Unterschlagung bei Forderung ohne Rechnung

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Arghoth
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung bei Forderung ohne Rechnung

Hallo,

versuche es kurz zu machen:

als selbstständiger Unternehmer bekomme ich regelmäßig Waren für den Weiterverkauf von diveresen Lieferanten (gewerblich und privat) geliefert. Hierbei weisen wir in unseren Ankaufsregularien deutlich darauf hin, dass wir unbedingt eine Rechnung benötigen (was eigentlich selbstverständlich sein sollte). Hintergrund dieser Betonung war eine Kontrolle des Finanzamtes, welches aufgrund fehlender Belege/Rechnungen aus den Vorjahren eine dicke Nachzahlung verlangte.

Hin und wieder kommt es vor das eine Lieferung ohne Rechnung eintrifft. Wir schreiben den Lieferanten dann entsprechend mit der Bitte um Rechnung an.

Ein Fall wird hier nun akut. Nachdem wir nach Monaten keine Rechnung erhalten haben (und damit auch die exakte Forderungshöhe nicht bekannt ist) haben wir nun einen Brief vom Gericht mit Terminlegung wegen Unterschlagung bekommen. Der "Gläubiger" hat bis heute keine Rechnung gestellt, geschweige denn eine Mahnung oder gar den zivilrechtlichen Mahnweg (Mahnbescheid) eingeleitet.
Auch wurde die Ware nicht zurück gefordert (weshalb auch - wir sind bis heute zahlungswillig). Wir haben allerdings nichtmal Kontodaten des "Gläubigers". Die Ware haben wir längst veräußert (liegt Monate zurück), da wir in unseren Ankaufsregularien auch darauf hinweisen, dass wir bei Einsednung von Waren von der festen Verkaufsabsicht des Einlieferers ausgehen dürfen.

Ist das rechtens was da abläuft ? Gibt es nicht Gesetzestexte, aus denen hervorgeht, dass zunächst der zivilrechtliche Mahnweg (mindestens jedoch eine Rechnung) vorausgehen muss, ehe man eine Straftat annehmen darf ?
Es wäre schön, wenn ich mich bei dem kommenden Gerichtstermin darauf berufen könnte.

Ich kann doch auch nicht Ware an meine Kunden senden ohne eine Forderung zu stellen und wenn dann kein Geld eingeht zeige ich die Kunden an wegen Unterschlagung !

Man stelle sich vor ich werde vielleicht sogar verurteilt. Dann bin ich sozusagen wegen eine Straftat verurteilt worden, die noch garnicht stattgefunden hat und vielleicht niemals stattfinden wird. Den eine Straftat kann hier doch nur vorliegen, wenn ich mich weigere eine existente Forderung zu begleichen und auch die Ware nicht mehr rausrücke oder ?






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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12323.01.2011 14:17:44
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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