Hallo liebes Forum,
vielleicht finde ich hier Hilfe :-). Ich bin seit mindestens 15 Jahren Bahncard-Kundin und habe dieses Jahr, aufgrund einer familiären Ausnahmesituation, zum ersten Mal übersehen, dass ich meine Bahncard nicht rechtzeitig bezahlt hatte. Irgendwann trudelte ein Brief ein, eine Forderung von der Universum Inkasso GmbH über 91,94 Euro (offene Forderung Bahncard: 59,90 Euro zzgl. 2,50 Euro Mandantenmahnauslagen zzgl. 29,40 Euro Inkassovergütung/0,5 Geschäftsgebühr §13e RDG..). Zahlbar bis spätestens 01.08.2023.
Zunächst haderte ich ein paar Tage und hab mich über mich selbst wegen der vergessenen Rechnung geärgert. Dann habe ich am 31.07.2023 die Forderung über 91,94 Euro an Universum Inkasso PER ECHTZEITÜBERWEISUNG überwiesen.
Das Geld stand also nachweislich pünktlich am 01.08.2023 dem Inkassounternehmen zur Verfügung.
Für mich war das ganze somit erledigt.
Allerdings fiel ich heute fast vom Glauben ab. Erneut erhielt ich eine weitere Forderung von Universum.
Im neuen Schreiben wird (auf Seite 2) aufgelistet/bestätigt, dass mein Zahlungseingang über die 91,94 Euro am 01.08.23 war. Somit müsste ja eigentlich alles erledigt sein - dachte ich.
In einer weiteren Zeile wird dann - mit Datum 03.08.2023 - eine weitere Inkassovergütung von 23,52 Euro gefordert. Begründung: Erhöhung auf 0,9 Geschäftsgebühr (19,60 Euro) plus Postauslage 3,92 Euro.
Warum fordert man diesen Betrag erneut?
Ich hatte doch pünktlich bezahlt und wäre lt. erstem Zahlungsziel dann offiziell erst am 02.08.23 in Verzug gekommen?
Ich habe irgendwo im Netz auch gelesen, dass man bei "komplizierteren Fällen" diese Geschäftsgebühr gem. §13e RDG analog §13 Abs. I RVG Nr. 230.... lt. Gesetzgeber auf höchstens 1,3 erhöhen darf.
Aber bei mir müsste es sich um einen "einfachen Fall" handeln, da die Forderung im geforderten Zeitrahmen komplett bezahlt wurde - und somit dürften doch eigentlich nur die 0,5 Geschäftsgebühr erhoben werden?
Zumindest meinem Laienverständnis nach.
Kann mir jemand einen Rat geben, ob ich diese weitere Forderung bezahlen muss oder ob Universum Inkasso erstmal schriftlich darauf hinweisen soll, dass die ursprüngliche Forderung rechtzeitig und in voller Höhe beglichen wurde?
Ganz lieben Dank für die Hilfe :-).
Liebe Grüße Ulli
Universum Inkasso/Bahncard - erneute Forderung obwohl alles bereits bezahlt wurde.
27. August 2023
Thema abonnieren
Frage vom 27. August 2023 | 02:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Universum Inkasso/Bahncard - erneute Forderung obwohl alles bereits bezahlt wurde.
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. August 2023 | 02:25
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 10x hilfreich)
ZitatIch habe irgendwo im Netz auch gelesen, dass man bei "komplizierteren Fällen" diese Geschäftsgebühr gem. §13e RDG analog §13 Abs. I RVG Nr. 230.... lt. Gesetzgeber auf höchstens 1,3 erhöhen darf. :
Nö geht bis 2.5
ZitatWarum fordert man diesen Betrag erneut? :
Das kann dir nur das Inkasso beantworten.
#2
Antwort vom 27. August 2023 | 13:31
Von
Status: Unbeschreiblich (126003 Beiträge, 40583x hilfreich)
ZitatDas Geld stand also nachweislich pünktlich am 01.08.2023 dem Inkassounternehmen zur Verfügung. :
Mal abgesehen davon das das nicht unbedingt ausreichend ist, wie konkret könnte man das beweisen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. August 2023 | 14:13
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMal abgesehen davon das das nicht unbedingt ausreichend ist, wie konkret könnte man das beweisen? :
Inkassoinstitut hat selbst den kompletten Zahlungseingang am 01.08.2023 im zweiten (jetzt eingegangen) Schreiben bestätigt. Auch habe ich einen Kontoauszug der die Echtzeit Überweisung am 31.07.23 belegt.
#4
Antwort vom 27. August 2023 | 14:17
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, muss ich wohl leider da anrufen.ZitatDas kann dir nur das Inkasso beantworten. :
#5
Antwort vom 27. August 2023 | 14:59
Von
Status: Unbeschreiblich (126003 Beiträge, 40583x hilfreich)
ZitatJa, muss ich wohl leider da anrufen. :
Mit Inkassos zu telefonieren ist mit das sinnlostste was man machen kann. Aber eventuell hat man Glück und erwischt eine der seltenen Ausnahmen.
Das Inkasso möge seine Forderung substantiiert begründen.
Ich würde wetten, das man bemängelt, dass die Zahlung nicht bis 31.07., 23:59:59 Uhr eingegangen ist.
#6
Antwort vom 28. August 2023 | 01:00
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch würde wetten, das man bemängelt, dass die Zahlung nicht bis 31.07., 23:59:59 Uhr eingegangen ist. :
Ich vermute auch, dass der Anruf nichts bringt. Auch habe ich die Befürchtung, dass man genauso argumentiert - also, dass die Zahlung bis 31.07.23 hätte eingehen müssen. Aber die Zahlungsaufforderung im Schreiben ist für mich klar formuliert: "Zahlen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von xxx bis spätestens 01.08.2023." Lt. meiner Auffassung hätte dann das Geld bis einschließlich 01.08.2023 - 23:59 Uhr eingehen müssen.
Die Handwerkszeitung argumentiert unter Punkt 1 (Zahlungsziel) genauso:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/offene-rechnungen-wie-unternehmer-an-ihr-geld-kommen-140143/
Ehrlich gesagt hätte ich auch gerne eine schriftliche Begründung vom Inkasso. Aber blöderweise haben sie die nächste Frist bis 04.09.2023 gesetzt. Und ich bin in den nächsten 10 Tagen nicht in Deutschland. D. h. wenn ich auf deren Antwort warte und diese neue Zahlungsfrist verstreicht, fordern sie sicherlich noch mehr Geld.
Ich fühle mich etwas veräppelt und will denen nicht noch mehr bezahlen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Und jetzt?
Schon
280.877
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
25 Antworten
-
6 Antworten
-
12 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
33 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten