Ungerechtfertigte Forderung durch BID

2. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
SaschaT79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Ungerechtfertigte Forderung durch BID

Hallo zusammen,

da ich hier bereits ähnliche Beiträge bezüglich dieser BID gelesen habe, hoffe ich, daß ein paar Fragen durch Euch beantwortet werden können. Da ich bereits einige Schritte unternommen haben, schildere ich es nunmehr im Detail.

Am 03.01.2017 erfuhr ich durch eine Selbstauskunft bei der Schufa, das ich seit 2013 einen Eintrag durch die BID habe.
Direkt am gleichen Tag rief ich dieses Unternehmen an und erkundigte mich, wodurch dieser Eintrag zustande kam, wirklich sehr erstaunt, da ich vorher noch nie etwas von dieser BID gehört hatte.
Bereits beim Datenabgleich, das ich überhaupt Informationen erhalten durfte, gab es Ungereimtheiten. Es war zwar eine Adresse dort gespeichert, die ich mal bewohnt habe, aber schon sehr lange her ist. Nach Erklärung am Telefon, das ich ihr die Adresse nicht nennen könne, die sie gerne hören würde, teilte sie mir diese alte mit und erfragen doch freundlich, wo ich denn richtig wohnen würde. Dies teilte ich ihr mit, da ich ja auch weitere Korrespondenz benötige, um diesen Irrtum zu klären.
Unter dem Aktenzeichen sagte man mir, dies sei durch einen Vertrag mit der HUK für eine Autoversicherung aus dem Jahr 2000.
Da ich zu dieser Zeit in der Lehre war und a. eine Monteurwohnung auf dem Firmensitz und b. kein Geld für ein Auto (somit auch nicht für dessen Unterhaltung ) hatte, war mir direkt klar, daß da etwas nicht stimmig ist.
Die BID würde mir alle nötigen Unterlagen zukommen lassen, um diesen Vorfall zu klären.
Kurz darauf kam mit der Post eine Zahlungsaufforderung, eine Kopie eines Vollstreckungsbescheid und eine Aufstellung, direkt laut dem Schreiben noch am selben Tag des Telefonates erstellt.
Nicht nur, daß ja nunmehr ein Betrag durch die 17 Jahre entstanden ist in Höhe von etwas über 900€, wurde eine Frist zur Zahlung von ca.1 Woche gegeben.
Zwischenzeitlich habe ich vorab schon mit der HUK telefonisch Kontakt aufgenommen und hoffte auf diesem Weg schon eine Klärung zu erreichen. Jedoch konnten die mir aufgrund der langen Zeit keinerlei Auskünfte geben.
Nach Erhalt der Forderung rief ich erneut die BID an und meinte, das die doch bitte Verständnis aufbringen mögen, das es sich um ein Missverständniss handeln müsse. Ich bräuchte weitere Unterlagen, um nachweisen zu können, das ich nicht ihre gesuchte Person bin. Das wollte BID natürlich nicht anerkennen, sondern nötige Informationen beschaffen, um mir klar zu machen, das die schon den richtigen hätten. Das hätten die ja in der Adressermittlung herausgefunden.
Jetzt kommen erste Fragen meinerseits auf, denn ich bin nach der Lehre zwar öfters umgezogen, jedoch ersehe ich aus der Aufstellung, das 4 Anschriftenermittlungen stattgefunden haben ( die letzten Adressen sind aber nicht die, die mir zu Anfang zum Datenabgleich genannt wurden, also stelle ich das etwas in Frage)
- die so hoch vom Betrag sind (ca 500€ zusammen ), ob das gerechtfertigt sein kann? Laut Recherchen nicht.
- zwischen den Ermittlungen einmal 6 Jahre betragen und vor allem, warum ich dann nie dort angeschrieben wurde. Die letzten beiden Wohnsitze betrugen 6 und 4 Jahre. Somit Frage ich mich, ob auch eine Meldung bei der Schufa ohne vorherige Mahnung gerechtfertigt ist und warum dann erst 2012?
Da ich merkte, daß von Seiten der BID kein Zahlungsaufschub gegeben wurde, verschaffte ich mir Zeit, indem ich bereits bei dem Telefonat nach einer Ratenzahlungsvereinbahrung anfrage, die ich dann schriftlich einreich sollte. Meine Hoffnung war ja, das ich durch die Unterlagen, welche BID mir darlegen wollte, um mir zu zeigen, daß ich der Schuldner sei, dann rechtzeitig den Sachverhalt aufklären könnte. Also schrieb ich kurz vor Ablaufzeit einen Ratenzahlungsvorschlag.
Am 12.01.2017 kam dann die Antwort, jedoch nur auf den Ratenzahlungsvorschlag bezogen.
- gaben mir wieder etwas über eine Woche Zeit die Zahlung zu beginnen, welche BID per eingerichteten Dauerauftrag von mir einziehen dürfte,
- der Betrag ist auf 1070€ angestiegen durch sogenannte Teilzahlungsgebühr,
- ich sollte eine Schuldneranerkennung, ein Verzicht auf Einwendungen jeglicher Art, der Einreden der Verjährung, Einverständnis unpfändbare Beträge und Gehalt abzutreten,
- sowie die Bevollmächtigung zu einem Dauerauftrag auf mein Konto.
Da wurde mir das dann doch alles etwas zu bunt und schickte per Einschreibung, das ich
- die Unterlagen der wesentlichen Umstände dieses Vertrages,
- das Original der Vollmacht,
- eine Erläuterung der erhöhten Beträge zu den Adressermittlungen,
- die vorangegangenen Maßnahmen zur Meldung bei der Schufa,
- einen Einwand der frühzeitigen Ratenzahlung, da dies einer Anerkennung gleicht
- und das ich keinerlei Verzicht auf meiner Recht oder Abtretung, sowie des Dauerauftrages unterzeichnet, da nicht ersichtlich ist, das diese Forderung tatsächlich an mich gerichtet ist.
Heute, den 02.02.2017, kam dann Antwort, aufgesetzt am 26.01.2017, mit
- einer Vollmacht, datiert auf den 03.01.2017 (der Tag, als ich mich erstmals bei BID meldete ? )
- nun sollte ich sogar noch ein Auto kurz zuvor dort versichert gehabt haben ( beide genannten Kennzeichen sind mir natürlich nicht bekannt)
- eine Stellungnahme zu der Teilforderungsgebühr wird nicht erläutert, sondern es richte sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die Anschriftenermittlungbeträge seien einfach angefallen,
- dieser Dauerauftrag sei nur "nett" gemeint,
Und wieder eine Woche Zeit, Zahlungen zu leisten.
Noch immer wird mir kein Vertragsabschluss vorgelegt, der darlegt, das ich das gewesen sein soll. Auch ist dieses letzte Schreiben, das einzigste, was tatsächlich unterschrieben wurde. Allerdings nirgends ersichtlich, wer das sein soll.

Es ist jetzt natürlich sehr viel zu lesen und habe schon versucht mich kurz zu fassen, jedoch zum Verständnis wollte ich alles Vorgefallene ansprechen.

Wie soll ich weiter vorgehen?
Ist da nicht so manches falsch gelaufen, unberechtigt, oder gar offensichtlich ein Betrug gegen mich?
Gerne beantworte ich Fragen, sollte hier jemand freundlicherweise helfen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha

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11 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ganz wichtige Frage: Hast du denn damals unter der Adresse gewohnt, wo der Vollstreckungsbescheid damals zugestellt wurde?

Signatur:

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#2
 Von 
SaschaT79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist ja das merkwürdige, diese Adresse ist die besagte Monteurwohnung aus der Lehre. Jedoch habe ich in der Zeit, in der ich da wohnte, solch einen Brief nicht erhalten.

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#3
 Von 
SaschaT79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ganz wichtige Frage: Hast du denn damals unter der Adresse gewohnt, wo der Vollstreckungsbescheid damals zugestellt wurde?


Danke für die Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Du musst die Frage schon vollständig beantworten. Ob du den Vollstreckungsbescheid jemals in den Händen hattest war nicht die Frage.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SaschaT79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Du musst die Frage schon vollständig beantworten. Ob du den Vollstreckungsbescheid jemals in den Händen hattest war nicht die Frage.


Naja, da ich ja schrieb, dass ich in der Lehre dort wohnte...

Aber dann:

Ja ich wohnte dort.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Dann kannst du gegen den Titel vorerst wenig ausrichten.
Du kannst dir parallel beim ausstellenden Gericht mit dem Aktenzeichen eine Aktenkopie einholen. Mit etwas Glück gibt es Merkwürdigkeiten bei der Zustellung.
Vielleicht hattest du damals in einer WG gelebt? Und jemand hat die Briefe abgefangen? Hilft dir allerdings nicht, so eine Erkenntnis. Denn: Du hättest im Januar so oder so reagieren müssen.

Die Verträge müssen dir nicht mehr vorgelegt werden, solange es diesen Titel gibt.

Ansonsten aber mal davon ausgehen, dass der Titel rechtskräftig ist.
Ich würde dem Inkasso erst mal deutliche Worte schreiben.

"Wertes Inkasso. Mir ging damals nie ein Schreiben zu. Ich habe nun Akteneinsicht bei Gericht gefordert, um die Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Ungeachtet meines Vorbehalts werden Sie mir unverzüglich eine um verjährte und erfundene Anteile gestrichene Forderungsaufstellung in Form eines Kontoauszuges zukommen lassen. Sie werden sämtliche Gebührenpositionen, insbesondere die Adressauskünfte mittels Rechnungen beweisen. Bei Verweigerung oder fruchtlosem Ablauf meiner Frist von 7 Tagen ergeht gegen Sie Beschwerde beim Aufsichtsgericht, sowie Vollstreckungsabwehrklage via Anwalt. Ich diskutiere nicht und ich lasse mich nicht einschüchtern.
Des Weiteren werden Sie mir unverzüglich eine umfassende Datenauskunft gemäß BDSG zukommen lassen. Diese muss auf jeden Fall die gestellten Adressauskünfte sowie die Beantwortung durch den Dienstleister beinhalten."

Das via Einwurfeinschreiben und dann würde ich abwarten. Die müssen die erhobenen Gebühren für Adressauskünfte u.ä. per Rechnung beweisen.

Signatur:

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#7
 Von 
SaschaT79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke mepeisen,

ja, war eine Wg aus weiteren 3 Personen und mir. Wäre mir nur so nie in den Sinn gekommen, aber...mir ahnt sich nur was, da ein anderer ein Auto hatte.
Bringt nur jetzt nix, Vermutungen zu haben.
Werde deinem Vorschlag nachgehen. Möglicherweise erreiche ich da zunächst finanziell etwas.

Mir stellt sich allerdings noch die Frage, ob Gebühren und Zinsen überhaupt gefordert werden dürfen, wenn die ohne Vollmacht tätig werden.
Denn die mir vorgelegte Vollmacht ist ja am 3.1.2017 erst ausgestellt worden.
Oder stimmt das so nicht, darf BID das?

Danke Dir, daß du bei meinem Fall antwortest.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Bringt nur jetzt nix, Vermutungen zu haben.

Beweisen kannst du es leider nicht mehr und am Ende des Tages gilt der Titel als zugestellt. Glaube auch kaum, dass derjenige von damals zugibt, dass er ggf. Betrug begangen hat und Unterschriften gefälscht hat o.ä.

Zitat:
Denn die mir vorgelegte Vollmacht ist ja am 3.1.2017 erst ausgestellt worden.
Oder stimmt das so nicht, darf BID das?

Ja.
Die Vollmachten können auch mündlich erklärt werden. Sie müssen erst dann schriftlich nachgewiesen werden, wenn der Schuldner das verlangt. insofern ja: Die dürfen auch nachträglich schriftlich erstellt werden.

Signatur:

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#9
 Von 
Krimirad
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe auch von der BID ein Schreiben mit einer Forderung bekommen die ich nie getätigt habe daraufhin verlangte ich eine Quittung worauf meine Unterschrift angeblich sein sollte darauf war zusehen ein fremdes (erfundenes Bankkonto) plus eine Unterschrift mit komplett falschen Initialen worauf ich damit zur polizei gegangen bin und eine Anzeige erstattet habe ! Liebe Leute zählt doch nicht Gelder für irgendwas was ihr nie getätigt habt schaut euch die Briefe und das geschriebene genau an und verlangt einen Beweis! In meinem Fall ist es eindeutig ein Fall von Betrug und wurde zur Strafanzeige gebracht Ermittlungen werden jetzt eingeleitet

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Krimirad
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von SaschaT79):
Hallo zusammen,

da ich hier bereits ähnliche Beiträge bezüglich dieser BID gelesen habe, hoffe ich, daß ein paar Fragen durch Euch beantwortet werden können. Da ich bereits einige Schritte unternommen haben, schildere ich es nunmehr im Detail.

Am 03.01.2017 erfuhr ich durch eine Selbstauskunft bei der Schufa, das ich seit 2013 einen Eintrag durch die BID habe.
Direkt am gleichen Tag rief ich dieses Unternehmen an und erkundigte mich, wodurch dieser Eintrag zustande kam, wirklich sehr erstaunt, da ich vorher noch nie etwas von dieser BID gehört hatte.
Bereits beim Datenabgleich, das ich überhaupt Informationen erhalten durfte, gab es Ungereimtheiten. Es war zwar eine Adresse dort gespeichert, die ich mal bewohnt habe, aber schon sehr lange her ist. Nach Erklärung am Telefon, das ich ihr die Adresse nicht nennen könne, die sie gerne hören würde, teilte sie mir diese alte mit und erfragen doch freundlich, wo ich denn richtig wohnen würde. Dies teilte ich ihr mit, da ich ja auch weitere Korrespondenz benötige, um diesen Irrtum zu klären.
Unter dem Aktenzeichen sagte man mir, dies sei durch einen Vertrag mit der HUK für eine Autoversicherung aus dem Jahr 2000.
Da ich zu dieser Zeit in der Lehre war und a. eine Monteurwohnung auf dem Firmensitz und b. kein Geld für ein Auto (somit auch nicht für dessen Unterhaltung ) hatte, war mir direkt klar, daß da etwas nicht stimmig ist.
Die BID würde mir alle nötigen Unterlagen zukommen lassen, um diesen Vorfall zu klären.
Kurz darauf kam mit der Post eine Zahlungsaufforderung, eine Kopie eines Vollstreckungsbescheid und eine Aufstellung, direkt laut dem Schreiben noch am selben Tag des Telefonates erstellt.
Nicht nur, daß ja nunmehr ein Betrag durch die 17 Jahre entstanden ist in Höhe von etwas über 900€, wurde eine Frist zur Zahlung von ca.1 Woche gegeben.
Zwischenzeitlich habe ich vorab schon mit der HUK telefonisch Kontakt aufgenommen und hoffte auf diesem Weg schon eine Klärung zu erreichen. Jedoch konnten die mir aufgrund der langen Zeit keinerlei Auskünfte geben.
Nach Erhalt der Forderung rief ich erneut die BID an und meinte, das die doch bitte Verständnis aufbringen mögen, das es sich um ein Missverständniss handeln müsse. Ich bräuchte weitere Unterlagen, um nachweisen zu können, das ich nicht ihre gesuchte Person bin. Das wollte BID natürlich nicht anerkennen, sondern nötige Informationen beschaffen, um mir klar zu machen, das die schon den richtigen hätten. Das hätten die ja in der Adressermittlung herausgefunden.
Jetzt kommen erste Fragen meinerseits auf, denn ich bin nach der Lehre zwar öfters umgezogen, jedoch ersehe ich aus der Aufstellung, das 4 Anschriftenermittlungen stattgefunden haben ( die letzten Adressen sind aber nicht die, die mir zu Anfang zum Datenabgleich genannt wurden, also stelle ich das etwas in Frage)
