Universum Inkasso - Wie ich im Forum gelesen habe müssen die eine Vollmacht zusenden?

30. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
fischlein69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Universum Inkasso - Wie ich im Forum gelesen habe müssen die eine Vollmacht zusenden?

Hallo zusammen, bin neu hier und brauche einen Rat.
Ich habe bei Neckermann eine Rechnung "verschwitzt" ist auf alle Fälle mein Fehler. Die Rechnung beträgt € 55 kein großer Betrag.
Heute habe ich von Universum Inkasso ein Schreiben bekommen:
Die Forderung wurde zum Einzug an Universum abgegeben. Gehört jetzt Universum die Forderung?
Folgendes ist aufgelistet:
Forderung 55
Mahnauslagen 15
Inkassogebühren 50
Kontoführungsgebühren 20
Dürfen die 55+20 an zusätzliche Gebühren verlangen? Wie ich im Forum gelesen habe müssen die eine Vollmacht zusenden, da war nichts dabei.
Was soll ich am besten machen?

Post vom Inkassobüro?

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23 Antworten
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#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:

Wie ich im Forum gelesen habe müssen die eine Vollmacht zusenden, da war nichts dabei.



Das IB muss keine Vollmacht mitsenden. Der Schuldner hat jedoch das Recht, die Forderung, wenn keine Vollmacht beiliegt, zurückzuweisen.

quote:

Dürfen die 55+20 an zusätzliche Gebühren verlangen?



Verlangen dürfen die alles. Was rechtlich haltbar ist, sei dahin gestellt. ;)

Die 20 Euro Kontoführungskosten sind unzulässig.

Die Inkassokosten dürfen maximal 39 Euronen betragen, was bei der Forderung einer 1,3 Gebühr nach RVG zzgl. Auslagenpauschale entspricht.



-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#2
 Von 
fischlein69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Was soll ich jetzt am besten machen? Vollmacht verlangen und die Kosten zurückweisen da sie nicht zulässig sind?

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#3
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

suchen Sie mal die Rechnung von Neckermann. Dann überweisen sie an Neckermann mit der damaligen Rechnungsnummer 55,- Euro.

Vom Inkassobüro können Sie dann noch eine Vollmacht fordern. Wenn das Inkassobüro dann wollen würde, könnte es auch die ihm entstandenen Kosten verlangen und einklagen, weil diese ja nicht entstanden wären, wenn Sie nicht geschludert hätten.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ich würde jetzt die hauptforderung plus 6 € direkt unter angabe Deiner kdnr auf das neckermann konto überweisen ....dies natürlich nicht dem inkassobüro erzählen und.....

..sobald der 2 mahnbrief des inkassobüros kommt die forderung per fax an universum mangels vorlage der vollmacht gem 174 BGB zurückweisen

Die dann evtl kommenden Mahnbriefe wg der ohnehin zu hochangestzten gebühren dann demütig ertragen

gruß
thehellion

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#5
 Von 
fischlein69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe nun die offene Forderung + Mahngebühren an Neckermann überwiesen. Soll ich die Forderung von IB mangels vorlage Vollmacht gleich zurückweisen oder abwarten ob die sich noch mal melden.

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ich würde das erst erst nach dem nächsten IB Mahnbrief Brief machen !
per fax und email

gruß
thehellion

Kontoführungsgebühren 20..
dachte eigentlich das Neckermann IB arbeitet seriös ;)

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#7
 Von 
fischlein69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke thehellion :) , werde mal abwarten

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#8
 Von 
Heiko0702
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

zack wieder gewonnen vor gericht.

zahl auf keinen fall die inkassokosten oder kontoführungsgebühren oder so.

bezieh dich auf den BGH Beschluss: VII ZB 53/05 .


Den kannst du Dir auf der Seite des Bundesgerichtshofs runterladen.

www.bundesgerichtshof.de

Unter dem Punkt: Beschlüsse des BGH einfach das Aktenzeichen VII ZB 53/05 eingeben und PDF Datei runerladen.

Inkassobüro anschreiben und den Beschluss beifügen.

Ich habe auch gegen Universum Inkasso gewonnen bzw. die haben nach Zahlung der Hauptforderung und meinem Schreiben auf die restlichen Kosten verzichtet.

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Unter dem Punkt: Beschlüsse des BGH einfach das Aktenzeichen VII ZB 53/05 eingeben und PDF Datei runerladen.

cool - ob ich das Urteil doch noch mal copy und pasten soll ? ;)

Du meinst aber sicherlich vorgerichtlich hat das IB bzw der AG auf die gebühren verzichtet ?

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#10
 Von 
fischlein69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke!
Habe bis dato noch nichts neues vom IB gehört.
Gilt dies auch wenn Forderung an IB abgegeben wurde und die einen Ra eingeschaltet haben?

