Universum Inkasso DB Bahncard

29. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
DeHe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Universum Inkasso DB Bahncard

Hallo liebe 123rechtler,

nachdem ich die ersten Aprilwochen nicht in meiner Wohnung war, fand ich eine Mahnung des DB Service für meine Bahncard 50 (datiert auf den 23.03.) gleich zusammen mit dem ersten Schreiben des Inkassounternehmens (datiert auf den 15.04.) in meinem Briefkasten. Die ursprüngliche Rechnung kam am 18.01. per Mail, eine weitere Zahlungserinnerung gab es nicht. In dieser Mahnung stand bereits, dass die Forderung bei Nichtzahlung bis zum 01.04.2020 an das Inkassounternehmen abgetreten werde. So weit so rechtens.

Dass die Forderung des Inkassounternehmens inklusive Auslagen dann jedoch direkt die Hauptforderung übersteigt, hat mich dann jedoch sehr überrascht:

Hauptforderung: 55,70 €
Mahngebühren: 2,50€
Zinsen in Höhe von 5,00 %-blabla: 0,16 €

1,10 Geschäftsgebühr analog §4 etc.: 49,50 €
Auslagenpauschale: 9,90€

Macht insgesamt 117,76€

Nachdem ich mich informiert habe, habe ich mit Hilfe der Vorlagen auf Webseite der Verbraucherzentrale einen Widerspruch gegen das Inkassoverfahren aufgrund überhöhter Kosten verfasst. In den Brief habe ich auch die Formulierung übernommen, dass es sich m.E. um ein standardisiertes Schreiben einfacher Art handelt und man mir erklären könne, inwiefern in meinem Fall ein höherer Aufwand bestehe. Die Hauptforderung habe ich dann inklusive Zinsen und 5€ Mahngebühren an die DB überwiesen (am selben Tag meiner Rückkehr am 19.04.. Heute kam wie erwartet ein weiteres Bausatzschreiben mit der Aufforderung einen Zahlungsbeleg einzureichen.

Nun ist das ja keine Antwort darauf, wie die Geschäftsgebühr zu rechtfertigen ist und auch auf den Widerspruch wurde überhaupt nicht eingegangen. Gelesen habe ich nun hier im Forum weitere Schreiben zu ignorieren. Trotzdem bin ich mir da unsicher. Darum 2 Fragen:

Hat UI tatsächlich einen Anspruch auf einen Zahlungsbeleg meinerseits? Die Forderung wurde schließlich nicht verkauft, sondern so wie in dem Schreiben der DB steht: an das beauftrage Inkassounternehmen abgegeben.

Und wie sieht es in diesem Fall mit der Forderung an sich aus? Ich blicke da immer noch nicht ganz durch... Hat das Inkassounternehmen in diesem Fall Anspruch auf die 0,3-Gebühr für ein einfaches Schreiben oder nur die bereits überwiesenen Mahnkosten von 2,50 pro Schreiben (1x für die DB und 1x für UI)? Es geht mir schließlich nicht darum mich zu drücken. Die 20€ für eine 0,3-Gebühr hätte ich komplett anstandslos gezahlt, schließlich habe ich das versemmelt.

Vielen dank im voraus für die Antworten!

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16189x hilfreich)

Zitat:
nachdem ich die ersten Aprilwochen nicht in meiner Wohnung war

Selbst verschuldet/ freiwillig oder war das beispielsweise wegen Corona?

Zitat:
Heute kam wie erwartet ein weiteres Bausatzschreiben mit der Aufforderung einen Zahlungsbeleg einzureichen

Ich würde das ignorieren. Die können selbst auf dem Konto nachgucken. Das ist auch reine Schikane. Zwar müsste man vor Gericht einen Zahlungsbeleg vorlegen, wenn die diese Zahlung bestreiten würden, aber so dumm sind die auch nicht.

Zitat:
Die Forderung wurde schließlich nicht verkauft, sondern so wie in dem Schreiben der DB steht: an das beauftrage Inkassounternehmen abgegeben.

Abgegeben ist ein anderes Wort wie "abgetreten". Ändert zwar im Ergebnis an den Inkassokosten nichts, aber bei einer Abtretung wäre es einfacher.

Zu den Inkassokosten: Es gibt halt verschiedenste Argumentationsgrundlagen. Je nachdem, wie viel Nerven man hat und auf wieviel Konfrontation man so aus ist. Je nach Argumentation kann man auch davon ausgehen, dass denen gar nichts zusteht. Das Schreiben einfacher Art wären in Summe 18€.

