Unverschuldete Inkassogebühr bezahlen?

15. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Miss Schmilli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Unverschuldete Inkassogebühr bezahlen?

Hallo zusammen.

Ich habe ein Problem mit der mediafinaz AG, die mir Inkassogebühren in Rechnung stellt, die ich nicht verschuldet habe.

Folgender Sachverhalt: Anfang des Jahres habe ich meine Bank gewechselt und irrtümlich vergessen, diesen Wechsel u.a. einem Internet-Tauschbörsen-Anbieter mitzuteilen, so das zu einer Lastschriftrückgabe wg. erloschenem Konto kam. Am 11.08. bekam ich eine Zahlungserinnerung hierfür, die unter anderem einen Link enthielt, unter dem ich die Bezahlung meiner Rechnung mit einem Klick erledigen könne. Wortwörtlich wurde geschrieben
"Sicherlich handelt es sich dabei nur um ein Versehen. Daher bitten wir Sie
hoeflichst um den Ausgleich Ihrer offenen Rechnung. Dies koennen Sie direkt
mit einem Klick auf diesen Link tun:"


Diesem Link bin ich am gleichen Tag gefolgt und habe dort meine neuen Bankdaten hinterlegt. Daraufhin bekam ich am 13.08.10 eine Email mit dem Titel "Bestätigung über Ausgleich ihrer Rechnung XXX " und im Inhalt folgenden Passus enthielt "wir danken Ihnen für den Ausgleich einer Rechnung zu Ihrem Vertrag mit der Kundennummer XXX " und mir ebenfalls den Erhalt der einzelnen Posten (Beitrag, RLS-Gebühr, Mahnkosten) quittierte.

Für mich war damit die Sache erledigt. Meine Kontoauszüge prüfe ich auf ungerechtfertige Einzüge, jedoch nicht ob alle ihre Einzüge getätigt haben.

Mitte September erhielt ich dann Post von der mediafinanz AG, die den Betrag erneut forderte und natürlich nun auch eigene Auslagen gelten machte. Irritiert schrieb ich zurück, dass ich das bereits erledigt hätte und habe denen die Email des Anbieters als Anhang weitergeschickt. Im Anschluß habe ich mein Konto überprüft, weil ich ebenfalls ein Beleg ausdrucken wollte. Da ist mir dann aufgefallen, dass der Betrag eben nicht abgebucht wurde. Das habe ich dann noch am selben Tag veranlaßt, jedoch nur den Betrag, wie er zum 11.08.10 bei mir angemahnt wurde. Die Inkassokosten habe ich nicht bezahlt, weil ich in gutem Glauben war, die Rechnung sei bezahlt.

Das Inkassobüro besteht jedoch auf den Ausgleich der gesamten Forderung. Ich bin wirklich geneigt, es hier auf ein Verfahren ankommen zu lassen, wollte aber mal vorab hören, wie hier die Einschätzung ist. Habe ich Recht oder bin ich tatsächlich auch für die Inkassogebühren zu belangen?

Schon mal vorab vielen Dank!

LG Schmilli

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Meiner Meinung nach hast Du nichts zu befürchten.

quote:
Daraufhin bekam ich am 13.08.10 eine Email mit dem Titel "Bestätigung über Ausgleich ihrer Rechnung XXX " und im Inhalt folgenden Passus enthielt "wir danken Ihnen für den Ausgleich einer Rechnung zu Ihrem Vertrag mit der Kundennummer XXX " und mir ebenfalls den Erhalt der einzelnen Posten (Beitrag, RLS-Gebühr, Mahnkosten) quittierte.

Diese Mail hast Du noch ?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Miss Schmilli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, ich habe noch alle Emails. Die Frage, die sich mir stellt ist, reicht das allein aus?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mehr geht nicht !
Man bestätigt schriftlich den Ausgleich der Rechnung

quote:
Da ist mir dann aufgefallen, dass der Betrag eben nicht abgebucht wurde.

Ist nicht Dein Fehler gewesen !
quote:
Das habe ich dann noch am selben Tag veranlaßt, jedoch nur den Betrag, wie er zum 11.08.10 bei mir angemahnt wurdeDie Inkassokosten habe ich nicht bezahlt, weil ich in gutem Glauben war, die Rechnung sei bezahlt.

Genau so hätte ich es auch gemacht
quote:
Das Inkassobüro besteht jedoch auf den Ausgleich der gesamten Forderung.


ICH würde gegenüber dem Inkassobüro die Forderung vollumfänglich schriftlich zurückweisen und den rechtsweg anheimstellen
Der Speicherung und Weitergabe Deiner Daten würde ich ebenfalls untersagen

Googel mal : mediafinanz AG ist bekannt für derartiges geschäftsgebaren

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#4
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ha ja, thehellion hat Recht. Die haben den Fehler gemacht, indem sie das zurückgebucht haben, dann haben sie dich informiert, und dann hast du die Rechnung angewiesen und daraus wollen die jetzt irgendein Missverständnis und irgendeinen Ärger konstruieren, um dich abzukassieren. Aber wenn sie selber einen Schrott zusammenbuchen, können sie dir das ja nicht anlasten und dir dafür Inkassogebühren in Rechnung stellen.

Du hast ja die Emails (auch das, wo dir der Erhalt quittiert wurde) und kannst nochmals einen Kontoauszug von der Bank bekommen als Nachweis, dass die Rechnung nach dem Buchungsfehler dann doch endgültig bezahlt wurde und die den offenen Betrag bekommen haben, und all diese Nachweise kannst du bei Gericht einreichen, falls sie dich verklagen, und dann kann das Gericht dir helfen und die Klage abweisen.

Manche abzockigen Firmen verlassen sich halt darauf, dass man sich nicht auskennt und die einen einschüchtern können. Aber wenn die mal vor Gericht verlieren, zahlen die, denn bei Gericht zu verlieren, kostet -)

-- Editiert am 15.10.2010 23:17

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#5
 Von 
Miss Schmilli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Super, vielen Dank für eure Einschätzung. So habe ich das ebenfalls gesehen, war mir jedoch nicht ganz sicher, ob ich in der Pflicht gewesen wäre, hier meine Kontopositionen bzw. tatsächlichen Einzug zu überwachen.

Werde jetzt ein entsprechendes Schreiben vefassen.

Danke an alle und schönes Wochenende für euch!

LG Miss Schmilli

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Freut mich, prima, danke, gleichfalls!
LG
Morgause


-- Editiert am 16.10.2010 21:16

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