Hallo!
Ich habe folgendes Problem mit der Unterhaltskasse. Ich war vor einigen Jahren mit hohen Beträgen im Rückstand. (Arbeitslos). Volles Programm (Vollstreckung, Pfändung etc.)Habe im Jahr 2021 komplett, weit über 25.000 Euro zurück gezahlt. Weitere Zahlungen werden jeden Monat per DA bezahlt.
Die UK will den Vollstreckungsbescheid nicht rausgeben. Dadurch kann ich keine Löschung bei der Schufa beantragen. Die kommen mit dem Argument, dass ich wieder rückständig werden könnte und sie damit gleich wieder pfänden können ohne aufwand, obwohl das der titulierte betrag komplett bezahlt ist. Komme einfach nicht weiter. Das zieht sich jetzt bereits seit 2 Jahren wie Kaugummi.
Was könnte ich noch tun?
Danke
Unterhalt beglichen und trotzdem Ärger
26. August 2023
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Frage vom 26. August 2023 | 21:10
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt beglichen und trotzdem Ärger
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#1
Antwort vom 26. August 2023 | 21:27
Von
Status: Unbeschreiblich (124057 Beiträge, 40317x hilfreich)
ZitatDie kommen mit dem Argument, dass ich wieder rückständig werden könnte und sie damit gleich wieder pfänden können ohne aufwand, obwohl das der titulierte betrag komplett bezahlt ist :
Tituliert ist in der Regel in solchen Fällen nicht ein bestimmter Betrag, sondern "Unterhalt".
Insofern wäre erst mal der Wortlaut des Titels relevant.
#2
Antwort vom 27. August 2023 | 09:03
Von
Status: Student (2499 Beiträge, 733x hilfreich)
ZitatDadurch kann ich keine Löschung bei der Schufa beantragen. :
Was bitte willst du denn in der Schufa löschen lassen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. August 2023 | 10:12
Von
Status: Lehrling (1326 Beiträge, 150x hilfreich)
ZitatDie UK will den Vollstreckungsbescheid nicht rausgeben. :
Warum glaubst du, Anspruch auf Herausgabe des Titels zu haben? Der gilt doch vermutlich auch noch für den laufenden Unterhalt? Oder ist das Kind bereits volljährig?
#4
Antwort vom 27. August 2023 | 12:50
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Problem ist, dass ich es aus der Schufa als negativ nicht raus bekomme. Dadurch score niedriger ist. Daher will ich den vollstreckungsbescheid. Diesen muss ich der Schufa vorlegen. Solange ich den nicht hab , keine Löschung, obwohl seit fast 3 Jahren alles bezahlt ist. Schufa lehnt ohne Vorlage des entwerteten Vollstreckungsbescheides es ab, die Löschung vorzunehmen. Und die UK rückt diesen nicht raus. Es ist ja nichts mehr offen und laufende zum 01. gehen auch pünktlich raus.
#5
Antwort vom 27. August 2023 | 13:55
Von
Status: Unbeschreiblich (124057 Beiträge, 40317x hilfreich)
ZitatUnd die UK rückt diesen nicht raus. :
Zu Recht
ZitatEs ist ja nichts mehr offen und laufende zum 01. gehen auch pünktlich raus. :
Schön, aber irrelevant.
ZitatSchufa lehnt ohne Vorlage des entwerteten Vollstreckungsbescheides es ab, die Löschung vorzunehmen. :
Und der genaue Wortlaut der Eintragung ist welcher?
#6
Antwort vom 27. August 2023 | 17:40
Von
Status: Student (2499 Beiträge, 733x hilfreich)
ZitatSchufa lehnt ohne Vorlage des entwerteten Vollstreckungsbescheides es ab, die Löschung vorzunehmen :
Wie lautet der Eintrag? Wie alt ist der Eintrag?
#7
Antwort vom 28. August 2023 | 08:21
Von
Status: Lehrling (1326 Beiträge, 150x hilfreich)
ZitatDas Problem ist, dass ich es aus der Schufa als negativ nicht raus bekomme. Dadurch score niedriger ist. Daher will ich den vollstreckungsbescheid. Diesen muss ich der Schufa vorlegen. Solange ich den nicht hab , keine Löschung, obwohl seit fast 3 Jahren alles bezahlt ist. :
Das halte ich für ein Gerücht.
Wenn es um eine bestimmte Forderung in der Schufa geht, lass dir halt einfach von der Gläubigerin bescheinigen, dass diese Forderung beglichen ist.
Dafür braucht die Schufa nicht zwingend den Titel.
ZitatEs ist ja nichts mehr offen und laufende zum 01. gehen auch pünktlich raus. :
Und solltest du mal wieder auf die Idee kommen, nicht zu bezahlen, benötigt die UHVK den Titel - deshalb ist es logisch, dass man ihn dir nicht aushändigt.
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