Unterhalt beglichen und trotzdem Ärger

26. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
hewi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt beglichen und trotzdem Ärger

Hallo!
Ich habe folgendes Problem mit der Unterhaltskasse. Ich war vor einigen Jahren mit hohen Beträgen im Rückstand. (Arbeitslos). Volles Programm (Vollstreckung, Pfändung etc.)Habe im Jahr 2021 komplett, weit über 25.000 Euro zurück gezahlt. Weitere Zahlungen werden jeden Monat per DA bezahlt.
Die UK will den Vollstreckungsbescheid nicht rausgeben. Dadurch kann ich keine Löschung bei der Schufa beantragen. Die kommen mit dem Argument, dass ich wieder rückständig werden könnte und sie damit gleich wieder pfänden können ohne aufwand, obwohl das der titulierte betrag komplett bezahlt ist. Komme einfach nicht weiter. Das zieht sich jetzt bereits seit 2 Jahren wie Kaugummi.
Was könnte ich noch tun?
Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124057 Beiträge, 40317x hilfreich)

Zitat (von hewi):
Die kommen mit dem Argument, dass ich wieder rückständig werden könnte und sie damit gleich wieder pfänden können ohne aufwand, obwohl das der titulierte betrag komplett bezahlt ist

Tituliert ist in der Regel in solchen Fällen nicht ein bestimmter Betrag, sondern "Unterhalt".

Insofern wäre erst mal der Wortlaut des Titels relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2499 Beiträge, 733x hilfreich)

Zitat (von hewi):
Dadurch kann ich keine Löschung bei der Schufa beantragen.

Was bitte willst du denn in der Schufa löschen lassen?

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#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1326 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von hewi):
Die UK will den Vollstreckungsbescheid nicht rausgeben.


Warum glaubst du, Anspruch auf Herausgabe des Titels zu haben? Der gilt doch vermutlich auch noch für den laufenden Unterhalt? Oder ist das Kind bereits volljährig?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
hewi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist, dass ich es aus der Schufa als negativ nicht raus bekomme. Dadurch score niedriger ist. Daher will ich den vollstreckungsbescheid. Diesen muss ich der Schufa vorlegen. Solange ich den nicht hab , keine Löschung, obwohl seit fast 3 Jahren alles bezahlt ist. Schufa lehnt ohne Vorlage des entwerteten Vollstreckungsbescheides es ab, die Löschung vorzunehmen. Und die UK rückt diesen nicht raus. Es ist ja nichts mehr offen und laufende zum 01. gehen auch pünktlich raus.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124057 Beiträge, 40317x hilfreich)

Zitat (von hewi):
Und die UK rückt diesen nicht raus.

Zu Recht



Zitat (von hewi):
Es ist ja nichts mehr offen und laufende zum 01. gehen auch pünktlich raus.

Schön, aber irrelevant.



Zitat (von hewi):
Schufa lehnt ohne Vorlage des entwerteten Vollstreckungsbescheides es ab, die Löschung vorzunehmen.

Und der genaue Wortlaut der Eintragung ist welcher?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2499 Beiträge, 733x hilfreich)

Zitat (von hewi):
Schufa lehnt ohne Vorlage des entwerteten Vollstreckungsbescheides es ab, die Löschung vorzunehmen

Wie lautet der Eintrag? Wie alt ist der Eintrag?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1326 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von hewi):
Das Problem ist, dass ich es aus der Schufa als negativ nicht raus bekomme. Dadurch score niedriger ist. Daher will ich den vollstreckungsbescheid. Diesen muss ich der Schufa vorlegen. Solange ich den nicht hab , keine Löschung, obwohl seit fast 3 Jahren alles bezahlt ist.


Das halte ich für ein Gerücht.

Wenn es um eine bestimmte Forderung in der Schufa geht, lass dir halt einfach von der Gläubigerin bescheinigen, dass diese Forderung beglichen ist.

Dafür braucht die Schufa nicht zwingend den Titel.

Zitat (von hewi):
Es ist ja nichts mehr offen und laufende zum 01. gehen auch pünktlich raus.


Und solltest du mal wieder auf die Idee kommen, nicht zu bezahlen, benötigt die UHVK den Titel - deshalb ist es logisch, dass man ihn dir nicht aushändigt.

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Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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