Universum Inkasso Bahn

16. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mythologia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Universum Inkasso Bahn

Guten Tag,

da ich wie so viele vor mir aufgrund einer ausstehend Zahlung an die DB für die Bahncard (Abo) in Kontakt mit der Universum Inkasso GmbH gekommen bin, habe ich mich in den bisher verfassten Foreneinträgen schlau gemacht.

Zusammengefasst habe ich die Rechnung der DB leider nicht beglichen (selbst Schuld, braucht mir niemand sagen), und eine Mahnung kam am 25.11.23 an (Brief datiert auf den 20.11), mit der Frist bis zum 28.11.23. Da ich aber in diesem Zeitraum nicht Zuhause war (mein Problem, ich weiß) habe ich den ausstehenden Betrag + Mahngebühr erst nach dieser Frist bezahlen können (08.12).
Auf der Bahn Website wird die Bahncard nun auch als verbucht gemeldet, einem Schreiben der Universum Inkasso GmbH konnte ich so aber nicht mehr entrinnen (Telefonat mit DB Service Angestellten war zwecklos).

Anhand der vorherigen Beiträge:
https://www.123recht.de/forum/inkasso/Hauptschuld-beglichen,-anschliessend-Inkassobrief-__f588561.html

würde ich nun auf den Breif von Universum folgendermaßen antworten:
Ihr Schreiben vom 13.12.2023 habe ich [Name], Vertragskonto DB [Nummer] /Bahncardnummer [Nummer] erhalten. Die Hauptforderung zur BahnCard von 121,00 € inklusive Mahngebühren in Höhe von 2,50 € wurden bereits an Deutsche Bahn Vertrieb GmbH bezahlt. Bitte überprüfen Sie die Einzahlung des Betrages mit DB Vertrieb GmbH.
Daher weise ich die von Ihnen angeführten Gebühren vollumfänglich zurück.

Mit freundlichen Grüßen,

[Name]

Da ich eine Begründung des Widerspruchs aufführen sollte, stellt sich mir die Frage, ob die Tatsache der bereits beglichenen Hauptforderung + Mahngebühren hierfür ausreicht, oder kann ich noch etwas ergänzen sollte, z.B.: basierend auf den unten stehenden Daten.

Zur Info: Die Forderungsaufstellung setzt sich folgendermaßen zusammen (Überwiesen an die DB habe ich am 08.12):
03.12.23 - Kaufvertrag: 121,00 €
03.12.23 - Mandantenmahnauslagen: 2,50 €
05.12.23 - Inkassovergütung
0,5 Geschäftsgebühr § 13e RDG, analog § 13 Abs. I RVG Nr. 2300 Abs. II VV RVG aus 121,00 EUR: 24,50 €
Post- und Telekommunikationsentgeltpauschale analog Nr. 7002 VV RVG: 4,90 €
13.12.23 - 8,12 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 121,00 EUR vom 03.12.23 - 13.12.23: 0,30 €
13.12.23 Summe: 153,20 €

Beste Grüße,

Mythologia

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Mythologia):
weiß) habe ich den ausstehenden Betrag + Mahngebühr erst nach dieser Frist bezahlen können (08.12)

Ich nehme mal an, dass die Überweisung wegen dem Wochenende erst am Montag (11.12) eingegangen ist.

Wie man aber dem Inkassoschreiben entnehmen kann, wurde am 05.12 bereits Universum beauftragt.

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#2
 Von 
Mythologia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Marius938549):
Wie man aber dem Inkassoschreiben entnehmen kann, wurde am 05.12 bereits Universum beauftragt.

Genau, dementsprechend kann ich das nicht als Argument anführen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Mythologia):
Genau, dementsprechend kann ich das nicht als Argument anführen.


Ich sehe hier persönlich auch keinen Grund, wieso du um die Inkassokosten herum kommen solltest.

Du warst im Verzug, daher war die Einschaltung i.O

Ich würde einfach bezahlen (Gerade weil es hier um paar Euro nur geht) & dann hat man seine Ruhe.

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2536 Beiträge, 742x hilfreich)

Alte Beiträge vor 10/22 sind sinnlos. Die Gesetzeslage hat sich geändert. Achtung die Inkassokosten verdoppeln sich nach Fristablauf und das ist auch rechtens und vom Gesetzgeber so gewollt. Und auch zählt der Zahlungseingang beim IB.

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