Universum Inkasso - DB BahnCard - Procedere?

23. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
johann93s
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Universum Inkasso - DB BahnCard - Procedere?

Hallo liebes Forum,

heute habe ich ein Liebesbrief von dem o.g. Inkassounternehmen erhalten. Konkret geht es um eine BahnCard, die vor 4 Jahren beantragt und anscheinend nie bezahlt wurde. War Umgezogen und hatte dann die Bank auch gewechselt, weswegen die Mahnschreiben mich wohl nie erreicht hatten. Gefordert werden

Hauptforderung 39 Euro
Mahngebühren 2,5 Euro
Zinsen 5,12 Euro
Geschäftsgebühr 40,5 Euro
Auslagenpauschale 8,1 Euro
Umsatzsteuer 9,22 Euro
Ermittlungskosten 20,24 Euro.

Nach einer Panikattacke habe ich mich wieder gefangen und das Forum durchgelesen, und die Hauptforderung + Mahngebühr, also 41,5 Euro brav an die DB mit Verwendungszweck überwiesen. Soweit so gut, nun stellen sich mir aber ein paar Fragen....

1) Einfach das Inkassoschreiben zu ignorieren, scheint mir nicht geschickt. Würde gerne einen Widerspruch einlegen, und dazu wurde mir ein Formular vom Inkassounternehmen beigelegt. Ankreuzen kann ich "Ich habe die Forderung bereits an den Gläubiger gezahlt. Ein Nachweis ist beigefügt." und "Ich erkenne die Forderung nicht an, weil......".
a) Muss ich einen Zahlungsnachweis beifügen? Wenn ja, kann es zu meinem Nachteil gewertet werden dass ich den Betrag nach dem Erhalt des Schreibens überwiesen hab?
b) Wenn ich die zweite Option ankreuze, muss ich unbedingt eine Begründung hinzufügen?
c) Oder bin ich besser beraten mit einem Musterschreiben, was ich im Internet gefunden habe?

"Gegen diese Forderung lege ich Einspruch ein und erkläre, dass ich keinerlei Zahlungen leisten werde, da die Forderung nicht berechtigt ist. Insofern bezieht sich mein Widerspruch sowohl auf die Hauptforderung als auch auf die von Ihnen aufgeführten Nebenforderungen.

Begründung: xxxx

Sofern Sie der Meinung sein sollten, dass Ihre Forderung begründet ist, bitte ich um eine ausführliche und nachvollziehbare Erklärung, wie, wann und wodurch die Forderung zustande gekommen sein soll. Sollte mir Ihre Stellungnahme innerhalb der kommenden drei Wochen nicht vorliegen, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Auf weitere Schreiben von Ihnen werde ich dann nicht mehr antworten.

Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass eine Meldung an die Schufa oder eine andere Auskunftei bei einer bestrittenen Forderung nicht zulässig ist. MfG etc etc"

2) Natürlich war ich so dumm und hab verdutzt die Inkassohotline angerufen gehabt, als ich das Schreiben aufgemacht hatte. Kann mir das zum Nachteil angerechnet werden? (Zitat Hotlinedame "Da haben Sie keine Chancen, bitte Zahlen Sie so schnell wie möglich")

3)
Nachdem der Widerspruch abgeschickt wurde, psychologische Kriegsführung seitens Inkasso absitzen und auf eventuelle Schreibem vom Gericht vollen Widerspruch einlegen?

Sorry falls die Fragen schon oft gestellt wurden, aber ich kenne mich hier absolut nicht aus und wollte nur sicherstellen dass ich alles korrekt mache :( Hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen!

Liebe Grüße :)

-- Editiert von johann93s am 23.01.2020 18:16

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Forderung ist aus 2016, richtig? Damit dürfte sie verjährt sein.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du die Hauptforderung bezahlt? Das kannst du natürlich machen und es ehrt dich aus moralischer Sicht. Aus juristischer Sicht würde ich dem Inkasso nachschieben: "Wertes Inkasso. Die Forderung ist verjährt. Jegliche Zahlung wurde ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht geleistet. Ich erwarte ihr Erledigt-Schreiben."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
johann93s
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Die Forderung ist aus 2016, richtig? Damit dürfte sie verjährt sein.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du die Hauptforderung bezahlt? Das kannst du natürlich machen und es ehrt dich aus moralischer Sicht. Aus juristischer Sicht würde ich dem Inkasso nachschieben: "Wertes Inkasso. Die Forderung ist verjährt. Jegliche Zahlung wurde ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht geleistet. Ich erwarte ihr Erledigt-Schreiben."


Oh, das wird ja spannend. Ich kreuze dann mal "Ich erkenne die Forderung nicht an, weil..." an und erwähne die Verjährung. Mal schauen was da dann zurückkommt...

Schon ziemlich dreist von denen :(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Eine berechtigte Forderung zu fordern, ist für sich erst mal nicht dreist.

Signatur:

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