Unklare Rechnung, Zahlungsfrist läuft ab

21. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)
Unklare Rechnung, Zahlungsfrist läuft ab

Hi,
ich habe eine Arztrechnung bekommen mit der ich jedoch nicht einverstanden bin. Zahlungsfrist sind vier Wochen. Ich habe bei dem Inkassobüro angerufen, dass die Rechnung so nicht richtig ist, da Leistungen aufgeführt sind, welche nicht gemacht wurden.

Man wollte die Sache prüfen und sich dann bei mir melden.

So nun läuft aber die 4 Wochen Zahlungsfrist ab.

Was mache ich nun? Einfach nur die Posten zahlen, welche auch gerechtfertigt sind? Oder gar nicht zahlen? Wenn ich alles bezahle kriege ich doch mit Sicherheit das zu viel gezahlte Geld nie wieder oder?

Gruß

Post vom Inkassobüro?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ja , überweise die aus Deiner Sicht unstrittigen Posten zweckgebunden direkt an den Arzt und weise die Rest Forderung gegenüber dem Inkassobüro schriftlich zurück
Setze das Inkasso im selben Schreiben darüber in Kenntnis welchen Teil der Forderung strittig ist
Untersage ebenfalls die Kontaktaufname per Telefon

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#2
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)

Wieso soll ich dem Arzt etwas überweisen? Davon abgesehen habe ich doch gar keine Kontodaten von dem.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Weil der Arzt der Gläubiger ist?
Ggf. dem Inkasso überweisen, aber mit entsprechendem Verwendungszweck "Nur HF gemäß Widerspruch".

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Wieso soll ich dem Arzt etwas überweisen? Davon abgesehen habe ich doch gar keine Kontodaten von dem.

Ist es eine Verrechnungsstelle dann halt zweckgebunden an die verrechnungstelle

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#5
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)

Also überweise ich dem Inkassobüro nur die unstrittigen Posten?

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat:
..ich habe eine Arztrechnung bekommen..

Zitat:
Wieso soll ich dem Arzt etwas überweisen? Davon abgesehen habe ich doch gar keine Kontodaten von dem.



?

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#7
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)

Hatte ich doch geschrieben, dass die Rechnung über ein Inkassobüro kam.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Der Arzt verschickt seine Rechnungen über ein Inkassobüro als Dienstleister, oder hat er die Forderung an das Inkasso verkauft (Factoring?).

Also fordert das Inkasso im Namen des Arztes den Betrag oder in eigenem Namen nur auf der Leistung des Arztes beruhend?

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#9
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)

Das kann ich nicht sagen, das lässt sich aus der Rechnung nicht ablesen.

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#10
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Sind da schon inkassogebuhren mit drin?

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#11
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)

Nein. Weder ich noch meine Versicherung würden diese Gebühren auch bezahlen...

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

OK , die meisten hier gingen davon aus das der Arzt ein Inkassobüro beauftragt hat welches versucht die üblichen Märchengebühren zusätzlich mit einzufahren

Dann eben ans Inkasso überweisen was aus Deiner Sicht unstrittig ist und schriftlich nachweisbar zeitnah die restforderung zurückweisen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#13
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Wieso bekommen Sie überhaupt Arztrechnungen? Privatversichert? Überhaupt nicht versichert? Oder Leistungen, die der Versicherer eh nicht übernimmt?

Es stehen manchmal Posten drin, die so für den Patient vielleicht nicht nachvollziehbar sind, aber dennoch kosten. Darunter zB. Beratungsposten/Ausfertigung von Schriften etc

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#14
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)

Naja meinst du ein Arzt kann von Luft und Liebe leben? Ja ich bin Privatversichert.

Zitat:
Es stehen manchmal Posten drin, die so für den Patient vielleicht nicht nachvollziehbar sind, aber dennoch kosten. Darunter zB. Beratungsposten/Ausfertigung von Schriften etc


Richtig. Aber wenn in der Rechnung ein 20min Beratungsgespräch aufgelistet ist und eine 15 minütige psychiatrische Untersuchung, obwohl ich nur 5min in der Praxis war, dann ist der Betrug doch offensichtlich.

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#15
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)

So nun kam eine Antwort auf meinen Brief. Natürlich behauptet die Verrechnungsstelle, dass die Untersuchungen so stattgefunden haben, weil der Arzt das so sagt. Folglich fordern sie die ganze Summe von mir, andernfalls drohen sie mir gleich mit Mahngebühren.
Wie gehe ich nun weiter vor, wenn ich sicher bin, dass die Untersuchungen nicht statt fanden?

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#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Verrechnungsstelle bzw das Inkasso vertritt ja nicht die Interessen des Patienten
Wie gesagt : Die unstrittige Forderung auf jeden Fall bezahlen

Kann mir offen gesagt nicht wirklich vorstellen das es dann vor gericht geht und jeder seine Zeugenaussagen zum Besten gibt
Man sollte sich auf jeden Fall mental auf böse briefe ( Inkasso / RA ) einstellen da ein gewisser Automatismus einsetzen wird

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie wäre es, den Arzt wegen versuchten Betrugs anzuzeigen und die Verrechnungsstelle wegen Beihilfe?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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