Hallo,
Ich habe eine Aufforderung zur Rücksendung von Hardware inkl einer Schadensersatzforderung erhalten.
Der dazugehörige Vertrag wurde am 13.10.2014 gekündigt. Wann die Aufforderung zur Rücksendung der Hardware erfolgt, weiß ich nicht mehr. Das müsste aber auch wohl Ende 2014 gewesen sein. Heute ist der 15.10.2018. die Hardware lag jahrelang im Keller und ist in Vergessenheit geraten.
Ist die Förderung von Unity Media verjährt?
Was soll ich tuen?
Die Hardware zurücksenden? Den Geldbetrag überweisen? Auf die Verjährung des Anspruchs verweisen?
Ist der Anspruch überhaupt verjährt? Und wenn ja: welcher? Die Zahlung? Der Rückgabe? Beides?
Vielen Dank für eure Mühe.
Unity Media Aufforderung Rücksendung Hardware und Schadensersatz
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Wenn man davon ausgeht, dass der Anspruch Ende Oktober oder Mitte November 2014 entstanden ist (Rechnung wegen nicht zurück gesendeter Hardware), ist die Forderung am 1.1.2018 um 0.00 Uhr und einer Sekunde verjährt, sofern diese nicht tituliert wurde.
Vorgehen:
Dem IB mitteilen dass die Forderung wegen Verjährung bestritten wird und Betteleien sowie "Einigungsangebote" ignoriert werden.
Einem Mahnbescheid sollte natürlich sofort widersprochen werden.
-- Editiert von Albarion am 15.10.2018 11:31
Und wenn (wie das bei Unity media Verzögerungen mal passieren kann - ich erinnere mich nicht mehr genau) die Kündigung/Die Aufforderung zur Rücklieferung erst Anfang 2015 offiziell wurden, ist der Anspruch erst Neujahr 2019 verjährt?
Oder entsteht der Anspruch automatisch in dem Moment, in dem ich die Kündigung einreiche?
Besitze noch mein altes Kündigungsschreiben. Die Bestätigung nicht mehr. Muss ich Belege für so etwas endlos lange aufbewahren? Habe die monatliche Zahlung 2014 eingestellt.
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Die müssen dir den Zugang der Rechnung nachweisen oder dass sie dich kontaktiert haben, sprich nachweisen können, wann der Schaden oder Anspruch entstanden ist.
Wenn sie dir erst jetzt eine Rechnung schicken ist eh alles verjährt.
Geht man mal davon aus, dass drei Wochen oder auch ein Monat eine angemessene Zeit sind um die Rücksendung abzuwickeln und dann nochmal 14 Tage für die Mahnung/Rechnung veranschlagt werden, landest du im Dezember 2014.
Immer noch alles in Ordnung
Na ja ... ich würde die mir nicht gehörenden Sachen zurückschicken "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" und im übrigen die Forderunge zurückweisen.
Nach meiner Auffassung ist der Tag. an dem der Vertrag ausläuft, relevant für die Berechnung der Verjährungsfrist, da der Anspruch auf Rücksendung an diesem Tag entsteht.
Also nochmal bitte klären, wann genau der Vertrag geendet hat (dass er am 13.10.14 gekündigt wurde, sagt ja nichts über die Restlaufzeit aus)
Ich bin darüber gestolpert, dass es sich bei dem Gerät auch umeineLeihe handeln könnte und die Verjährung somit 30 Jahre betragen kann?
Würde das nur die Herrausgabe des Gerätes oder auch die festgesetzten Schadensersätze betreffen?
Selbst wenn die Verjährung nicht greifen würde:
die Kosten eines von Unitymedia selbst-festgesetzten Neupreises (aus 2012) für die Hardware ist gerichtlich eh nicht durchsetzbar.
Nicht zahlen!
Hardware zurückschicken und gut it.
-- Editiert von vundaal76 am 15.10.2018 14:42
Zitat:Nicht zahlen!
Hardware zurückschicken und gut it.
Dem ist nichts hinzuzufügen. Selbst wenn es nicht verjährt ist: Die Hardware wird ja zurückgeschickt. Was willst du auch sonst damit. Dadurch löst sich jeglicher möglicher Schadensersatzanspruch in Luft auf.
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