- die so hoch vom Betrag sind (ca 500€ zusammen ), ob das gerechtfertigt sein kann? Laut Recherchen nicht.
- zwischen den Ermittlungen einmal 6 Jahre betragen und vor allem, warum ich dann nie dort angeschrieben wurde. Die letzten beiden Wohnsitze betrugen 6 und 4 Jahre. Somit Frage ich mich, ob auch eine Meldung bei der Schufa ohne vorherige Mahnung gerechtfertigt ist und warum dann erst 2012?
Da ich merkte, daß von Seiten der BID kein Zahlungsaufschub gegeben wurde, verschaffte ich mir Zeit, indem ich bereits bei dem Telefonat nach einer Ratenzahlungsvereinbahrung anfrage, die ich dann schriftlich einreich sollte. Meine Hoffnung war ja, das ich durch die Unterlagen, welche BID mir darlegen wollte, um mir zu zeigen, daß ich der Schuldner sei, dann rechtzeitig den Sachverhalt aufklären könnte. Also schrieb ich kurz vor Ablaufzeit einen Ratenzahlungsvorschlag.
Am 12.01.2017 kam dann die Antwort, jedoch nur auf den Ratenzahlungsvorschlag bezogen.
- gaben mir wieder etwas über eine Woche Zeit die Zahlung zu beginnen, welche BID per eingerichteten Dauerauftrag von mir einziehen dürfte,
- der Betrag ist auf 1070€ angestiegen durch sogenannte Teilzahlungsgebühr,
- ich sollte eine Schuldneranerkennung, ein Verzicht auf Einwendungen jeglicher Art, der Einreden der Verjährung, Einverständnis unpfändbare Beträge und Gehalt abzutreten,
- sowie die Bevollmächtigung zu einem Dauerauftrag auf mein Konto.
Da wurde mir das dann doch alles etwas zu bunt und schickte per Einschreibung, das ich
- die Unterlagen der wesentlichen Umstände dieses Vertrages,
- das Original der Vollmacht,
- eine Erläuterung der erhöhten Beträge zu den Adressermittlungen,
- die vorangegangenen Maßnahmen zur Meldung bei der Schufa,
- einen Einwand der frühzeitigen Ratenzahlung, da dies einer Anerkennung gleicht
- und das ich keinerlei Verzicht auf meiner Recht oder Abtretung, sowie des Dauerauftrages unterzeichnet, da nicht ersichtlich ist, das diese Forderung tatsächlich an mich gerichtet ist.
Heute, den 02.02.2017, kam dann Antwort, aufgesetzt am 26.01.2017, mit
- einer Vollmacht, datiert auf den 03.01.2017 (der Tag, als ich mich erstmals bei BID meldete ? )
- nun sollte ich sogar noch ein Auto kurz zuvor dort versichert gehabt haben ( beide genannten Kennzeichen sind mir natürlich nicht bekannt)
- eine Stellungnahme zu der Teilforderungsgebühr wird nicht erläutert, sondern es richte sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die Anschriftenermittlungbeträge seien einfach angefallen,
- dieser Dauerauftrag sei nur "nett" gemeint,
Und wieder eine Woche Zeit, Zahlungen zu leisten.
Noch immer wird mir kein Vertragsabschluss vorgelegt, der darlegt, das ich das gewesen sein soll. Auch ist dieses letzte Schreiben, das einzigste, was tatsächlich unterschrieben wurde. Allerdings nirgends ersichtlich, wer das sein soll.

Es ist jetzt natürlich sehr viel zu lesen und habe schon versucht mich kurz zu fassen, jedoch zum Verständnis wollte ich alles Vorgefallene ansprechen.

Wie soll ich weiter vorgehen?
Ist da nicht so manches falsch gelaufen, unberechtigt, oder gar offensichtlich ein Betrug gegen mich?
Gerne beantworte ich Fragen, sollte hier jemand freundlicherweise helfen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha



Das hört sich für mich eindeutig nach Betrug an ich kann dir nur raten zur Polizei zu gehen und eine Strafanzeige wegen Betruges zu machen das hab ich heute auch gemacht

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#11
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Danke für Deinen Erfahrungsbericht. Nach über 2 Jahren wird sich der Threadersteller schon entschieden haben, welchen Weg er geht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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