Hallo,
ich habe an Univ**** Inkasso ein Necker**** forderungen teilweise zweckgebunden beglichen.
Es erfolgt folgende Aufstellung vom Inkassobüro
Hauptforderung 55,67
Mandantenmahnauslagen 33,80
Inkassogebühren 45,00
Kontoführungskosten 20,00
Zinsen 0,09
Ich habe die Hauptforderung + Zinsen + Mandantenmahnauslagen + 25,00 EUR gem. RVG § 13 Satz 1
überwiesen.
Also Reaktion erhielt ich folgendes Schreiben:
(Anm.: da besagtes Inkassobüro entweder weiß dass ich schwerhörig bin oder die shift Taste klemmte, war das komplette Schreiben in Großbuchstaben verfasst.
Des Weiteren habe ich mich nicht vertippt, das Inkassobüro hat die Textblöcke falsch zusammenkopiert)
Hier kommt der Text:
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Hinsichtlich der Vergütungen für Inkassounternehmen gibt es keine Allgemein verbindlichen Gebühren- oder Kostentabellen.
Inkassounternehmen kalkulieren ihre Vergütung entsprechend der entfalteten Tätigkeit nach kaufmännischen Gesichtspunkten und im Rahmen gesetzlicher Grenzen.
Aus diesen Gründen ist ein Vergleich mit den Gebührensätzen eines Anwaltes untauglich.
Die rechtlichen Grenzen sind weitgehend von gerichtlichen Mahn- oder Prozessverfahren definiert worden.
Bei der Höhe der von uns geltend gemachten Vergütung orientieren wir uns an den Vorgaben der Plausibilitätsgrenzen für die Geltendmachung von Inkassokosten bei der Automation des gerichtlichen Mahnverfahrens, wie sie vom Justizministerium Baden – Württemberg aufgestellt und mittlerweile von der überwiegenden Anzahl zentraler Mahngerichte bei der Höhe der von uns geltend gemachten Vergütung orientieren wir uns an den Vorgaben einiger Justizministerien über die Plausibilitätsgrenzen für die Geltendmachung von Inkassokosten bei der Automation des gesetzlichen Mahnverfahrens, die mittlerweile von der überwiegenden Anzahl der zentralen Mahngerichte in ganz Deutschland übernommen worden sind.
Hiernach sind Inkassogebühren in Höhe von 1,5 Gebühren analog der Kostenansätze der gesetzlichen Rechtsanwaltvergütung zuzüglich 20 % Auslagenpauschale (max. EUR 20,00) sowie Kontoführungskosten von max. EUR 20,00 und Ermittlungskosten von max. EUR 20,00 nicht zu beanstanden.
Mit der von uns geltend gemachten Vergütung, die rechnerisch nachvollziehbar im vorgenannten Rahmen liegen, ist unser gesamter Tätigkeitsbereich des Forderungsinkassos gegenüber dem Schuldner – unabhängig von der Dauer und Umfang der Bearbeitung –abgedeckt.
Wir hoffen, dass wir Sie damit über die Berechtigung von Inkassokosten aufklären konnten und erwarten nunmehr Ihre Zahlung.
Im Einzelnen zählen hierzu:
Anlage einer Forderungskate, EDV – Datenspeicherung und Anlage eines Forderungskontos, Absetzung und Versand von Zahlungsaufforderungen, Korrespondenz mit Schuldnern und Bevollmächtigten, Reklamationsarbeit, Abwicklung des Telefonverkehrs, Vorbereitung und Abschluss von Ratenzahlungsvergleichen, Stundungen, Vergleiche, Buchung, Abrechnung und Weiterleitung von Zahlungen, Überwachung von Fristen, Absetzung und Versand von Ratenmahnungen, Erstellung von Zinstafeln, Erstellung von Forderungsabrechnungen, Erstellung von Teilzahlungsplänen, Prüfung und ggf. Verwertung von Sicherheiten, Bürgschaften, Abtretungen etc, Überwachung vorerst nicht realisierbarer Forderungen, Aufbewahrung sämtlicher Buchungs- und Forderungsunterlagen gemäß gesetzlicher Vorgabe
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Es erfolgte eine Nachforderung in Höhe von 40,00 EUR
Ich hätte gern eure Meinung zu dem Schreiben, ich möchte mich allerdings nicht noch wochenlang mit Univ**** Inkasso auseinandersetzen eher zahle ich die ausstehende Forderung.
Würde es Sinn machen, das Schreiben an das zuständige Amtsgericht zu schicken und das rechtliche Sachverständnis für ein nach RDG § 10 Absatz 1
zugelassenes Inkasso Unternehmen anzuzweifeln?
-----------------
""
Univ**** Inkasso Abrechnung + Begründung
13. Oktober 2009
Thema abonnieren
Frage vom 13. Oktober 2009 | 14:40
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 638x hilfreich)
Univ**** Inkasso Abrechnung + Begründung
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2009 | 23:56
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Es erfolgt folgende Aufstellung vom Inkassobüro
Hauptforderung 55,67
Mandantenmahnauslagen 33,80
Inkassogebühren 45,00
Kontoführungskosten 20,00
Zinsen 0,09
Ich habe die Hauptforderung + Zinsen + Mandantenmahnauslagen + 25,00 EUR gem. RVG § 13 Satz 1 überwiesen. <hr size=1 noshade>
Die 25 hätte ich allerdings nicht zusätzlich bezahlt
Bei den Mandantenauslagen hätte ich ebenfalls " nachgebessert "
Das Inkasso und der GL ist mit Deiner Zahlung mehr als gut gefahren
Ich würde jetzt gegenüber dem IB die restforderung vollumgänglich zurückweisen und den rechtsweg anheimstellen.
Bezüglich der Ktoführungsgebühren braucht man nur 1 Minute googeln um zu erfahren das Diese nicht durchsetzungsfähig sind
Nicht vergessen : das Inkassobüro verritt NICHT Deine Interessen
-----------------
""
-- Editiert am 14.10.2009 00:00
#2
Antwort vom 14. Oktober 2009 | 10:43
Von
Status: Beginner (80 Beiträge, 68x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 15. Oktober 2009 | 05:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120060 Beiträge, 39822x hilfreich)
Ich würde das Inkasso darauf hinweisen das die Kenntnisse bezüglich der aktuellen Rechtlage/Rechtsprechung von Seiten des Inkassos wohl nur mit wohlwollen als mangelhaft bezeichnet werden könne.
Die Restforderung würde ich vollumgänglich zurückweisen und dem Inkasso den Rechtsweg anheimstellen.
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