Habe ein Schreiben meiner Autoversichung erhalten den offennen Rechnungbetrag schnellstmöglich zu begleichen da sonst ein Inkasso eingeschaltet wird. Habe diese Nachricht am Freitagabend nach meiner Schicht gelesen. Montagfrüh um 9 Uhr auf der Bank überwiesen, Donnerstag Mittag erhalte ich ein schreiben eines Inkassobüros mit der Aufforderung meine Rechnung zu begleichen. Habe am selben Tag die Überweisungsquitung Eingescannt und an das Inkasso gesendet, ebenfalls habe ich mich gleichzeitig mit diesen Telefonisch in Verbindung gesetzt und habe Sie darauf hingewiesen das die Rechnung bereits beglichen ist und ich dies mit dem scann der Überweisung belegen kann. Beim Nächsten Brief wurde mir bestätigt das die Rechnung bezahlt wurde, ich aber noch die Gebühren für das Inkasso von 89 Euro zu entrichten habe. Wofür bitte schön ? für einen Brief den diese mir unberechtigter weise zugesendet haben. jetzt schicken diese mir alle drei Monate einen Brief mit der Aufforderung die 89 Euro zu bezahlen. Ich habe bei der VHV nachgefragt, bei Ihnen ist keine Rechnung von mir offen. Wie soll ich mich jetzt Verhalten ? Bezahlen ? Ignorieren ? oder Anzeige machen wegen Versuchten Betrug.
Ungerechtfertigte Forderung
21. November 2019
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Frage vom 21. November 2019 | 18:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungerechtfertigte Forderung
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 21. November 2019 | 18:07
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 296x hilfreich)
Zitat:Versuchten Betrug.
Sehe ich hier keinen.
Ich würde es ignorieren.
#2
Antwort vom 21. November 2019 | 23:52
Von
Status: Praktikant (631 Beiträge, 139x hilfreich)
Schriftlichen Widerspruch schreiben dass du der Forderung vollständig widersprichst da bereits bezahlt bzw. wegen Überschneidung. Danach nichts mehr machen. Warten bis ein Mahnbescheid kommt, diesen Vollständig widersprechen.ZitatWie soll ich mich jetzt Verhalten ? :
Ich würde die VHV bitten dir schriftlich zu bestätigen dass du keine offenen Posten hast.
Wenn ein Mahnbescheid kommt, reichst du dieses Schreiben + Zahlungsbeleg + Widerspruch vom Mahnbescheid dem Gericht ein.
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#3
Antwort vom 22. November 2019 | 07:01
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 296x hilfreich)
Zitat:Wenn ein Mahnbescheid kommt, reichst du dieses Schreiben + Zahlungsbeleg + Widerspruch vom Mahnbescheid dem Gericht ein.
Interessiert das Gericht beim MB aber 0,0000000
#4
Antwort vom 22. November 2019 | 09:16
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
Zitatnteressiert das Gericht beim MB aber 0,0000000 :
Korrekt, das Verfahren bei Mahnbescheiden läuft fast vollständig automatisiert, da werden keinerlei Beweise verlangt und auch nicht geprüft.
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