Ungerechtfertigte Mahnung von Amazon

9. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Aristokitten
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Ungerechtfertigte Mahnung von Amazon

Hallo liebe Experten,

mir ist gerade Folgendes passiert: ich bekam vor zwei Tage eine recht dubiose Email, in der ich von einer Anwaltskanzlei in Hamburg aufgefordert wurde, eine bereits 2 Jahre alte Rechnung von Amazon zu bezahlen. Rechnungsbetrag 9,90 Euro, mittlerweile mit Gebühren etc. natürlich 42 Euro. Aufgrund der dubiosen Natur dieser Email wollte ich das Ganze schon unter "Spam" abtun, befasste mich dann aber eingehender damit und stellte fest, dass es vom genannten Datum tatsächlich auch eine Rechnung gab. Ich habe aber schon immer bei Amazon per Bankeinzug gezahlt, und der Vergleich der Rechnung mit den Kontoauszügen desselben Zeitraumes ergab, dass Amazon schlicht verbummelt hatte, den Betrag einzuziehen. Ich hatte zu der Zeit mehrere Posten offen, Teile davon auch für amazon payments, also Käufe von Dritten, die Amazon abwickelt. Sie haben damals die Beträge einzeln abgebucht, und dieser eine Posten ist scheinz untergegangen.

Na jedenfalls ist das Schlimmste was man mir vorwerfen könnte, dass ich es nicht bemerkt habe, aber das Versäumnis hat ja wohl Amazon begangen, oder nicht? Die Rechnung kann ich denen ja gerne nachträglich bezahlen, aber die Frage ist, muss ich auch tatsächlich für die Mahngebühren aufkommen???

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann, es geht zwar um keine Reichtümer, aber zumindestens ums Prinzip (was ja wesentlich mehr wert sein kann......).

Herzliche Grüße,
Aristokitten

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlybbb
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

kann es sein das damals das konto nicht gedeckt war und dadurch amazon nicht zu seinem geld gekommen ist?

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#2
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Wie lange ist das denn her, evtl. verjährt.
Es scheint "modern" geworden zu sein, uralte Rg. anzumahnen, das ist langsam Hysterie

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#3
 Von 
alex1073
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 8x hilfreich)

@Nemo
mir fällt immer wieder bei ihnen auf, dass sie die Texte nicht richtig lesen und damit unnötige Fragen stellen (wobei ihre Fragerei manchmal schon nervig ist, weil sie den Sachverhalt dadurch nicht klären würde).
Die Rechnung ist vor 2 Jahren.

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#4
 Von 
Aristokitten
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen allerseits,

danke schon mal für's Beschäftigen mit meinem Problem.

@charlybbb - nein , das Konto war gedeckt. Zudem wäre der Betrag ja dann abgebucht worden und einen Tag später zurückgekommen, also auch aus dem Kontoauszug ersichtlich. Das kann nicht das Problem sein. Die haben es einfach gar nicht erst getan.

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#5
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Es ist schon wichtig, ob 2 Jahre in etwa oder exact 2 Jahre

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#6
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/verjaehrung/
Guck mal hier wegen Verjährung

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#7
 Von 
Aristokitten
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

@Nemo
Bist Du sicher? Also, die Rechnung war vom 11.06.02, ist also zwei Jahre und ein paar zerrubbelte alt....

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#8
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Guck bitte selbst,ob das in Frage kommt,hab keine Ahnung was man bei Amazone kaufen kann oder nicht und was Du da gekauft hast

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#9
 Von 
Aristokitten
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Na Amazon - der weltweit größte Online Buch- und Medienhandel, klingelt da nichts? Und gekauft hab ich in der Tat ein Buch. Fällt das dann unter "Zahlungsansprüche von Kaufleuten"?

Hm, ich bin nicht so gut mit Juristendeutsch...aber wenn ich es richtig verstehe, dann ist der Knackpunkt der, dass es zwei Jahre nach Ablauf des Entstehungsjahres sein müssen. Das wäre also Ende diesen Jahres, aber leider nicht jetzt.

Und eigentlich geht das ja auch am Kern des Problems vorbei: denn was ich ja wissen wollte ist, ob Amazon mich dafür verantwortlich machen können, dass SIE trotz Einzugsermächtigung sich ihr Geld nicht selbst geholt haben..... Wo finde ich denn Info darüber?? Ich wüsste nicht mal, welche Suchbegriffe ich in eine Suchmaschine eingeben müsste....

-- Editiert von Aristokitten am 10.07.2004 21:03:03

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#10
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Guck mal bitte hier
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html
und evtl. hier auf der Hauptseite
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/frameset.html

Wenn Du was findest, sag mal Bescheid

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#11
 Von 
Aristokitten
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Nemo,
leider nix passendes dabei.... da steht eine Menge über Rücklastschriften und deren Gebühren, aber nichts über Lastschriften die gar nicht erst eingelöst und dann angemahnt wurden. Hast Du noch einen Tipp??

Grüßchen
Aristokitten

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#12
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

http://www.geizkragen.de/reportagen/steuern_und_finanzen/details/bankgebuehren_hier_kassieren_eure_hausbanken_zu_unrecht_5128.html

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#13
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

http://www.warentest.de/pls/sw/SW$NAV.Startup?p_KNR=5002212533225120020802144919&p_E1=2&p_E2=0&p_E3=80&p_E4=0&p_Inh=I:19501&p_Art=100097&p_Bez=frei#funo1

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#14
 Von 
Aristokitten
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo Nemo,

vielen Dank schon mal für Deine Mühen, aber das geht leider immer noch am Problem vorbei.... Da steht ganz viel über Gebühren für Bankvorgänge, aber es gab ja keinen Bankvorgang.

Ist das denn etwa so ein exotischer Vorfall? Vielleicht sollte ich mich einfach mit meinen Belegen direkt an Amazon wenden, ich hatte nur gehofft, ich würde ein wenig mehr für meine Argumentation in der Hand haben...

Grüße
Aristokitten

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Dann blieb noch der Gang zur Bank Deines Vertrauens

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