hüllt sich in Schweigen.

Einzig von der Schufa kam ein Update vor ein paar Tagen. Auch dort hat der BID wohl keinerlei Stellung bezogen, weder positiv noch negativ. Daher hat die Schufa den Eintrag am 1. September selbst aus dem Verkehr gezogen.

Ich gebe denen jetzt noch etwas Zeit und wenn das Stillschweigen so bleibt, dann muss ich mal schauen, wo ich mich beschwere über dieses Vorgehen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12303.04.2023 08:40:41
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 22x hilfreich)

der Einspruch (einmal) per Einschreiben hätte gereicht, ggf. nochmal per Telefon oder per E-Mail (hätte ich zumindest)
Ich würde eventuell ein Erstgespräch bei einem Anwalt mir überlegen, da eventuell auch Schadensersatzansprüche dir zustehen & dieser kann ebenfalls nochmal kommunizieren, dass deine Daten aus deren System gelöscht werden soll.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Lämmchen):
muss ich mal schauen, wo ich mich beschwere über dieses Vorgehen.

- das zuständige Aussichtsgericht
- der zuständige Datenschutzbeauftragte


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lämmchen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich wollte mal kurz ein Update geben:

Am 15. September erhielt ich ein Schreiben vom BID in dem man mir mitteilte, dass es tatsächlich eine Personenverwechslung gab. Ich dürfe die beiden Forderungen als gegenstandslos betrachten. Persönlich unterschrieben vom Geschäftsführer.

Eine Datenauskunft bleibt man mir bis heute schuldig.

Ich habe mittlerweile Beschwerden bei der zuständigen Datenschutzbehörde und beim BDIU eingereicht.

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