Unrechtmäßige Forderung und Titel

22. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Narakis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unrechtmäßige Forderung und Titel

Hallo,

nehmen wir mal an, Person A hat durch einsicht der Schufaauskunft eine Titulierte Forderung einer Rechtsanwaltskanzlei gefunden. Nach Rückfrage bei dieser Kanzlei erfährt Person A, das ein angeblicher Mobilfunkvertrag abgeschlossen wurde. Person A bestreitet dies und war auch zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschlusses noch minderjährig. Person A erklärt dies mehrfach schriftlich( inkl. Ausweiskopie) dieser Anwaltskanzlei, jedoch fordert diese weiterhin die Zahlung des offenstehenden Betrages. Als Begründung nennt die Kanzlei einen bereits anerkannten gerichtlichen Titel, gegen den Person A keinen Widerspruch eingelegt hat. Person A war darüber allerdings nicht in Kenntnis, da Person A nicht unter der Anschrift, wo der Mahn,- Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde, gewohnt hat. Die Kanzlei weigert sich nach zahlreichem Schriftverkehr immernoch den Schufaeintrag zu löschen und die Sache zu gunsten von Person A zu klären.

Was kann Person A da noch tun?

Vielen Dank im Vorraus.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Zum Anwalt gehen und entweder:

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (14Tage Frist nach Kenntnis)

oder

Vollstreckungsgegenklage

beantragen.

lg actrostom



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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#2
 Von 
guest-12325.01.2010 02:56:52
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
§ 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.



Achtung !!!! 14 Tage Frist !!!

Ob es W.Winter gefällt oder nicht.

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.01.2010 02:56:52
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.01.2010 02:56:52
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6406x hilfreich)

Hat unser W. Winter Ali eventuell auch mal einen Vorschlag zu machen welcher dem TE helfen könnte ?


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#7
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Person A bestreitet dies und war auch zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschlusses noch[color=red] minderjährig.[/color]


schaut euch den anderen artikel zum thema an.
link

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#8
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
quote:Person A bestreitet dies und war auch zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschlusses noch minderjährig.

schaut euch den anderen artikel zum thema an.

Die beiden Fälle sind nicht vergleichbar!
Im Link erging der VB gegen einen Minderjährigen, hier war der Betroffene zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss minderjährig.
So ganz passt das nicht. Auch Minderjährige können beschränkt geschäftsfähig sein ... ! :)

quote:
Person A war darüber allerdings nicht in Kenntnis, da Person A nicht unter der Anschrift, wo der Mahn,- Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde, gewohnt hat.

Oft führen Einwohnermeldeamtsanfragen zu solchen Verwechslungen!
Bitte teilen Sie dem IKU mit, was Sie uns hier mitteilen (schriftlich) und verlangen Sie eine Erklärung zu der Ihnen unbekannten Adresse. Das allein muss noch nicht zur Einstellung führen - es wäre ja schließlich einfach, unter eigenem Namen auf die Adresse der Freundin zu bestellen und hinterher zu behaupten, man hätte da nie gewohnt ... !?


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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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