Hallo zusammen,
Ich muss euch mal um Rat fragen bezüglich einer Forderung aus dem Jahr 2013.
Es ging um eine Hauptforderung von 2157,18 Euro die von Neckermann an RAeNeumeyer überging
Es wurden 50 Euro an Ratenzahlung vereinbart,an die sich aber leider nicht immer gehalten wurde.
Auf jeden Fall habe ich nun für meine Bekannte eine aktuelle Forderungsaufstellung angefordert.
Dort werden 3 mal Einigungsgebühren mit unterschiedlichen Datum angegeben und was mich ganz stutzig macht sind Umsatzsteuer wegen Forderungsübergang in Höhe von 175.15 Euro im Jahr 2017.
Muss man sowas bezahlen?
Von den eigentlichen 2157 Euro sind 3467 Euro geworden .
Wie geht man denn nun am besten vor?
Universum inkasso forderung
Du kannst die Forderungsaufstellung gerne mal anonymisiert hochladen, damit wir draufschauen können. Einen Bilderdienst dafür nutzen und hierher verlinken.
https://up.picr.de/39297748px.jpg
-- Editiert von 27Kiwi am 25.08.2020 17:35
-- Editiert von 27Kiwi am 25.08.2020 17:39
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ok ich weiss nicht wie das genau funktioniert aber ich werde es dann später versuchen
https://ibb.co/QjTrdQq
https://ibb.co/5n7sKh7
https://ibb.co/hWbg8fZ
Hier sind die links dazu ich hoffe es klappt
Ich sehe 2x Einigungsgebühr. Da die Freundin wahrscheinlich 2x eine Vereinbarung getroffen hat wurde diese 2x berechnet. Über die Rechtmäßigkeit kann man streiten.
Für mich sieht die FA ok aus.
Was will die Freundin denn erreichen?
Ich sehe drei Einigungsgebühren
06.05.2015
05.05.2017
08.07.2019
Hallo,
Ja es gibt wohl 3 mal einigungsgebühr .
Meiner Freundin ging es darum zu wissen ob diese Berechnungen richtig sind da sie wohl ab kommenden Monat 100 Euro zahlen will .
Was ist den mit dieser umsatzsteuer wegen forderungsübergang am 31.10.17?ich habe sowas noch nie gehört das sowas mit auf einer Forderung kommt.
Hat die Freundin jemals etwas unterschrieben? Also gab es eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung? Darüber hinaus dürfte die Einigungsgebühr zu hoch sein; hier wurde vermutlich absichtlich §31b RVG weggelassen.
Den Posten vom 5.3.2015 würde ich streichen. Das ist kein RVG-Posten.
Der Posten vom 31.10.2017 ist in meinen Augen frei erfunden.
Nein sie hat nie eine Vereinbarung unterschrieben .Sie hat wohl um eine Ratenzahlung gebeten aber sonst nix.
Was sollte man nun am besten unternehmen?Sie will ja so schnell wie möglich alles bezahlen aber eben nicht irgendwelche Sachen wie z.b.dieser Posten vom 31.10.17.
Ich würde denen erst mal schreiben, welche Positionen man reklamiert. Auch klar machen, dass die Rateneinigungsgebühren einerseits komplett überhöht sind und falsch berechnet, sowie nicht anerkannt werden. Sie mögen doch bitte eine korrigierte Forderungsaufstellung zusenden und dann würde man ihnen auch etwaige noch offene Positionen gerne bezahlen. Deutlich aber höflich bleiben und dann schauen, wie sie reagieren. Ruhig auch den von mir genannten Paragraphen erwähnen.
Vor Gericht und via Vollstreckung werden sie es vermutlich nicht versuchen, denn gerade die Einigungsgebühr zu hoch ist und sie sich damit finanziell in die Nesseln setzen, wenn deine Freundin sich dann vor Gericht wehren würde. Wenn dann ein Angebot kommt bzw. die korrigierte Forderungsaufstellung, sieht man sich das nochmal an.
Überflogen ist da noch ein Betrag offen am Ende, aber alleine durch die wegfallenden zu hohen Einigungsgebühren fällt da einiges raus.
Ok danke erstmal für den Ratschlag.
Ich werde dann mit ihr zusammen einen Brief aufsetzen und dann mal schauen was kommt .
Werde mich dann hier nochmals melden.
https://ibb.co/xmhRXcC
Hallo dies ist die Antwort vom inkasso.
Die haben exakt die gleiche Forderungsaufstellung zugesandt.
Was kann man nun noch tun?
Der nächste Schritt wäre, einen Anwalt zu bemühen für eine negative Feststellungsklage.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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