Universum Inkasso, Bahncard, Amtsgericht

11. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
mosaics
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Universum Inkasso, Bahncard, Amtsgericht

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: meine Bahncard25 wurde Anfang Januar 2018 automatisch verlängert. Ich habe die Rechnung inkl. Mahngebühren in Höhe von 64,50 EUR erst am 6.3. beglichen, u.a. da ich im Februar mehrere Wochen im Ausland war.

Am 8.3. erhielt ich ein Schreiben der Universum Inkasso GmbH, in dem die Zahlung der Hauptforderung und weiterer 57 EUR Inkassogebühren gefordert wurde. Kurz danach am 13.3., offenbar nach Benachrichtigung durch die DB, erhielt ich ein weiteres Schreiben, in dem nur noch die Zahlung der Inkassogebühren eingefordert wurde.

Am 25.4. widersprach ich der Forderung mit dem Hinweis, dass die Hauptforderung von mir bereits vor Erhalt des ersten Inkassoschreibens beglichen worden war. Daraufhin wurde von mir verlangt, die Zahlung vom 6.3. zu belegen. Dieser Aufforderung kam ich nicht nach, da ich sie als weiteren Einschüchterungsversuch auffasste und der Zahlungseingang von der DB ja offenbar bereits an Unisersum gemeldet worden war. Nach meinem Widerspruch reagierte ich nicht auf weitere Schreiben.

Nun habe ich am 11.7. Post vom Amtsgericht Hünfeld erhalten. Die Forderung der Inkassogebühren von ca. 60 EUR soll also eingeklagt werden, zusätzlich fallen 86 EUR Verfahrenskosten an (bisher). Nun bin ich nicht sicher, wie ich reagieren soll. Gibt es Erfahrungen hier im Forum? Wäre für fundierte Ratschläge dankbar.



Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Du hast einen Mahnbescheid bekommen? Oder eine echte Klageschrift mit Begründung? Bei einem Mahnbescheid hat das Gericht noch exakt nichts geprüft. Diesem würde ich persönlich auch widersprechen. Begründen muss man das noch nicht.

Normalerweise meldet sich das Inkasso dann reflexartig und verlangt, dass man den Widerspruch begründen soll oder zurückziehen soll. Was man natürlich nicht macht. Maximal schickt man einen Brief hin "Vielleicht lesen Sie sich mal meine vorigen Schreiben durch."

Angesichts der Haltung des BGH zum echten/unechten Factoring wäre ich persönlich relativ optimistisch. Das Urteil besagt nämlich im kern, dass ein Inkassobüro, was Forderungen aufkauft oder dem Gläubiger sonst wie verspricht, kostenlos zu arbeiten, keine Inkassogebühren verlangen darf. Universum Inkasso ist so ein Inkassobüro. Auf dem Mahnbescheid sollte zum Beispiel schon etwas davon stehen, dass die Forderung von der Bahn gekauft wurde, richtig?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mosaics
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, danke für die schnelle Antwort.

In der Tat handelt es sich lediglich um einen Mahnbescheid vom Amtsgericht und es steht etwas in der Art darin, dass die Forderung von der Bahn abgetreten wurde. Noch eine kleine Ungenauigkeit in meinem ersten Beitrag: der 8.3. und 13.3. sind die Absendedaten der ersten UI-Schreiben. Das erste wurde also abgeschickt, zwei Tage nachdem ich die Überweisung der HF an die DB getätigt hatte (weiß nicht, ob das relevant ist).

Einige Fragen spuken mir jetzt im Kopf herum:
Wie aufwendig (insb. finanziell) ist es für die UI bzw. für den Rechtsanwalt, der dies jetzt übernommen hat, einen Mahnbescheid zu erwirken? Je nachdem, könnte ich abschätzen, ob das eher ein erneuter Einschüchterungsversuch ist oder ob die wirklich Ernst machen.

Mit welchen Kosten habe ich im worst case zu rechnen, dh es kommt tatsächlich zu einer Klage, die ich verliere.
Im Mahnbescheid werden nun ca. 150 EUR verlangt, die nicht sonderlich weh tun. Wären es bei einer verlorenen Klage deutlich mehr (200, 500, 1000 EUR, mehr?)? Ich habe überhaupt kein Gefühl dafür.

Sollte ich, wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche, auch nochmal der UI bzw. dem Rechtsanwalt schreiben und die Zahlung vom 6.3. nachweisen? Sollte ich mir von der DB das Datum meines Zahlungseingangs einholen?

