Unwissentlich in Betrug verwickelt, muss ich zahlen?

15. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
SidBravo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unwissentlich in Betrug verwickelt, muss ich zahlen?

Hallo,
erstmal ein großes Danke an alle, die sich hier bemühen Usern wie mir zu helfen!

Nun aber direkt zu meinem Anliegen. Es ist leider etwas komplizierter, ich versuche es jedoch sehr kurz und deutlich zu halten.
Vor ca. 6 Monaten habe ich mich für einen Job zum Testen und Bewerten diverser Onlinejobs beworben. Kurze Zeit später kam ein Vertrag zustande und ich habe mit keiner Tätigkeit begonnen. Als Abschluss eines Auftrages wurde von jedem Shop ein Paket zugesendet, welches auch überprüft und mit mir zur Verfügung gestellten Versandmarken wieder verschickt werden.
Wie sich einige schon denke können: Das ganz war ein Betrug und diente nur dazu die Waren über einen unwissentlichen Mittelsmann (mir) in die Finger zu bekommen. Nach nichtmal einen Monat wurde mir dies bewusst und ich hatte auch sofort Besuch von der Polizei. Die "Firma" mit der ich einen Vertrag hatte, hat jede Kommunikation eingestellt und ich wurde mit keinem Cent entlohnt und habe daher in keinster Form davon profitiert. Einige Zeit später habe ich dann eine Voraldung bekommen und meine Aussage gemacht, dort wurde mir nun mitgeteilt, dass die Produkte mit gestohlenen Kreditkarten bezahlt wurden.

So weit zur Vorgeschichte. Nun mein aktuelles Problem und warum ich das hier im Unterforum "Inkasso" poste:
Ich hab nach Monaten von 2 der geschädigten Firmen Briefe erhalten, die mich auffordern austehende Beträge zu bezahlen. Es wurden mir weder per Brief, noch per Mail, noch am Telefon genaueres gesagt, aber ich VERMUTE, dass die Besitzer der Kredidkarten/-konten die Zahlungen zurückgenommen haben. Eine der Firmen habe ich zuerst per Mail und dann per Telefon kontaktiert und versucht die Sachlage darzustellen, jedoch kam nun eine 2te Mahnung (337,99€ + 3€ Mahngebühren) ins Haus. Die andere Firma hat sehr schnell eine Inkassofirma eingeschalten, die ebenfalls eine hohe Summe einfordern. Auch hier hatte ich telefonischen Kontakt und ich wurde nun aufgefordert eine Kopie der VON MIR gestellten Strafanzeige weiterzuleiten. Ich weiß nicht, ob es dort Missverständnisse gab, denn schließlich wurde Strafnanzeige gegen mich gestellt, ich selbst habe keine Strafanzeige gestellt.

Nun endlich meine Frage: Inwiefern bin ich in diesem Fall verpflichtet den Zahlungen nachzugehen bzw. wie gehe ich am besten weiter vor? Ich bin noch recht jung und habe absolut kene Erfahrung und bin auch auf mich alleingestellt, wodurch mir schon seit Wochen mulmig im Bauch ist...
Ich versuche die wichtigsten Fakten nochmal hervorzuheben:
Die Pakete wurde zu mir geschickt und waren zu diesem Zeitpunkt alle per Kredidkarte bezahlt. Ich habe diese Pakete weitergeschickt und später wurden diese Zahlungen zurückgenommen. Wichtig ist vllt. noch zu erwähnen, dass ich selbst KEINE Bestellung aufgegeben habe.

Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand behilflich sein kann, da ich schon fast am verzweifeln bin und mir die Zahlungen absolut nicht leisten kann :/

Mfg MK

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat:
Nach nichtmal einen Monat wurde mir dies bewusst

Das hätte früher auffallen müssen, die Pakete gingen ja nicht an den Shop zurück oder?



Zitat:
und ich habe mit keiner Tätigkeit begonnen. Als Abschluss eines Auftrages

Da hast Du jeweils eine Bestellung ausgelöst oder wie muss man sich das vorstellen?
Die zugesendeten Waren wurden von Dir bestellt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand behilflich sein kann, da ich schon fast am verzweifeln bin und mir die Zahlungen absolut nicht leisten kann :/ Natürlich haften Sie für Schäden, die mit Ihrer Hilfe entstanden sein. Ihre Zahlungsfähigkeit spielt dabei keine Rolle. Auch strafrechtlich dürfen Sie mit einer Geldstrafe rechnen, egal, ob Sie die zahlen können oder nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
SidBravo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry van Sell
Nein die gingen nicht an den Shop selbst zurück.
Und wie bereits am Ende meines Beitrags erwähnt, habe ich keinerlei Bestellung aufgegeben. Diese Pakete sind zu mir geschickt wurden und wurden meines Wissens mit Kreditkarte bezahlt, es lagen keine Rechnungen bei.

@muemmel
Nunja ich fass das hier nochmal kurz, auch wenn es für dich Sache nicht wichtig sein sollte, aber:
Ich wurde bei der Polizei als Beschuldigter in einem Verfahren wegen Geldwäsche vorgeladen und habe dort eine auführliche Aussage gemacht und nach allem was mir dort gesagt wurde, habe ich mit keinen strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, da ich selbst nicht aktiv mitgewirkt habe und prinzipiell lückenfrei beweisen/aufklären konnte, dass ich selbst Geschädigter bin.

Dass meine finazielle Lage mich nicht "schützt" ist mir bewusst, ich habe das erwähnt um klarzumachen, dass es für mich bisher keine Option ist diese Summen einfach zu bezahlen.

Meine Frage war/ist lediglich, ob ich durch irgendeine meiner Handlungen dazu verpflichtet bin die geforderten Beträge zu zahlen und wenn ja, welche dies sind.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

@muemmel: So schnell wäre ich mit der Wertung nicht.
Die von Harry gestellten Zusatzfragen sind interessant.
Wenn der TE die Bestellungen gar nicht ausgelöst hat, wackelt die Argumentation, dass er am Betrug beteiligt ist.

Mal als Beispiel folgende Anwaltsmeinung aus dem Feld des typischen Paketagenten:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/103357-fahrlaessige-beihilfe-zum-betrug

Mal angenommen, man hat die Bestellung selbst nicht ausgelöst und hat auch wirklich eine seriöse Vertragsgestaltung als Produkttester bekommen, wurde womöglich noch so weit getäuscht, als würde man beispielsweise für eine Stelle wie "Trusted Shops" arbeiten, dann bröckelt der Vorsatz.

Möglicherweise sind die strafrechtlichen Folgen hier dann vom Tisch.

Zivilrechtlich hinsichtlich der Haftung würde ich ähnlich argumentieren. Wenn es weder einen Vorsatz zur Schädigung gibt, noch der TE die Bestellung ausgelöst hat und zudem selbst ebenfalls Betrogener ist, wieso dann eine Haftung?

P.S.: Ich denke hier spielt auch eine Rolle, wie weit bekannt dieses angewandelte Betrugsmodell ist. Wer heutzutage nicht weiß, was Paket- und Geldagenten sind, der hat gepennt.
Zumindest die Geschichte, dass man die Paketagenten damit ködert, dass sie womöglich seriös aussehende Testkäufe machen und Testberichte schreiben, ist mir persönlich durchaus ziemlich neu.
Könnte damit zusammen hängen, dass auf die alte Masche kaum noch einer reinfällt und dass den Betrügern langsam die Helfer ausgehen.

-- Editiert von mepeisen am 15.09.2016 16:08

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn das Geld nicht über das eigene Konto ging, ist es auch keine Geldwäsche.

Zitat:
Diese Pakete sind zu mir geschickt wurden und wurden meines Wissens mit Kreditkarte bezahlt, es lagen keine Rechnungen bei.

Das heißt, sie kamen auch nicht mal vom Shop selbst? Sondern von einem weiteren "Paketagenten"?
Wie kam der Shop dann an deine Daten?

Ich meine, wenn die Sachen direkt vom Shop gekommen wären, wäre ja auch ein Lieferschein bzw. eine Rechnung dabei gewesen, selbst wenn da gestanden hätte, dass bereits per Kreditkarte bezahlt wurde.

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#6
 Von 
SidBravo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@mepeisen
Danke, das war sehr informativ! Ich werde auch deinen Link gleich noch genauer durcharbeiten =)

Und wie gesagt, ich habe in der Tat keine Bestellung aufgegeben. Zudem war ich auch nicht als "Produkttester" tätig. Es ging hier um eine komplette Bewertung verschiedener Shops. Design, erreichbarkeit, AGBs, Datenschutzerklärung, Seriösität, Kundenservice, bis eben (angeblich versteht sich) zur Bewertung des Versands und vorallem der Verpackung. Keines der Produkte wurde also von mir getestet oder benutzt.
Es handelte sich auch um eine eingetragene Firmam selbst eine Partnetfirma, die angeblich Logistik betreibt, habe ich in meiner Anfangsrecherche zur Seriösität gefunden. Hier lag sicher keine billige Paketagenten-masche vor, der Verdacht kam mir erst nach einer Weile. Warum sollte ich auch wissentlich weiterhin meine Tätigkeit ausführen, wenn ich weiß, dass ich betrogen werde?

Danke schonmal für den Input! =)

MK

PS:
Grad erste die 2te Nachricht gelesen, sorry!

Also die Pakete kamen schon direkt von dem Shop. Nachdem ich aber selbst Verdacht geschöpft habe und später dann auch mal alles überprüft habe, muss ich allerdings sagen, dass ich vermute, dass die Pakete an weitere Paketagenten von mir geschickt wurden, da es nicht immer eine einheitliche Adresse war. Ich hatte auch noch ein Paket hier, als mir bewusst war, dass es sich um betrug handelt, dieses Paket wurde auch der Polizei übergeben.


-- Editiert von SidBravo am 15.09.2016 16:32

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Es gibt Shops, wo man Lieferadresse und Rechnungsadresse getrennt eingeben kann. Der große Unbekannte hat offensichtlich als Lieferadresse die Daten von SidBravo und als Rechnungsadresse die Daten des Kreditkarteninhabers verwendet.
Dann kommt die Ware (ohne Rechnung) bei SidBravo an.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

OK, stimmt, wäre auch eine Erklärung. Dann wäre kein weiterer Paketagent dazwischen. Aber die Bestellung ausgelöst hat der TE dann immer noch nicht.

Mit der zivilrechtlichen Haftung ist das in so Fällen immer ein Problem. Für beide Seiten, also sowohl TE als auch Shop. Da eine zuverlässige Prognose zu stellen, da werden wir vermutlich schwer haben. Gibt Entscheidungen in beide Richtungen. Was hier dazu kommt ist, soweit man das nachweisen kann, dass man offenbar wirklich kurz vorher mal geschaut hat, was das für angebliche Firmen sind. Da kann man dem TE auch kaum noch grobe Fahrlässigkeit unterstellen.

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zu einer Vorladung würde ich in so einem Fall nie ohne Anwalt gehen.
Und eine mündliche Auskunft der Polizei, dass man nichts zu befürchten hat, ist nichts Wert.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Um Zeit zu gewinnen kann es in solchen Fällen erst mal nützlich sein auf das Strafverfahren zu verweisen und die eigene Rolle als Geschädigten. Mit etwas Glück ist dann der zeitliche Druck raus, wenn die Geschädigten erst mal abwarten wie das Gericht das sieht.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Zu einer Vorladung würde ich in so einem Fall nie ohne Anwalt gehen. Einen Anwalt kann sich der TE freilich nicht leisten, und Prozeßkostenhilfe gibt es im Strafverfahren nicht...
Und eine mündliche Auskunft der Polizei, dass man nichts zu befürchten hat, ist nichts Wert. So ist es - die entscheidet ja nicht über den Ausgang von Verfahren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
fb511169-45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Sid Bravo,
Wie hat alles mit Ihnen geendet??
Ich bin in die Gleiche rein gefallen
Könnten mir in was helfen?

0x Hilfreiche Antwort

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