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

fischlein69 -

na ja
2 bis 3 briefe musst Du wahrscheinlich wohl oder übel noch ertragen !
vollmacht wurde eingefordert ?

gruß
thehellion

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#12
 Von 
fischlein69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,
da bin ich wieder, hat etwas gedauert bis ich wieder was vom IB gehört habe. letzte Woche kam ein Schreiben von denen. Da sie bisher auf unseren Brief (erster Brief den ich ignoriert habe!) nicht reagiert haben belaufen sich die Kosten auf mittlerweilen €xxx.
Wie üblich war keine Forderungsaufstellung dabei auch keine Vollmacht. Seltsamer weise sind die Kosten erheblich gesunken :) da ich die Hauptforderung + Mahngebühren an den Gläubiger direkt überwiesen habe.
Ich habe jetzt folgendes gemacht, Schreiben an IB: Forderung wiedersprochen magels vorlage Vollmacht und es sei keine Forderung offen.
Bin mal gespann wie die reagieren ;)

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#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Den TFFFF BDSG Folterfragebogen würde ich noch nachschieben !

(Widerruf der Speicherung und Weiterverkauf Deiner Daten gemäß BDSG.....)

gruß
thehellion

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#14
 Von 
dboxxer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
ich habe auch einem universum inkasso MB mit bezug u.a. auf deinen BGH Fall teilweise wiedersprochen.
Die haben mir jetzt geschrieben das sie vorab um die gründe bitten. thehelion meinte das die die gründe eigentlich vom gericht gesagt bekommen. egal. bin gespannt wie das jetzt ausgeht. updates sind im thread "mahbescheid recht happig"

Grüsse!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die RAs haben Dich um die gründe gebeten ?
Die HF hast Du ja an den gläubiger überwiesen ?

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#16
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Naja der Rechtsanwälte von Neckermann ist RA Prisig-Mücke oder so, die können nix, die hat Ihren Namen hergebeben und fertig, ich hab da noch nie mit jemanden gesprochen der OLG von MFG unterscheiden konnte.

Ruhig bleiben, wenn Sie Geld wollen müssen Sie wohl nen Hauptsacheverfahrn anstegen ob sie das tun ist Fraglich.


MFG

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fischlein69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, nach meiner letzten Rüchweisung kam recht schnell ein Schreiben vom IB darin steht Sinngemäß:
Unser Auftraggeber hat Sie bei der letzten Mahnung darauf hingewiesen das es dann an IB weitergeht. Ihre Zahlung ist bei uns zu spät eingetroffen (ähhh, ich habe nichts an IB sondern an Neckermann überwiesen), bei ÜBerweisungen müssen Sie noch die Banklaufzeit mit einrechnen. Die ÜBerweisung erfolgt zu spät, da es ihr Verschulden ist fordern wir Sie auf die Gebühren xxx an uns zu überweisen.

Ist dies der letzte Versuch noch an Ihre Gebühren zu kommen.
Natürlich war keine Vollmacht dabei!
Habe es wieder zurückgewiesen, mal schauen wie lange noch dieses Spiel geht.
Halte Euch auf dem laufenden:)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ihre Zahlung ist bei uns zu spät eingetroffen
...
warum sollte ausgerechnet dieses IB nicht tricksen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fischlein69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Den Folterbogen habe ich noch nachgesendet. Bin jetzt mal richtig gespannt wie die reagieren ;)

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fischlein69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
in der Sache IB und Folterbogen hat sich was getan. Nachdem die Frist abgelaufen war habe ich noch mal T5F gesendet mit Androhung Datenschutzbeauftragten.
So nun kam ein Schreiben vom IB:
Durch die Zahlung ist die bei uns bestehende Forderung erledigt.
Die zu diesem Vorgang gespeicherten persönlichen Daten werden aus allen lebenden Dateien gelöscht.

Ist dies so OK?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Glückwunsch !
aber was sind lebende dateien ?
gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Das könnte man wissen ... :)

Lebende Dateien unterscheiden sich von nicht lebenden dadurch, dass nicht lebende nicht (mehr) zu Geschäftszwecken benutzt werden. Nicht lebende Dateien sind z.B. Protokolldateien.
Das beseutet im konkreten Fall, dass - egal was Sie bezügl. der Löschung fordern bzw. gefordert haben - diese nur auf den laufenden Geschäftsvorfall Anwendung findet.
Das IB muss ja ggf., z.B. im Streitfall, später nachweisen können, was in der Sache unternommen worden ist und wie das zum Abschluss gebracht wurde.
Deshalb werden die Daten nicht vollständig gelöscht, sondern nur abgeschlossen.

Im Übrigen war der Verzug bereits eingetreten und somit eine Weitergabe Ihrer Daten an eine Auskunftei durchaus rechtmäßig. Hierzu empfiehlt sich die Lektüre des vom Kabinett verabschiedeten Entwurfs zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes: Danach ist unter bestimmten Voraussetzungen bereits der Verzug hinreichend für eine Einmeldung dort.


-- Editiert am 03.03.2009 14:22

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Danke für die Antwort nach schlappen 2 1/2 Jahren ;)

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