Ungerechtfertigen Inkassoforderung und Zwangsvollstreckung, sowie Verstoß des richter

22. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
idoctora
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungerechtfertigen Inkassoforderung und Zwangsvollstreckung, sowie Verstoß des richter

Hallo zusammen,

Vor mehr als 2 Jahre habe ich in einer WG mit noch 3 Mitbewohnern gewohnt, da hatten wir aber mehrmals Probleme mit der Vermietern und deshalb sind wir alle umgezogen. Im Jahr 2005 haben wir dort 9 Monate gewohnt und 200 Euro pro Monat Nebenkosten bezahlt. Schließlich bekamen wir eine Jahresnebenkostenabrechnung, die einerseits extrem hoch war und anderseits waren nur 6 mal 200 Euro, anstatt 9 mal 200 Euro für Nebenkosten abgezogen. Das heißt, 600 Euro mussten noch abgezogen werden! Wir waren natürlich damit nicht einverstanden und wollten alles mit Hilfe der Rechtanwälte klären. Außerdem haben wir nach mehr als 6 Monate nach dem Auszug eine Rechnung für Renovierungsarbeiten in Hohe von 1415 Euro auch noch bekommen. Sie haben uns einfach ohne beidseitige Zustimmung mitgeteilt, dass unserer Kaution in Hohe von 1300 Euro von den Renovierungskosten abgezogen ist, und deswegen schulden wir 115 Euro für Renoviernagarbeiten, also 1415 Euro Renovierungskosten minus 1300 Euro Kaution. Zusätzlich blieb noch die Rechnung für die Nebenkosten offen.
Folglich gab es, nach 2 Jahren Anwaltsstreik, ein Prozess im Amtsgericht. Dort hat der Richter entschieden, dass die Beklagten (wir, die Mieter) an die Kläger (die Vermieter) insgesamt 1400 Euro für die Nebenkosten zahlen müssen. Außerdem haben wir ( die Beklagten) weder die Gerichtskosten und die Kosten für die Rechtsanwältin zu tragen, noch die von den Klägern verlangten Kosten der Renovierung können hingegen nicht verlangt werden, weil Schönheitsreparaturen gem. § 535 I 2 BGB grundsätzlich vom Vermieter zu tragen sind, außer wenn es eine übermäßige, nicht mehr vertragsgemäße Nutzung anzunehmen währe, das aber hier nicht der Fall ist. Das steht deutlich im Urteil vom Amtsgericht und natürlich sind wir damit einverstanden.
Dann hat unsere Rechtsanwältin an der Kläger einen Brief geschickt, dass im Bezug auf das Urteil des Amtsgerichts, dürfen wir die Kläger bitten unserer Kaution in hohe von 1300 Euro plus die Nebenkostenzahlungen für die 3 Monate ( 3 mal 200 = 600 Euro) abzurechnen. Wir wollten aber kein Geld, sondern nur alles auf Null zu machen, die Sache zu schließen, weil wir alle die Nasen schon voll hatten.
Eine Woche später bekamen wir eine Antwort, dass die Kaution von den Renovierungskosten abgerechnet wurde und kein Wort über die 600 Euro. Dann haben wir einen Monat später eine Inkassoförderung bekommen, die 1400 Euro zu zahlen. Dagegen hat unsere Rechtsanwältin noch einen Brief an der Inkassofirma gesendet und damit die ganze Geschichte noch mal erzählt und erklärt, dass die Angelegenheit beschlossen ist.
3 Monate haben wir gar nichts mehr von der Inkassofirma bekommen. Deshalb war das alles nicht nur für uns, sondern auch für unsere RA eine beschlossene Sache. Wir haben unsere originalen Unterlagen bekommen, so wie ein herzlichen Dank für die Übertragung des Mandates.
Plötzlich habe ich aber nach 3 Monate eine „Grüßkarte“ vom Obergerichtsvollzieher bekommen, dass es ein Zwangsvollstreckungsauftrag gegen mich vorgelegt ist, weil es in der Inkassofirma noch die Zahlungsförderung offen ist. Jetzt habe ich eine Frist von 5 Tage um das alles zu klären. Wenn er aber keine Meldung von der Inkassofirma bekommt, dass sie die Forderung zurückziehen, muss ich den Betrag, der von 1400 auf 1700 gestiegen ist, bezahlen oder kommt der Typ zu mir Zuhause zu „Besuch“.
Meine Rechtsanwältin hat mit ihm gesprochen und arbeitet daran das Missverständnis zu klären. Ich weiß es aber nicht, ob bei der Bürokratie, die paar Tage reichen würden und mache mir viele Sorgen. Deswegen bitte ich Euch um Tipps, die mir eventuell helfen können. Oder vielleicht, wenn ihr ein Porezedent in der Richtung kennen, den mir zu nennen.

Vielen Dank im Voraus.


-- Editiert von idoctora am 22.07.2007 17:58:43

-- Editiert von idoctora am 22.07.2007 18:01:42

-- Editiert von idoctora am 22.07.2007 18:07:12

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
idoctora
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gab eine technische Feller!!! ES GEHT NICHT UM VERSTOß DES RICHTERS, SONDERN UM VERSTOß GEGEN RICHTERSURTEIL!!! SORRY

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Schwieriger Fall, aber was sagt denn dein Anwalt dazu? Meine ich denke er wird dir sicher besser helfen können, da er in die Sache von Anfang an involviert war.

Außerdem scheint er doch auch kein schlechter Anwalt zu sein.

Fraglich ist ob eine Zustimmung der Gegenpartei auf euer Angebot besteht alles auf NULL zusetzen. Und dies auch in vertraglicher Form festgehalten wurde. Denn wenn dies der Fall ist, dann die jetzige Forderung unberechtigt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen