Ungerechtfertigte Forderungen...

2. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
DerGeleimte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Ungerechtfertigte Forderungen...

Hallo Leute,

ich wundere mich grade total, da ich versch. Mahnungen ins Haus bekomme die mir ungerechtfertigt erscheinen.

Ich hatte vor ca. 2 Jahre einen E-Plus-Vertrag. Die Rechnungen habe ich regelmäßig gezahlt. Es handelte sich dabei immer nur um die Grundgebühr. Jetzt erinnere ich mich an 1-2 Fälle bei denen diese Grundgebühr nicht eingezogen werden konnte ABER dann SOFORT von mir beglichen wurde, nachdem eine ganz normale Erinnerung von E-Plus kam.
Den Vertrag habe ich dann GANZ NORMAL beendet und gekündigt, ohne mir bekannte offene Rechnungen. Ich hätte den Vertrag auch garantiert nicht ganz normal gekündigt, wenn da noch offene Rechnungen wären.

Naja und jetzt 2 Jahre später erhalte ich plötzlich Rechnungen von einem Transcom CMS Forderungsmanagement mit 2 angeblichen offenen Rechnungen, mit denen die von E-Plus angeblich beauftragt wurden. Ich habe dem Verein einen Brief geschickt mit der Forderung um die original Abtretungserklärung. Jetzt erhalte ich Post von einer Anwaltskanzlei die eine "ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert"

Angeblich offene Posten sind vom 23.05.2008 und 22.01.2008. Verjährt ist also nichts.


Das Problem ist, dass ich leider keine Rechnungen mehr hab von E-Plus und auch keine Bankauszüge...

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich weiter vorgehen soll? Was mache ich denn, wenn E-Plus wegen einem Fehler wirklich die Forderung ans Forderungsmanagement abgegeben hat und diese Abtretungserklärung vorliegt? Ich hab nichts in der Hand um zu beweisen, dass ich meinen vertraglichen Pflichten immer nachgekommen bin!?!

Vielen Dank für jeden Hinweis!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6421x hilfreich)

Was genau wird geltend gemacht ?
Grundgebühr ?
Liste mal auf bzw verlinke das neue Schreiben hier
(Namen abdecken !!)


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerGeleimte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo thehellion,

danke dir für dein Interesse und deine Hilfe!

Ich lade in den nächsten Minuten die Schreiben hoch.

Zuvor hätte ich eine Frage....die Forderung wurde ja abgetreten von E-Plus an Transcom...das habe ich auch genauso von E-Plus zu hören bekommen als ich bei der Hotline anrief.

Trotzdem schreiben die in ihren Schriftstücken "wir wurden mit der Geltendmachung der unten aufgeführten Forderung beauftragt" und bezeichnen E-Plus als ihre Mandantin.

Mich wundert auch, dass ich zuerst einen Brief von Transcom erhalte und dann von einer Kanzlei. Und die Kanzlei schreibt wiederum, dass sie Transcom beauftragen wennich nicht zahlen sollte....
Wollen die damit zusätzlich Inkassogebühren einnehmen? Weil man ja an einer abgetretenen Forderung keine Inkassogebühren geltend machen kann oder?

Oder warum spielen die die Mahnung so hin und zurück?

Ja Geltend gemacht wird die Grundgebühr sowie eine Bankgebühr und nun auch eine Inkassogebühr. Können die eigentlich die Inkassogebühr einfordern, wenn ich zuvor in einem Schreiben an Transcom um die Abtretungserklärung gebeten hab? (nicht fristgerecht! - 1 Tag nach Ablauf der Frist!! Ich weiß dumm!)

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EDIT:
Was ich noch sagen wollte....zunächst dachte ich, dass das ganze sehr dubios ist und definitiv unrechtens aber nach einem Anruf bei Eplus weiß ich, dass wirklich irgendeine Forderung übertragen wurde....mich wundert das Ganze nur sehr....warum jetzt nach 2 Jahren? Ich kann mich auch wirklich an keine Zwischenfälle während des Vertrags erinnern...

-- Editiert am 02.06.2010 17:01

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6421x hilfreich)

quote:
Wollen die damit zusätzlich Inkassogebühren einnehmen?

Verlangen lässt sich im Beitreibungsgeschäft an Gebühren alles
Ob durchsetzungsfähig steht aber auf einem anderen Blatt
Ich glaube lediglich der Forderungseinzug wurde abgetreten
Forderungsinhaber dürfte noch eplus sein
Ist die Forderung strittig oder nicht ??