Ich persönlich bevorzuge derzeit folgende Vorgehensweise: Man informiert das Inkasso, dass man denkt, es würde ausschließlich echtes/unechtes Factoring betreiben. Gemäß BGH sei dann vom Schuldner nichts zu bezahlen. Also Inkassogebühr = 0,00€. Man verlangt vom Inkasso das vollständige zwischen ihm und der Bahn abgeschlossene Vertragswerk in Kopie, sowie einen ausführlichen Tätigkeitsbericht. Dies um zu prüfen, ob es wirklich eine Rechtsdienstleistung ist und was die besonderes jemals getan haben.

Damit provoziert man ein Patt. Die Wahrheit ist, dass in Rahmenverträgen das Inkasso der Bahn verspricht, dass es nie eine Gebühr zahlen muss. Dadurch wird es zu besagtem echten/unechten Factoring. Das werden sie dir aber nicht vorlegen. Gleichzeitig hast du keine Möglichkeit, dich sachgerecht zu verteidigen, denn du warst ja bei Vertragsunterzeichnung zwischen den beiden nicht selbst dabei.

Am Ende bleibt es dann beim "Ich würde ja zahlen, wenn ihr mir die Verträge vorlegt und ich das vernünftig prüfen kann."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DeHe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die Antwort, das hilft mir definitiv weiter.

Zur ersten Frage: Das war zwar wegen Corona, aber freiwillig. Ich bin für die Zeit zu meinen Eltern "gezogen", um 1. nicht allein in meiner Wohnung/Homeoffice zu sitzen und sie 2. zu unterstützen, da meine Mutter gesundheitlich angeschlagen ist.

Dann werde ich das so machen und dann weiter sehen. Ich gehe davon aus, dass eine weitere Zahlung der 18€ meinerseits dann aber nicht angebracht wäre solange ich auf Vorlage der Verträge bestehe?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16189x hilfreich)

Bei einem "freiwilligen Umzug" kann man sich nicht unschädlich halten. Wie bei längerem Urlaub gilt, dass man sich um regelmäßiges Entleeren des Briefkastens hätte kümmern sollen. Schade drum.

Zitat:
Ich gehe davon aus, dass eine weitere Zahlung der 18€ meinerseits dann aber nicht angebracht wäre solange ich auf Vorlage der Verträge bestehe?

Korrekt. Das ist teil des Patts, erst mal gar keine Gebühr anzuerkennen, nicht mal die 18€.
Man könnte es kombinieren und sagen "Ich zahle ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht die 18€". Dann hat das Inkasso sogar zwei Hürden. Also einmal die Hürde, den Vertrag selbst vorzulegen und dann noch die Hürde zu beweisen, dass es mehr war als ein "Schreiben einfacher Art".

Im Endeffekt ist es wie beim Poker: Wie weit geht man, wie weit nicht. Meinem Wissen nach hat die Inkassobranche bis heute keinen Weg aus diesem Patt gefunden. Außer der Hoffnung, dass man an einen Richter gerät, der sagt "Juckt mich nicht, ich brauch die Verträge nicht zu sehen." Aber so ist nicht jeder Richter drauf. Habe es wie gesagt zweimal genau anders erlebt. Mehr kann man dazu nicht sagen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DeHe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank nochmal für die Antwort, ich werde es so machen wie vorgeschlagen. Auf Konfrontation bin ich eigentlich nie aus. Nur verstehe ich nicht, warum ein Großkonzern wie die DB so einen Laden anheuert, der aus Nichts heraus Geld zu machen versucht.

Nun habe ich direkt den nächsten Brief bekommen... Diesmal mit der Aufforderung zur Zahlung von "Restkosten" in Höhe von 56,98€ Euro. In der Forderungsaufstellung haben sie natürlich angegeben, dass die Hauptforderung noch offen sei. In anderen Foren war davon die Rede, bei der Überweisung an den Gläubiger den Vermerk "Hauptforderung" in den Verwendungszweck zu schreiben. Ist das tatsächlich so? Habe ich leider nicht gemacht, sondern es nur in meinen Widerspruch geschrieben.

Interessant ist aber, dass in der Forderungsaufstellung an erster Stelle ein Kaufvertrag (datiert auf den 05.04.) in Höhe der Hauptforderung von 55,70€ aufgelistet ist und darunter Mandantenmahnauslagen von 2,50€. Das verstehe ich so, dass UI die Forderung tatsächlich aufgekauft hat.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.862 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.281 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen