Hallo,
ich habe ein Problem mit der Firma Uniscore.
Am 10.07.09 bekam ich ein Schreiben der Firma, dass ich am 26.05.06 etwas bei modeschmuck.de gekauft haben soll (für 18,76 €).Nun wollten sie 154,76 € von mir.
Ein zweites Schreiben kam am 03.08.09 mit einer Forderung von 159,60 €. Beide Schreiben erhielt ich leider erst Mitte AUgust, da dies noch die Adresse meiner Mutter war bei der ich seit Juli 2007 nicht mehr wohne und dort auch nicht mehr gemeldet bin. Mal abgesehen davon, dass diese Firma von mir 23,66 € für die Ermittlung meiner Adresse verlangt, die ja zum Ermittlungszeitpunkt schon 2 Jahre nicht mehr meine Adresse ist.
Nun kam /Ende Dezember ein Mahnbescheid. Daraufhin schrieb ich das zuständige Amtsgericht an. Dieses teilte mir mit ich müsste es klarer ausdrücken wenn ich Einspruch erheben möchte.
Dies teilte ich der Firma Uniscore mit und bat sie am 21.01.10 um entsprechende Klärung uns Stellungnahme.
Daraufhin kam ..... NICHTS....
Am 26.02.10 schrieb ich die Firma nochmals an mit der Bitte mein Schreiben doch zu beantworten...
Es kam..... NICHTS....
Heute bekam ich Bescheid, dass der Vollstreckungsbescheid eingegangen wäre und dass sie bis zum 20.03. den vollen Betrag oder Ratenzahlung erwarten sonst wird zwangsvollstreckt.
Der Betrag liegt mittlerweile bei 338,04 €. Und man wird es kaum glauben aber auf dieser Kostenaufstellung ist unter anderem wieder eine Position zur Adressermittlung. Komisch... Meine Adresse stand auf meinen Schreiben sehr deutlich oder nehmen die jetzt auch Geld dafür, dass ich denen meine Adresse mitteile?
Also ich weiß nicht weiter. Telefonisch ist dort niemand zu bekommen. Dauerbesetzt.
Aber kann es sein, dass ich mich kümmer und schreibe etc. und die sich gar nicht rühren?
Auch von der besagten Betsellung im Internet weiß ich ncihts. Ich kann zumindest keine Rechnung mehr finden.Auch eine Mahnung oder ähnliches liegt mir nicht vor. Will aber nicht zu 100% bestreiten, dass ich dort mal etwas bestellt habe. Ist ja mittlerweile auch knapp 4 Jahre her.
Was kann ich dort machen?
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Uniscore...Unglaublich
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Hi, ich sehe mich gerade mit acoreus-Inkasso konfrontiert (entsprechnder Tread im Forum) und ich weiss, dass Sie Dir noch mehr drohen werden um Dich "weich zu klopfen", aber rechtens ist das nicht.
Wende Dich direkt an Modeschmuck und kläre warum, weshalb diese Forderung zu Stande kommt. Inkasso ist definitiv die falsche Anlaufstelle! Sobald du mit dem Hauptgläubiger Kontakt aufgenommen hast und alles geklärt, bist du auf der sicheren Seite - vor Gericht auf jeden Fall. Inkasso kannst genauso ignorieren, wie sie Dich, und Ihre Forderungen zurückweisen. Wo sind die Beweise, dass du dort was gekauft hast?
Ist die Forderung aus der Luft gegriffen? Wieso musst du diese Beweise erbringen, ich dachte immer der, der die Forderungen stellt, wieso nimmst du diese Arbeit den Inkasso-Terroristen ab? Was meinst du was Gericht dazu sagt, wenn keine Beweise für den Einkauf vorliegen?
-- Editiert am 10.03.2010 17:48
-- Editiert am 10.03.2010 17:50
Ja aber das Problem was ich habe ist dieser Mahnbescheid und der angebliche Vollstreckungsbescheid der seit dem 09.02.10 vorliegen soll.
Aber... sollte ich diesen nciht auch erhalten?
Den Mahnbescheid habe ich doch auch bekommen. Von einem Vollstreckungsbescheid habe ich allerdings bisher nichts gesehen.
Oder kann es sein, dass die mir mit dem Mahnbescheid Angst machen wollten und den Vollstreckungsbescheid gar nciht haben?
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Hinzu kommt noch, das ich mich frage warum die im JULI 2009 eine Forderung vom MAI 2006 haben wollen. Warum nicht schon früher?
UND auf der Aufstellung steht eine Position "Gläubigerspesen/Mahnkosten" aber ich habe nie eine Mahnung erhalten. Das kann doch alles nicht richtig sein.
-- Editiert am 10.03.2010 18:00
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Heute bekam ich Bescheid, dass der Vollstreckungsbescheid eingegangen wäre und dass sie bis zum 20.03. den vollen Betrag oder Ratenzahlung erwarten sonst wird zwangsvollstreckt.
Datum des Vollstreckungsbescheides ?
Einspruch ist noch möglich
Verlink mal hier (Namen schwärzen oder abdecken)!!
-- Editiert am 10.03.2010 18:40
Laut denen der 09.02.10. Habe aber selber KEINEN erhalten. Also kann das doch nicht stimmen oder? Ich müsste den doch auch bekommen.
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-- Editiert am 10.03.2010 18:40
quote:
Heute bekam ich Bescheid, dass der Vollstreckungsbescheid eingegangen wäre und dass sie bis zum 20.03. den vollen Betrag oder Ratenzahlung erwarten sonst wird zwangsvollstreckt.
kannst Du dieses Schreiben mal hier verlinken ?
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Müsste ich erst scannen und ich habe keinen scanner hier. könnte ich leider erst morgen machen.
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Wenns nicht zuviel ist
Schreib mal den genauen Wortlaut ab inkl einzelnen Positionen (gerunded)
quote:
Nun kam /Ende Dezember ein Mahnbescheid.
An die jetzige Adresse ?
Das heutige Schreiben ging Auch dieselbe Adresse ?
-- Editiert am 10.03.2010 18:54
Hallo,
quote:
Nun kam /Ende Dezember ein Mahnbescheid. Daraufhin schrieb ich das zuständige Amtsgericht an. Dieses teilte mir mit ich müsste es klarer ausdrücken wenn ich Einspruch erheben möchte.
Da kam ein Mahnbescheid :
Da gibt es nix zu klar auszudrücken !
Dem Mahnbescheid hat ein Widerspruchsformular beigelegen , da macht man ein Kreuz bei Widerspruch , unterschreibt und schickt es wieder zurück!
Jetzt gibt es besagten Vollstreckungsbescheid!
quote:
Ich müsste den doch auch bekommen.
Keine Sorge , den wird dir der Gerichstvollzieher bei seinem ersten Besuch zustellen.
du hast dadurch das du keinen Widerspruch eingelegt hast aus evtl. 18,76€ jetzt über 338,04 €. werden lassen!
[color=red]Ich kann dir nur DRINGEND raten mindestens gegen die Nebenkostenforderung oder wenn du da nie bestellt hattest gegen die gesamte Forderung Einspruch einzulegen!
Am besten gestern !!![/color]
Denn selbst dann DARF dir das Inkasso bis zur Klärung zb das Konto pfänden!
lg actrostom
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
Ich schrieb dann mal alles soweit ab...Vom ersten Schreiben bis zum heutigen... Text abgekürzt....
Also:
10.07.09 (an alte Adresse die es seit 2007 nicht mehr gibt)
wir sind beauftragt mit dem Inkasso der o. g. überfälligen Forderung
DIe Forderung setzt sich wie folgt zusammen :
Hauptford.(Warenlieferung vom 26.05.2006) 18,76
Gläubigerspesen/Mahnkosten 23,50
Verzugszinsen 7,12
(12% aus 18,76 vom 26.05.06 bis 23.07.09)
Kontoführungsgebühren mtl. 3,95 7,90
Ermittlungsgebühren 23,66
Inkassokosten 57,00
Gesamtforderung zzgl. weiterer Zinsen und KOsten 154,76
Erwarten Zahlung bis 23.07.09 etc. ..................
Wenn Sie sich nciht melden Gericht .....
Wir hoffen dass Sie es nicht soweit kommen lassen.
03.08.09 (wieder an alte Adresse)
Sie haben Zahlungsaufforderung unbeachtet gelassen.....
jetzt 159,60
bis spätestens 17.08.09
22.12.09 (ZUstellung des Mahnbescheides wieder an alte Adresse)
summe : 200,02
07.01.10 mein schreiben an amtsgericht
sachlage erklärt.also dass ich mcih an keine rechnung etc erinnern kann. nie eine mahnung erhalten habe. auch, dass die adresse seit 2007 nciht mehr aktuell ist und ich die schreiben daher auch erst sehr spät bekommen habe.
12.01.10 schreiben vom amtsgericht (an aktuelle adresse):
es wäre nciht eindeutig ersichtlich ob ich widerspruch einlegen möchte. solle dies tun wenn ich mir absolut sicher bin. und dass die da auch ncihts prüfen können etc.
21.01.10 schreiben an uniscore
bitte um klärung als anlage habe ich mein schreiben ans amtsgericht beigelegt indem ja alles soweit erklärt ist. und habe denen auch geschrieben dass cih seit 2007 cniht mehr unter der von denen genannten adresse gemeldet bin.
.....keine antwort.....
26.02.2010 erinnerungsschreiben an uniscore mit allen schreiben als anlage
....keine antwort....
04.03.2010 (endlich an aktuelle adresse/ kam aber erst heute 10.03. an)
wir sind mit der betreibung einer forderung der uniscore forderungsmanagement bielefeld gmbh,(ursprungsgläubiger .......,vollstreckungsbescheid vom 09.02.10 ) beauftragt.
Mit dem vorliegenden Vollstreckungstitel besteht 30 Jahre... usw.
Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung, Kontopfändung, Haftbefehl, Eidesstattliche Versicherung etc.
WARUM?
Die derzeit offenstehende Gesamtforderung von 338,04 erhöht sich dadurch ständig. Es sit uns nciht entgangen, dass Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden. Gemeinsam mit IHnen wollen wir hier eine Lösung finden, damit SIe in absehbarer Zeit Ihre Schuld abtragen können.
Entweder Sie zahlen nun die Gesamtschuld oder zumindest einen angemessernren ersten Ratenbetrag bis zum 20.03.2010.
Solletn Sie diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, werden wir entsprechende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Wege leiten.
Wir hoffen, dass Sie es soweit nciht kommen lassen !
Hochachtungsvoll
Uniscore Forderungsmanagement GmbH
Anlage : Forderungsaufstellung:
09.02.10 Vollstreckungsbescheid
Umsatz 215,02
unverz. Kosten: 111,50
verz. KOsten 76,75
Zinsen 8,01
Hauptford. 18,76
04.03.10 EV Anfrage elektronisch
Umsatz 6,00
19% MwSt. aus 6,00 : 1,14
unverz. Kosten : 118,64
04.03.10 1.Brief tit. Forderung
Umsatz 57,00
19% MwSt. 10,83
Unverz. Kosten 186,47
Basis + 5% aus 76,75 v. 09.02.10-20.03.10 : 0,46
Zinsen : 8,47
12% aus 18,76 v. 18.12.09 - 20.03.10 . 0,58
Zinsen : 9,05
KontoFK. 06/09-03/10 : 47,00
unverz. KOsten : 233,47
So... das wars erstmal...
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quote:
es wäre nciht eindeutig ersichtlich ob ich widerspruch einlegen möchte. solle dies tun wenn ich mir absolut sicher bin. und dass die da auch ncihts prüfen können etc.
An dieser Stelle :
Hättest du einfach Widerspruch eingelegt wäre Ruhe gewesen!
Formlos bei Gericht und nicht beim Inkasso!
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
Ja... hätte... aber wie ich schon sagte... ich will nciht 100% bestreiten, dass ich da etwas gekauft habe. und häte ich dann einspruch eingeleht und das ganze wäre vors gericht gegangen oder so und die könnten mir etwas beweisen hätte ich ein problem gehabt.
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Nein,
du hättest nur gegen die Nebenkosten Einspruch einlegen können und dann erstmal gleichzeitig die 19€ überwiesen!
Dann wären aus den restlichen 300€ maximal 75€ geworden!
lg actrostom
ich finde die Probleme die du jetzt hast zb
bevorstehende Pfändung
3 Jahre Schufaeintrag ( kein Telefonvertrag oder Kredit möglich)
und das die Kosten jetzt noch weiter steigen werden:
Zinsen
Gerichtsvollzieher
Kontosperrung
wesentlich schlimmer!
lg actrostom
Und nochmal: Du hast nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides genau 14 Tage für noch Einspruch einzulegen ( Auf jedenfall gegen die Nebenkosten)
lg actrostom
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
Ber die schreiben, dass der vollstreckungsbescheid vom 09.02.10 ist. und davon habe ich ja gar ncihts mitbekommen. somit wäre die einspruchsfrist ja der der 23.02. gewesen. oder gilt die frist ab dem tag an dem der bei mir einflattert??
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Die Frage ist was genau tituliert ist ?
Die Kontoführungsgebühren sind - falls nicht mittituliert - sicherlich nicht durchsetzungsfähig (KontoFK)
Lass Dir doch mal eine Kopie des VBs zukommen ?
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Also ich werde jetzt an alle schreiben.
An das Amtsgericht, an Uniscore und an das Unternehmen bei dem ich angeblich etwas gekauft haben soll.
Dem Amtsgericht werde ich schreiben, dass ich Einspruch erhebe gegen den Vollstreckungsbescheid. Da ich den noch nicht erhalten habe wird die Frist von 14 Tagen wohl noch laufen....
