Universum und die Bahn

28. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
shadynet
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Universum und die Bahn

Hallo,

wie so ein paar hier habe ich nun auch meine Erfahrung mit Universum im Auftrag der Bahn machen müssen.

Zur Geschichte: durch Jobwechsel habe ich meine Jahreskarte im Abo gekündigt, Kündigung Ende Juli bestätigt für Mitte September. In dieser Kündigungsbestätigung (PDF per Mail) war die Berechnung (!) für die Differenz zwischen Monatskarten und Abojahreskarte (man zahlt ja etwas weniger mit der Jahreskarte) enthalten. Auf dieser Kündigungsbestätigung ist KEINE Bankverbindung. Im Anhang der Mail war keine weitere Rechnung. Postalisch habe ich die Bestätigung trotz Ankündigung ("In den nächsten Tagen geht Ihnen diese Bestätigung postalisch zu") nicht erhalten. Eine Rechnung mit Bankverbindung, Verwendungszweck, Betrag fehlt gänzlich für die Differenz zwischen den Kartentypen (132€).

Originaltext aus der Bestätigung:
Ihr Abo endet vor Ablauf des Vertragsjahres, somit können wir Ihnen leider unseren besonderen Preisvorteil
der Jahreskarte nicht einräumen. Wir erlauben uns daher, gemäß den Beförderungsbedingungen, für jeden
genutzten Monat den Monatskartenpreis zu erheben und mit Ihren bisherigen Jahreskarte-Beträgen nach
Eingang der Fahrkarte beim nächsten Zahlungslauf zu verrechnen. Die detaillierte Berechnung entnehmen
Sie bitte der Tabelle, die auf der Rückseite bzw. in der Anlage dargestellt ist. Den Differenzbetrag für den
Nutzungszeitraum werden wir auf Ihrem Vertragskonto verrechnen.

Zur Wahrung jeglicher Fristen habe ich die Fahrkarte (und dazugehörige kostenlose BahnCard) fristgerecht in einem Reisezentrum abgegeben und den Beleg dafür erhalten.

Nun bekam ich Anfang Oktober einen Brief, Universum Inkasso...mhh nie gehört, gleich mal öffnen...die Bahn möchte bitte 453€ + Universum-Gebühren. 453€??? Kopfrechnen war nicht immer meine Stärke...321€ fürs Abo, 132€ Differenzforderung zur Monatskarte....könnte passen. Gut, Universum angerufen, warum wieso weshalb diese Forderung existiert. Man könne mir nichts genaues sagen, es ginge nur um das Abo. Widerspruch und Schilderung per Fax rausgeschickt, Kündigungsbestätigung und Abgabebeleg mit dazu, mdb um Stellungnahme. Die Stellungnahme, kreativ wie mans kennt, "eine Stellungnahme zu Ihrer Eingabe ist uns nicht möglich." Sie müssen es an die Bahn weitergeben.

Was meint ihr...kommt da noch was doofes auf mich zu? Gibt man sich damit zufrieden (wahrscheinlich nicht), dass hier definitiv was falsch gelaufen ist?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Die Bankverbindung hast du vorher gekannt. Du hast ja schließlich problemlos deine Jahreskarte vorher bezahlt. Insofern ist das ein schwaches Argument.

Die unstrittigen 132€ hast du inzwischen bezahlt? Wenn nicht, wieso dann nicht?

-- Editiert von mepeisen am 28.10.2017 19:28

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#2
 Von 
shadynet
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Die Bankverbindung hast du vorher gekannt. Du hast ja schließlich problemlos deine Jahreskarte vorher bezahlt. Insofern ist das ein schwaches Argument.

Die unstrittigen 132€ hast du inzwischen bezahlt? Wenn nicht, wieso dann nicht?

-- Editiert von mepeisen am 28.10.2017 19:28


Die Bankverbindung kenne ich nicht, da die Bahn ein weiterhin aktives Lastschriftmandat hat. Darüber wurde die Karte 7 Jahre lang bezahlt, widerrufen wurde es nicht. Damit erübrigt sich die zweite Frage, ohne Rechnung keine Bankverbindung, eine Lastschrift fand ebenfalls nicht statt.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wenn es ein Mandat gibt, aber keine Lastschrift, dann liegt Annahmeverzug durch den Gläubiger vor. Alle Folgekosten sind dann erst mal nicht von dir zu verantworten.

Zitat:
Damit erübrigt sich die zweite Frage

Die Kontodaten hast du trotzdem. Du kannst im Zweifel auch erst mal dort hin überweisen, von wo die Lastschrift stammt. Es ist fahrlässig, sich nun trotzig hinzustellen und die 132€ nicht zu zweckgebunden überweisen, wenn die unstrittig sind.

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2397 Beiträge, 713x hilfreich)

Wie die UI schreibt haben die dein Schreiben an die Bahn weitergeleitet mit der Bitte um Stellungnahme. Die UI wird sich wieder bei dir melden, das kann aber durchaus Monate dauern (je nachdem wie lange die DB braucht). Ich würde in der Zwischenzeit nichts zahlen oder tun.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Ich würde in der Zwischenzeit nichts zahlen

Und damit Grundlage dafür liefern, dass man sich nicht mehr auf den Annahmeverzug berufen kann? Weil man sich dann irgendwann grob fahrlässig verhält? Wieso? Wenn etwas unstrittig ist und man es bezahlen kann, sollte man es bezahlen. Dann ist das weg und dann diskutiert man fortan nur noch über das strittige. Manchmal muss ich mich wundern, welche Ratschläge so in Foren kommen.

Wir reden hier ja von den 132€, die offenbar korrekt sind, weil man sein Jahresabo mit Rabatt vorzeitig kündigte. Wir reden beim Bezahlen nicht von den offenbar frei erfundenen weiteren über 300€ oder von Inkassogebühren...


-- Editiert von mepeisen am 29.10.2017 09:36

Signatur:

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2397 Beiträge, 713x hilfreich)

Lt TE erfolgte bisher keine Rechnung. Somit ist er nicht in Verzug.
Nun weiß ich wahrscheinlich erheblich besser wie das bei der Bahn und der UI funktioniert wie du und kann dir somit durchaus sagen, dass jetzt ein Kudelmudel zu beginnen eher contraproduktiv ist. Die DB und ihr System ist da schon etwas ... naja speziell trifft es wohl am Besten. Der TE hat der UI geschrieben und jetzt liegt der Ball bei der DB/UI Aufklärung zu betreiben.

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von shadynet):
In dieser Kündigungsbestätigung (PDF per Mail) war die Berechnung (!) für die Differenz zwischen Monatskarten und Abojahreskarte (man zahlt ja etwas weniger mit der Jahreskarte) enthalten.


Also wusste shadynet was zu zahlen war.

Je nach Wortwahl im Kündigungsschreiben - einige nehmen ja durchaus Bezug auf die Abbuchung - musste die DB auch von einem Widerruf der Lastschriftermächtigung ausgehen. Nur Spekulation, aber nicht ungewöhnlich.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Lt TE erfolgte bisher keine Rechnung. Somit ist er nicht in Verzug.

Und weil es keine Rechnung gibt, bezahlt man nicht? Wenn die 132€ rechnerisch OK sind, wieso beharrt man dann auf einer Rechnung, die einer Privatperson sowieso nur bedingt zusteht? Man kann das problemlos nachrechnen, wie die Differenz zwischen Jahresabo und regulärem Monatspreis ist. Dazu braucht man keine Rechnung.

Zitat:
Nun weiß ich wahrscheinlich erheblich besser wie das bei der Bahn und der UI funktioniert wie du

Wie lange bist du raus aus dem Thema? Also seit wie vielen Jahren?

Zitat:
dass jetzt ein Kudelmudel zu beginnen eher contraproduktiv ist.

Den unstrittigen Teil einer Forderung zu überweisen ist also Kuddelmuddel? Wieso?

Ich will dir ja nicht zu nahe treten. Aber das Kuddelmuddel hat die Bahn bereits ganz alleine hinbekommen. Indem sie trotz SEPA-Mandat die Lastschrift verweigern, indem sie den Rest des Abos zusätzlich zur Differenz zwischen Abo und Monatspreis verlangen, indem sie den Rest des Abos trotz nachgewiesener Abgabe der Karte fordern...

Es ist doch albern, sich nun auf irgendeine angebliche interne Arbeitsweise zu berufen, die im Zweifel nie jemand beweisen kann und deswegen die Zahlungen unstrittiger Teilbeträge zu verweigern. Je länger man mit der Zahlung der 132€ wartet, desto eher greift das Argument, dass ein Inkasso wegen Zahlungsverweigerung (!) des Schuldners notwendig war.

Was macht der TE, wenn nun direkt geklagt wird? Dann weint er hier, weil er auf dich gehört hat...

-- Editiert von mepeisen am 29.10.2017 15:20

Signatur:

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#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2397 Beiträge, 713x hilfreich)

Die UI bzw RA Neumeyer werden nicht klagen. Auf keinen Fall werden sie jetzt oder später die Inkassokosten einklagen bei Bahnforderungen.
Das die Bahn ein großes Problem intern mit ihrem System hat ist ja wohl unstrittig. Trotzdem wird es zu Problemen führen wenn der TE jetzt einfach die HF überweist und noch dazu an die Bankverbindung der vorherigen LS.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Die UI bzw RA Neumeyer werden nicht klagen. Auf keinen Fall werden sie jetzt oder später die Inkassokosten einklagen bei Bahnforderungen.

Und das garantierst du dem TE, wenn er die Zahlung der 132€ einfach weiterhin verweigert? Das garantierst du mit deinem eigenen Geld oder? ;-)

Wie gesagt, ich halte so einen Vorschlag einfach für Blödsinn.

Zitat:
Trotzdem wird es zu Problemen führen wenn der TE jetzt einfach die HF überweist und noch dazu an die Bankverbindung der vorherigen LS.

Bei Klarna führt das auch zu Problemen, weil deren System strunz doof ist und sie sich verweigern, irgendeinen Sachbearbeiter das manuell prüfen zu lassen, was deren System verbaselt.
Dennoch kommt keiner auf die Idee, die Rechtspflicht (Überweisung des unstrittigen Betrages) einfach zu verweigern mit dem Argument, dass man Verwirrung beim Gläubiger stiftet, wenn man Geld überweist.

Wenn du so etwas einem Richter am Ende erzählst, wird er dir doch einen Vogel zeigen.

Ich wei0, du hast da mal gearbeitet. Aber Empfehlungen abzugeben, womit du deinem Ex-Arbeitgeber direkt in die Hände spielst, ist für mich wirklich nicht OK. Wenn dein Ex-Arbeitgeber oder die Bahn ein Problem damit haben, dass man seine Schulden bezahlt, dann lässt das tief blicken...

-- Editiert von mepeisen am 29.10.2017 22:22

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