Ungerechtfertigte Inkassoforderung

24. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ill-Go
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungerechtfertigte Inkassoforderung

Hallo,

ich habe eine Forderung eines Inkassonternehmens über knapp € 760 erhalten. Angeblich hätte ich im Juli 2003 Videofilme ausgeliehen.

Dem ist de facto nicht so.

Mir wurde im Dezember 2002 meine Geldbörse mitsamt aller wichtigen Dokumente gestohlen ((Az. vorhanden). Ich vermute nun, dass meine Papiere dazu genutzt wurden, um sich bei der Videothek zu registrieren und Filme auzuleihen, die nicht wieder zurückgebracht wurden.

Eine Rechnung oder Mahnung, auf die ich frühzeitig hätte reagieren können, habe ich nie erhalten.

Ich würde jetzt folgendermaßen vorgehen:

1. Beim Amtsgericht überprüfen, ob das Inkassounternehmen dort zugelassen ist.

Falls nein, nichts weiter tun.

Falls ja,

2. Widerspruch beim Inkassounternehmen einlegen

--> Frage hierzu: Soll ich die entwendeten Papiere erwähnen oder nicht? Soll ich nach der vollen Anschrift des Gläubigers fragen und evtl. auch dort widersprechen?

Der Gläubiger wird nur namentlich, nicht aber postalisch erwähnt - das Inkassounternhmen schreibt, dass jedweder Schriftwechsel nur mit Selbigem zu führen ist.

--> Ist dies so rechtens?

2. Falls das Inkassounternehmen auf der Forderung besteht, Anwalt einschalten.

Ich wäre Euch/Ihnen für jede Hilfestellung sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ill-Go

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich würde das Inkassounternehmen bitten, dir eine Kopie der Forderungsgrundlage zu schicken. Irgendwo musst du ja am Ausleihdatum für diese Videos unterschrieben haben. Und besorg dir mal die AGBs der Videothek und schau was dort drin steht in Bezug auf gestohlene Kundenkarten. Könnte nämlich sein, dass du die hättest sperren lassen müssen.

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#2
 Von 
Ill-Go
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe mich wohl unklar ausgedrückt. Ich bin KEIN Kunde dieser Videothek gewesen, hatte also keine Kundenkarte. Jemand, so spekuliere ich, hat sich mit meinen Papieren dort neu angemeldet.

Es wäre toll, wenn mir jemand einen Hinweis (keine Rechtsberatung, ich weiß) zu meinen Fragen (s.o.) geben könnte.

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#3
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Sorry, war wohl noch nicht ganz wach ;-)

Aber gleiches Vorgehen, würde ich sagen. Lass dir die Unterlagen zuschicken, aufgrund derer das Inkasso meint, von dir Geld fordern zu können. Also einen unterzeichneten Vertrag etc. Bestreite die Forderung mit dem Hinweis auf die gestohlene Geldbörse. Wenn du dann den Vertrag hast (mit einer gefälschten Unterschrift), Anzeige gegen Unbekannt erstatten.
Dann hast du alles unternommen, was in deiner Situation möglich ist.

Im Grunde ist der Videothekenbetreiber selber schuld. Wieso lassen die sich nicht den Perso vorlegen?

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#4
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Gegen ungerechtfertigte Inanspruchnahme hilft ein Gerichtsverfahren. Dieses kommt auch, wenn man dem Inkassobüro gegenüber schweigt. Widerspruch ist entbehrlich, da ein Unterlassen desselben keine Rechtswirkung entfaltet. Anstandshalber teilt man die genauen Umstände aber mit.

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"Joh. 19, 22"

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