Es sind zwei verschiedene Sachverhalte. In beiden Fällen hat der Gläubiger einen Titel.
1. Es wird Forderung geltend gemacht aufgrund des Titels, es kommt ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei. Die Sache datiert aus 1987. Letzter Vollstreckungsversuch war 1995. Es wird eine Vollmacht aus 1990 vorgelegt. Der Gläubiger ist jedoch zwischenzeitlich ohne Erben verstorben. Falls ich zahle steckt sich ja die Kanzlei das Geld ein.... Es liegt keine Abtretung vor.
2. Fast ähnlich, ein Kleckerbetrag aus den 1990er Jahren. Hier war der Gläubiger eine Gesellschaft die wegen Vermögenslosigkeit aufgelöst wurde. Man versucht jetzt Kasse zu machen.
Die Titel in beiden Fällen liegen wohl bei dubiosen Inkassodiensten die Anwälte einschalten. Da die Ursprungsgläubiger nicht mehr existieren ist meine Frage ob die Vorgehensweise rechtens ist, ohne das eine Abtretung der Forderung erfolgt ist.
Uraltforderungen, fast 30 jahre
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Na, es müssten ja schon Abtretungen vorliegen, woher sollten die Inkassodienstleister sonst die Titel her haben?
Wer ist auf den Anwaltsschreiben denn als Auftraggeber/Mandant angegeben?
1) Wenn der Gläubiger verstorben ist, würde ich eine Vollmacht des Erben verlangen, sowie eine Kopie des Erbscheins ;-)
Zudem könnte das, je nachdem 2wie lange der Tot des Gläubigers zurückliegt, sogar ein Argument für eine Verwirkung sein. Nach dem Motto "Nach dem Tod hat sich offenbar niemand für das Ganze interessiert und nach Treu und Glauben durfte ich davon ausgehen, dass niemand das Erbe angetreten hat und niemand das Geld will."
2) Hier würde ich eine Vollmacht des damaligen Insolvenzverwalters verlangen.
bzw. so wie Inkassosachbearbeiter schreibt alternativ zu den Vollmachten eine Abtretungsurkunde, die Erbe bzw. Insolvenzverwalter unterzeichnet haben.
Kann das jeweils nicht geliefert werden, die entwerteten Titel zurückverlangen.
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