Uniscore bitte ich zum DRITTEN mal um Stellungnahme etc.
Und den "Verkäufer" frage ich wann ich was gekauft haben soll.
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Wg des Vbs : Zum Rechtspfleger am Amtsgericht gehen
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Wie?
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Also ich habe jetzt Uniscore und dem "Verkäufer" etwas geschrieben und beim Amtsgericht eine Kopie des Vollstreckungsbescheides angefordert. Außerdem habe ich Einspruch gegen die Nebenkosten eingelegt.
Hoffe da kommt jetzt was vernünftiges zurück.
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Wg des Dir nicht zugestellten VBs mal mit einem Rechtspfleger am Amtsgericht sprechen (kostenlos)
Möglicherweise gibt es da Formfehler ..
lg
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quote:
Außerdem habe ich Einspruch gegen die Nebenkosten eingelegt.

Na endlich!!!!
Übrigens apropo Frist:
Der Antragsgegner kann gegen den Vollstreckungsbescheid innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen [color=red]ab Zustellung[/color] "Einspruch" einlegen, d.h. der Einspruch muss innerhalb der Zweiwochenfrist beim Mahngericht eingegangen sein. Ein besonderer Vordruck für die Einlegung des Einspruchs ist nicht vorgeschrieben.
Hatte ich vergessen !
lg actrostom
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
Vielen Dank erstmal an euch
Ich hätte mich wohl direkt an so ein Forum wenden sollen, aber war wohl zu gutgläubig und dachte die sind an einer Klärung interessiert
Beim nächsten Mal weiß ich Bescheid
Wenn Antwort von denen kommt melde ich mich nochmal. Da werden sicher wieder Fragen aufkommen
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@actrostom
Ob das noch funzt mit dem Einspruch ?
Wenn rechtskräftig tituliert ist
Der TE kann nur noch auf etaige Formfehler bezüglich der Zustellung hoffen
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--- editiert vom Admin
@ali / Rathgeber
Deine Postings werden immer seltsamer
lg
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Langsam versteh ich gar nichts mehr...
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--- editiert vom Admin
Hallo,
ich nehme mal an das
quote:
Langsam versteh ich gar nichts mehr..
sich auf
quote:
Der VB ist allerdings auch jetzt bereits vollstreckbar, selbst bei Einspruch gegen diesen.
bezieht.
Deshalb zur Erklärung:
Die Zwangsvollstreckung unterbleibt trotz des Einspruchs solange nicht, bis das Gericht auf besonderen Antrag des Schuldners, die Zwangsmaßnahme einstweilen einstellt (grundsätzlich gegen Sicherheitsleistung durch den Schuldner!)
Das zuviel gepfändete Geld bekommst du ja im nachhinein wieder.
Wobei die Version mit der Sicherheitsleistung sinnvoller ist!
lg actrostom
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
So... Ich habe nun wieder ein Schreiben des Amtsgerichts Mayen erhalten mit dem Inhalt : Sie haben am 12.03.10 Einspruch eingelegt.
Wie geht das nun weiter?
Von dem Inkassounternehmen sowie demVerkäufer habe ich immernoch keine Antwort erhalten.
Übrigens ging das Schreiben wieder an meine alte Adresse. Kriegen die das nicht hin die Adresse zu ändern???
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""
...ich hab da noch ne Frage...
ISt die Forderung eigentlich schon verjährt oder wäre das erst Ende 2010 der Fall?
Die Forderung ist ja aus dem Jahre 2006.
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""
-- Editiert am 21.03.2010 17:17
quote:
ISt die Forderung eigentlich schon verjährt
quote:
Nun kam /Ende Dezember ein Mahnbescheid.
Nein , durch die Zustellung wurde die Frist gehemmt!
quote:
Wie geht das nun weiter?
Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid leitet in das ordentliche Gerichtsverfahren über. Wird Einspruch erhoben, so ist die Sache von Amts wegen an das im Mahnbescheid genannte zuständige Gericht abzugeben.
Wurde Einspruch eingelegt, so hat der Antragsteller die Anspruchs- bzw. Klagebegründung nach Aufforderung des Gerichts innerhalb von zwei Wochen vorzulegen. Unterlässt dies der Antragsteller, so muss er mit der Aufhebung des Vollstreckungsbescheids und der Abweisung der Klage als unzulässig rechnen.
Auf Hochdeutsch für dich:
Jetzt müsste der Antragsteller Klage wegen der Nebenkosten erheben.
Was Aufgrund der überhöhten Ansprüche fraglich sein könnte!
[color=red]PS: Ich hoffe du hast die Hauptforderung mittlerweile bezahlt![/color]
lg actrostom
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
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