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerGeleimte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstes Schreiben
http://img197.imageshack.us/img197/1730/inkasso1.jpg
Zweites Schreiben
http://img257.imageshack.us/img257/5673/inkasso2.jpg
http://img64.imageshack.us/img64/2401/inkasso3.jpg
sorry hab momentan keinen Scanner

Die Forderung ist meiner Meinung nach strittig....ich kann mich, wie gesagt an keine offene Rechnung erinnern....und dann wundert mich, dass da plötzlich aus dem Nichts eine Inkassorechnung kommt....nach 2 Jahren...
Und in der einen Aufleistung tauchen "bish. Mahnungen" auf...die hab ich garantiert nicht bekommen.

Sollte doch Alles rechtens sein, (bzw. wenn ich die Sache unkompliziert regeln will)...wie sollte ich weiter vorgehen? Einfach um Stress aus dem Weg zu gehen würde ich sogar die bisherigen Kosten zahlen. Jedoch nicht die neuen Inkassogebühren iHv ca. 60Euro. Kann ich also einfach nur die 55€ überweisen?

Oder kann ich es in diesem Fall ggf. bis zum Mahnbescheid kommen lassen und widersprechen. Oder klagen Inkassobüros selbst bei solchen Beträgen?




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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6421x hilfreich)

Der RA schreibt das die gesamte Forderung an den Inkassoladen abgetreten wird
Also nicht der Forderungseinzug
Du könntest dann falls sich Transcom meldet die Forderung mangels Vorlage der Abtretungsurkunde zurückweisen (BGB 410)
Hier haben viele Inkassofirmen Schwierigkeiten ( s.U)
Die müsste Dir dann im Orginal vorgelegt werden

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich also einfach nur die 55€ überweisen?
<hr size=1 noshade>

damit anerkennst Du die Forderung und der RA wird sehr wahrscheinlich auch seine Gebühren einklagen

Warum - Wenn die Forderung strittig ist - nicht kämpfen ?


computerunddialerbetrug.de ( der jurist )
Abtretungsurkunde
quote:<hr size=1 noshade>Nur die Übersendung der Originalurkunden genügt den Anforderungen des § 410 BGB – vgl. insoweit OLG Köln, Urt. v. 20.9.1999 , Az: 16 U 25/99 .
Die Vorschrift des § 410 BGB verlangt die Aushändigung einer Urkunde, d. h. einer verkörperten Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, und den Aussteller (§ 126 BGB ) erkennen läßt. Das ist bei einer Fotokopie nicht der Fall, auch wenn das Original vorgelegen hat. Außerdem hat § 410 BGB den Zweck, dem Schuldner ein Beweismittel an die Hand zu geben, um die Rechtsposition, die er nach § 409 BGB erlangt hat, auch leicht beweisen zu können. Diesem Zweck genügt aber ebenfalls nur die Aushändigung des Originals (vgl. § 420 ZPO ; Staudinger/Kaduk, 12. Aufl. 1994, § 410 Rn. 8 f) Bis zur Vorlage der Originalabtretungsurkunde durch Sie steht mir das Leistungsverweigerungsrecht des § 410 I BGB zu.
<hr size=1 noshade>


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#6
 Von 
DerGeleimte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hey Danke nochmal thehellion.

Letzte Frage: Momentan sind die ja noch quasi im Auftrag von Eplus tätig.
Wäre es da ggf. sinnvoll schnell die von Eplus verlangte Summe direkt an Eplus zu überweisen? Damit ich wenigstens nur die geforderte Summe zahlen muss und einfach Ruhe habe. Normalerweise würde ich da nicht so schnell aufgeben aber ich hab meine Unterlangen durchgesehen und finde keinerlei Nachweis zu dem Zeitpunkt. Hab leider beim Umzug viele Sachen weggeschmissen, wie Kontoauszüge von 2008 und ich hab einfach keine Lust am Ende die dreifache-vierfache Summe zu zahlen...

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6421x hilfreich)

quote:
Wäre es da ggf. sinnvoll schnell die von Eplus verlangte Summe direkt an Eplus zu überweisen? Damit ich wenigstens nur die geforderte Summe zahlen muss und einfach Ruhe habe

Wie gesagt anerkennst Du durch eine Überweisung die Forderung UND dadurch auch den Verzug
Da ein RA eingeschaltet wurde sind die RA Gebühren durchsetzunsgfähig
Die Banklgebühr vom 5.2.08 ( 15 € ) deutet auf einen Lastschriftrückläufer hin ?
Ist mal eine Abbuchung geplatzt ?

lg


-- Editiert am 03.06.2010 10:03

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#8
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Hallo,

warum nicht einfach den RA schriftl. bitten Unterlagen zuzuschicken worum es genau geht und mitteilen, dass vorher nicht gezahlt wird.

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6421x hilfreich)

quote:
warum nicht einfach den RA schriftl. bitten Unterlagen zuzuschicken worum es genau geht und mitteilen, dass vorher nicht gezahlt wird.

hat er ja :
http://img64.imageshack.us/img64/2401/inkasso3.jpg


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#10
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Da wäre übrigens mal wieder Platz für eine UE wegen Schufadrohung.

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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