Es gibt ja zahlreiche ähnliche DB/UI Fälle, die auch hier im Forum diskutiert wurden. Meiner erschien mir eher harmlos (da HF überwiesen bevor Inkassoschreiben abgeschickt) und daher bin ich jetzt doch etwas überrascht. Weiß jemand von Fällen, in denen es in ähnlichen Bahncard-Fällen tatsächlich zur Klage kam?

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von mosaics):
Wie aufwendig (insb. finanziell) ist es für die UI bzw. für den Rechtsanwalt, der dies jetzt übernommen hat, einen Mahnbescheid zu erwirken?


Der liegt doch schon im Briefkasten? Und die Kosten dafür sollten drinstehen. Wenn dem widersprochen wird, müsste der Gläubiger klagen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Die Frage ist hier jetzt aber eher eine andere:
Fordert UI im MB wirklich die Inkassokosten oder hat man deine Zahlung erst auf die Kosten und dann auf die Hauptforderung verrechnet.
Dies wäre dann nicht korrekt, da du eine Direktzahlung vorgenommen hast.
Ich persönlich würde hier vollumfänglich widersprechen und mal sehen was dann kommt.
In der Regel halt ich eine Klage für nicht sehr wahrscheinlich, denn die Gerichte sind sich doch sehr uneinig in der Sache. Außerdem gibt es einige Punkte mit der man so eine Forderung in einem Verfahren angreifen kann, da es sich um Masseninkasso handelt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mosaics
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Die UI fordert im MB die Inkassokosten. In dem Sinne ist das schon "korrekt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mosaics
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Der liegt doch schon im Briefkasten? Und die Kosten dafür sollten drinstehen. Wenn dem widersprochen wird, müsste der Gläubiger klagen.


Die Gerichtskosten belaufen sich auf 32 EUR. Desweiteren 54 EUR Rechtsanwaltskosten. UI/Rechtsanwalt "investieren" also 32 EUR in Aussicht auf 59 EUR Inkassogebühren + 54 EUR Rechtsanwaltskosten, wenn ich das richtig sehe.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mosaics
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Die Frage ist hier jetzt aber eher eine andere:
Fordert UI im MB wirklich die Inkassokosten oder hat man deine Zahlung erst auf die Kosten und dann auf die Hauptforderung verrechnet.
Dies wäre dann nicht korrekt, da du eine Direktzahlung vorgenommen hast.
Ich persönlich würde hier vollumfänglich widersprechen und mal sehen was dann kommt.
In der Regel halt ich eine Klage für nicht sehr wahrscheinlich, denn die Gerichte sind sich doch sehr uneinig in der Sache. Außerdem gibt es einige Punkte mit der man so eine Forderung in einem Verfahren angreifen kann, da es sich um Masseninkasso handelt.


Danke für den guten Hinweis. Ich habe mir die Unterlagen jetzt nochmal genauer angeschaut: Die UI hat tatsächlich meine Zahlung an die DB mit der Inkassogebühr verrechnet und nur einen kleinen Rest mit der HF. Und dies obwohl ich die Zahlung an die DB bereits zwei Tage vor Absenden des ersten UI-Schreibens getätigt habe.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde dem Mahnbescheid komplett widersprechen. Dann abwarten, ob eine Klagebegründung folgt. Normalerweise kommt erst mal ein Schreiben des Anwalts, in dem man seinen Widerspruch begründen soll. Entweder ignorieren oder maximal folgendes schreiben "Werter Anwalt. Offensichtlich haben sie in den Jura-Vorlesungen nicht aufgepasst. Nicht ich bin es, der hier etwas zu begründen hat. Sie sind es. Ich bin gespannt auf ihre Ausführung, wieso eine bezahlte Hauptforderung eingeklagt wird und wieso ein Inkasso zwingend auf die Hilfe eines Anwalts angewiesen ist."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mosaics
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Hinweise. Ich werde mich hier wieder melden, sobald es etwas neues gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Da die damalige Zahlung nicht ans Inkassobüro ging bist Du verrechnungstechnisch aus dem Schneider.
Es sei denn Du hast im Verwendungszweck geschrieben " Verrechnung bitte mit den Inkassogebühren" :grins:


Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mosaics
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hier noch das Ende vom Lied, für alle die im Nachhinein den Thread nochmal lesen:
Ich habe dem Mahnbescheid widersprochen. Danach kam dann nochmal ein Brief, in dem Universum Inkasso nach dem Grund gefragt hat. Ich hab Ihnen dann kurz per E-mail geantwortet und seitdem nichts mehr gehört.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119360 Beiträge, 39714x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.527 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen