Ungerechtfertigte Bereicherung

22. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
frau123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungerechtfertigte Bereicherung

Ich habe leider vor 2 Jahren bei meinem alten Arbeitgeber 6000€ geklaut. Diese Woche kam nun der Mahnbescheid mit der Zahlungsaufforderung. Wir hatten das damals so geregelt das er nicht zur Polizei geht wenn ich ihm das Geld zurück gebe. Nun bin ich seit 8 Wochen Mutter und bekomme nur Elterngeld und Kindergeld. Es ist unmöglich die volle Summe auf einmal zu Zahlen. Wie kann ich nun Vorgehen? Muss ich dem mahnbescheid widersprechen?

Noch eine Frage: Mein alter Arbeitgeber hat keine Beweise außer das ich ein Schuldannerkenntnis unterschrieben habe. Allerdings waren dort 3 Chefs die mich regelrecht dazu gezwungen haben das zu unterschreiben. Würde ihm das Schuldannerkenntnis vor Gericht reichen um mich zu verklagen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Und wieviel wurde in den 2 Jahren bereits zurückgezahlt?
Es wird bestimmt noch andere Beweise geben und dann noch das Anerkenntnis ... reicht zivil- wie strafrechtlich aus.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Muss ich dem mahnbescheid widersprechen?

Nein. Wenn die Sachlage klar ist (und das entnehme ich ihren Ausführungen mal) wäre das ein Bärdendienst. 1. Man verärgert den Ex-AG nur weiter, 2. Man wird verklagt, hat dann horrende Mehrkosten.

Ob nun der Arbeitgeber auf das Schuldanerkenntnis gedrängt hat oder nicht, ist eher nicht so wichtig. Wenn Sie gestohlen haben, dann müssen Sie den Schaden schließlich auch wiedergutmachen. Insofern wäre es denke ich nicht ratsam, dagegen vorzugehen.

1. Schritt: prüfen ob der Mahnbescheid inhaltlich richtig ist (siehe Tinnitus Post). Auch bei den Nebenforderungen prüfen.
2. Schritt: ggf. ein Teilwiderspruch auf den falsch erhobenen Gebühren.

Ergebnis des Teilwiderspruchs ist dann, dass der Arbeitgeber einen Vollstreckungstitel hat, bei dem er bis zu 30 jahre vollstrecken kann. Auch dürfte eine Privatinsolvenz mit RSB sinnlos sein, da Sie hier geklaut haben,
Sobald der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, eine eidesstattliche Versicherung bei ihm abgeben, dann ist sozusagen erst mal Ruhe, wenn sie nirgendwo Vermögen haben und nichts verdienen. Wenn Sie irgendwann wieder etwas verdienen, das dann schrittweise abbezahlen.

Vielleicht sollte man den Arbeitgeber nochmal über die Sachlage aktiv informieren, dass man sich weiterhin wünscht, dass er damit nicht zur Polizei gehtl, wie es verabredet war, dass man im Moment nichts zahlen wird, aber keinen Widerspruch erhebt (oder nur Teilwiederspruch), dann soll er direkt eidesstattliche Versicherun beantragen, die man direkt beim Gerichtsvollzieher abgibt und sobald man wieder was verdient bzw. Geld hat, wird man den Schaden begleichen.

Wie gesagt: Spätestens vor Gericht, wenn er Klage erhebt, werden sie auch nichts dagegen tun können, dass er einen Titel kriegt. Dann sind aber Anwaltsgebühren und deutlich höhere Gerichtskosten nochmal mit drauf.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 23.12.2012 09:54

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